Ausgabe 
27.5.1869
 
Einzelbild herunterladen

Darmstadt, 24. Mai. Die Stempelabgaben sollen für vie Justizverwaltung, gesetzlicher Bestim­mung zufolge, in der Höhe erhoben werden, daß hierdurch die Kosten der Justiz gedeckt werden kön­nen. In Nheinhessen ist der Ertrag jedoch weit höher, als zu diesem Zweck erforderlich; in den bei­den anderen Provinzen wird der Bedarf durchschnitt­lich durch den Ertrag nicht gedeckt. Der Abgeord­nete George hat deßhalb den Antrag gestellt: Die Staatsregierung um Vorlage eines Gesetzentwurfes zu ersuchen, wonach in den drei Provinzen des Großherzogthums die Sporteln und Stempelabgaben gleichmäßig vertheilt und nach preußischer Art erho- ben werden.

Darmstadt, 25. Mai. Die Kammer erklärte in ihrer heutigen Sitzung die Ergebnisse der Der- waltung der Staatsschuld in den Jahren 186365 für gerechtfertigt und stellte an die Großh. Regie­rung folgendes einstimmiges Ersuchen: 1) die Ver­waltung der StaatSschulden-Tilgungskasse zu veran- lassen, hinsichtlich aller Depositen, welche 20 Jahre ober länger hinterlegt sind, ohne daß ihre Erlcdi- gung in Anregung gekommen ist, die Deponenten, oder, wenn tue Hinterlegung von einer Behörde aus- gcgangen ist, diese rcsp. das Ministerium, in dessen Ressort diese Behörde gehört, auszuforbern, das De- positum zu erledigen, und im Fall die Vermuthung begründe! ist, daß das deponirte Object herrnlos geworden fei, das Großh. Finanzministerium zur Wahrung des fiscalischen Interesses davon in Kennt- niß zu sitzen, auch 2) den Ständen vom Erfolg demnächst Kenntniß zu geben. Auf diese Weise wird, wie der Bericht berechnet, eine Summe von 120,000 fl. dem Fiscus zufallen.

Berlin, 24. Mai. DerStaatsanzeiger" ent­hält eine Verordnung des Präsidiums des deutschen Zoll- und Handelövereins, durch welche das Zoll- parlamcnt auf den 3. Juni einberufen wird. Wie in Abgeordnetenkreisen verlautet, soll der Schluß der Reichslagviession mit dem Zusammentritte des Zoll­parlaments nicht erfolgen, sondern der Reichstag während der Sitzungen des Zollparlamcnts weiter tagen.

Berlin, 24. Mai. In der heutigen 21. Sitzung des Bundesraths, in welcher der Bundeskanzler den Vorsitz führte, ^folgte die Vorlegung des Berichts der Bundesfchulden-Commission über die Verwaltung des BundesfchuldenwefenS im Jahre 1868, sowie der Mitthcilungen des Präsidenten des Reichstags über a) die Zustimmung des Reichstags zu dem Ge­setzentwürfe, betreffend den außerordentlichen Geld­bedarf zum Zwecke der Erweiterung der Bundes- kriegsmarine u. s. w.; b) die Beschlüsse des Reichs­tags zu dem Gesetzentwürfe, betr. die Portofreiheit; c) die Beschlüsse des Reichstags zu dem Gesetzent­würfe, beir. die Beschlagnahme des Arbeite - und Dienstlohnes; d) die Beschlüsse des Reichstags zu zu dem Gesetzentwürