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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen

Sonntag den 1. Octobcr

1871

Nr. 228

k1

i Concurrenz im Verkehrswesen.

(Schluß.)

8-^nllalt

subsuwirt, folgendes

I. Klaffe

725,000

n

= 2,232,000

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eine

was

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ir°°»>s» Sachen »»nirtÄ,.r Ä.

Eine solche Steigerung auf das U/zfache der gegenwärtigen Frequenz

wird

bürg wenigsten- die Einheit der Verwaltung für ihre Slaatsbahnen ^rgestillt.

dem pro-

II. III. IV.

2,176,000

7,530,000

mit

n

XVv^\-

Preis vierteljährig 1 fl 12 fr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fi. 27 kr.

Bei uns in Dreuben werden ietoch noch keine Anstalten gemacht, diesem Beispele aber ganz sicher sofort eintreten, wenn man bedenkt, daß in England 1865 auf La folgen. Wah/ist ^s allerdings, daß die preußischen Staatöbahnen bisher n.chlden Kopf der Bevölkerung jährlich 12 Personenbillcts kamen, während man in

werden noch fortwährend sowohl bei der Expedition, Canzleiberg B. 1, als auch

NehrLÜUNgkN (tUf Den GteHkNeV bei allen Post-Expeditionen und den Land-Postbotm entgegen genommen.

unterzuordnen, so bedurfte es nur der Verbindung Hannover-Berlm, um mit einer Erntralverwallung in Berlin und den erforderlichen zweckmäßig disponirten Unter- behörden die sämmtlichen preußischen Staatsbahnen einheitlich zu leiten. Die Kosten der Centralverwaltung, welche sich 1869 für die acht Staatsbahnen aus 1,710,000 Thaler beliefen, würden sich vermuthlich entsprechend verringern, zumal wenn eine Vereinfachung des Tarifwesens zugleich eine Vereinfachung der ganzen

Verwaltungsmaschinerie ermöglichte.

Bezüglich des Rückkaufs der Privatbahnen durch den Staat ist zu bemerken, daß letzterem ein ganz bestimmtes Rückkaufsrecht der Prtvatbahnen, 30 Jahre nach Inbetriebsetzung derselben, durch das preußische Eisenbahngesetz von 1838 gewährt ist. In den nächsten Jahren treten die älteren preußischen Bahnen in jene Periode, wo das Rückkaufsrecht des Staates seine Wirksamkeit beginnt. Das Anlagekapital, um welches es sich im Ganzen dabet handelt, beläuft sich bei den Privatbahnen unter Staatsverwaltung auf nahe 154 Millionen Thaler und bei den übrigen 28 Privatbahnen auf 355 Millionen Thaler rund. Ein Theil der franzö­sischen KriegSkostenentschädtgung könnte keine bessere Verwert- düng finden, als zum successiven Ankauf der Privatbahnen durch den Staat.

Was den Tarif betrifft, so macht der Verfasser eine Reihe von Detailvor­schlägen, welche für den Güterverkehr den Wagenraumtarif zur Basis nehmen und den Preis des Waggons, gleichgiltig was hineingeladen wird, bis zu 20 Meilen auf 5 Thaler, von 20 bis 50 Meilen auf 8 Thaler und über 50 Meilen auf 12 Thaler proponiren, im Verkehr für Fracht- und Massengüter.

Wollte man zunächst mit einer Reform des Personentarifs vorgehen, so könnte man dies auf den preußischen Staatsbahnen ja ohne Weiteres; es bedürfte dazu nur einer Entschließung des Handelsministeriums. Man hat dabei das Bei­spiel des belgischen Ministeriums für sich.

Am zweckmäßigsten würde es sein, wenn man für den Personenverkehr pure den Einheitstarif nach Muster des Groschenporto's adoptirte und zwar in HL Klasse 5 Sgr., II. Klasse 10 Sgr. und I. Klasse 2 Thaler auf alle Entfernungen. Legt man die Frequenz der preußischen Staatöbahnen zu Grunde nach den Ermittlun­gen von 1869, so würde sich, wenn man die IV. Klasse bei der III. Klaffe mit

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Erscheint täglich, mit Aul nähme Montag-.

Expedition: Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.

wachten.

Wir habe« nach der Statistik von 1869 in Preußen 40 Eisenbahmirec- Konen mit 1370 Meilen Bahnlänge. Davon sind 8 Staatsbahnen mit 447,9 Meilen, 4 Privatbahnen unter Staatsverwaltung mit 225,9 Meilen und 28pri- vatbahneu unter eigener Verwaltung mit 696,9 Meilen.

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zusammen ....

wirkliche Einnahme beträgt 1869 allerdings mehr als das Doppelte dieses Ertrages, nämlich 8,702,000 Thaler und es würde somit, wenn keine Steigerung des Der- kehrs stattfände, ein Deficit von über 5 Millionen eintreten. England hat aber bei Einführung des Pennyporto's im ersten Jahre einen Ausfall von 15 Millionen Thaler getragen. Da wird es doch Preußen mit einem Drittel dieser Summe aufnehmen können, zumal wenn ein Ausfall in dieser Höhe, doch nur in allerschlimmsten, positiv nicht eintretenden Falle stattfinden würde, wenn der

Einnahme-Tableau ergeben:

183,700 Personen ä 2 Thlr. = 367,400 Thlr.

niemals eintritt. (

Sodann verhindert dieser Zustand immer noch, und trotz des Mrn'stenal- Einflusses auf das Tarifwesen, durchgreifende Tarifreformen zu Gunsten des Pu- blikums, wie sie bet der Post im Groschenporto und seit 1865 auf den belgischen Etaatsbahnen Platz gegriffen haben.

Ferner leitet diese Existenzform des Eisenbahnwesens einen Theil des öffent­lichen Einkommen- in der Form von Tantiemen in die Taschen von Verwaltung-- räthen und Nominaldirectoren. Außerdem hat der Staat nicht ein principielles Jntereffe daran, au- der Verwaltung von Bahnen, wie Privatgesellschaften thun muffen, hohe Dividenden zu erzielen. Wenn wir annehmen, daß der Staat fort­schreitend befferen und richtigeren Verwaltung-principien huldigen wird, so wirb er auch mehr und mehr sich mit geringen Ueberschüssen aus der Verwaltung der öffentlichen Verkehrszweige begnügen und auf die bestehenden größeren lieber- schüsse zu Gunsten durchgreifender Tartsreformen verzichten.

Das kann wenigstens die Staatsverwaltung; die Privatverwaltung mit Konkurrenz kann es nicht. Es ist die Staatsverwaltung, welche da- Penny- und Groschenporto riSkirt hat; es ist die Staatsverwaltung, welche in dem kanal- ikichen Frankreich einen enorm billigen Kanaltarif eingeführt hat; es ist die Staats­verwaltung, welche in Belgien mit einer kräftigen Reform des Eisenbahntarif- den Anfana gemacht hat. .

Uebrigens ist auch in Frankreich das Staatsbahnsystem als das endliche Ziel der dortigen Entwicklung ins Auge gefaßt worden. Der Staat hat sich ein präcises Rückkaufsrecht in kurzer Frist gewahrt und auf alle Fälle den bebingungs» losen Rückfall aller Bahnen an den Staat 99 Jahre nach der ConcessionSerthel- lung st^uUrt.^ Erfahrungen, welche man nach 40jähriger kolossalster Experi- wentation allenthalben mit derConcurrenz" im Eisenbahnwesen gemacht hat. Eine Abhilfe kann nur in dem möglichst baldigen Uebergang zu cen- traler Verwaltung aller Bahnen durch den Staat erbUckt verden. Dabei bleibt zu bedenken, daß wir zur Zett in Preußen diesen Uebergant unter relativ günstigen Bedingungen zu bewirken im Stande sind. Auch bei w hat die Koalition und Fusion bereits begonnen und je weiter dieselbe forischrettet, um so schwieriger wird der Erwerb der Privatbahnen dem Staate gemacht. Die Zer­splitterung in unserem Privatbahnwesen ist zur Zeit noch so groß, daß eim ener­gische und consequente Eisenbahnpolitik den Erwerb der Privatbahnen verhütniß. mäßig leicht, wenn auch nur successive durchsetzen könnte. Erstes Erfordernis ober wäre, daß die bestehenden Staatsbahnen zunächst unter einer Centralvirectiol ver- einigt würden und zugleich mit einem vernünftigen Stufentarife den Aifang

5,864,000 .. ,

Einnahme von 3,324,000 Thaler rund ergeben würde. Die

kein völlig zusammenhängendes Netz bildeten. Dagegen ließen sich sofort die preußischen Staatsbahnen, so wie sie sind, höchsten- drei getrennten Zunächst beläßt dieser Zustand der Verwaltung der Eisenbahnen in den Direktionen unterstellen. Ja, wenn man sich entschließen könnte, die der Staats- Sanden von Actiengesellschaften, deren Einrichtungen der selige Hansewannun- Verwaltung unterstellten vier Privatbahnen sogleich der Centralvervaltung mit moralisch" nannte, eine Einrichtung, welche eine Theilnahme der Aktionäre und........- ....... um nut

LtrwaltungSräthe an der Geschäftsleitung fingirt, wie sie in Wirklichkeit eigentlich

Bekanntmachung.

Betreffend: Das Reichsgefetz über die Gewährung von Beihülfen an Angehörige der Reserve und Land­wehr vom 22. Juni 1871.

Mit sBetofl auf die in Nr. 215 des Anzeigers abgcdruckte Verordnung vom 8. d- Mts- fordern wir die aus Anlaß des letzten Kriegs ans dem Kreise zur Fahne einberufenen Angehörigen der Landwehr, der Reserve und der Ersatzreserve, welche ein Darlehen oder eine Unterstützung zu erhalten wünschen, auf ihre Gesuche bis uim 13. October d. I. bei uns eiuzureichen und dabei nachzuweisen, daß und in wie weit sie in ihren Erwerbsverhältnissen durch ibre Einüebuna im Kriegsdienste geschädigt sind, und daß sie einer Beihülfe bedürfen, um sich in ihrem Besitzstände oder in ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten. Außerdem haben die Bittsteller in ihren Vorstellungen anzugeben, welche Summe sie zu erhalten wünschen, wwie ob nnd in welchen Terminen sie die Rück- -ebluiia leisten wollen. Auf Gesuche, welche nach dem 15. October einlaufen, kann keine Rücksicht genommen werden.

Die Großherzoqlichen Bürgermeistereien werden beauftragt, den in ihren Gemeinden wohnhaften Angehörigen der Landwehr, Reserve und Ersatzreserve von vorstehender Aufforderung und dem Inhalte der in Nr. 215 des Anzeigers abgedruckten Verordnung ohne Verzug specicll Kenntuiß zu geben.

Gießen, den 28. September 1871. Großherzogächcs Kreisamt Gießen.

H v. Starck.

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2. Cttcber, 8 llh n gjmftag, lern it Locheherin.

-cLn-lMg und Cnht - jüngeren AlrerMk an zulässig sind- , firn b:9 )U loOfl«

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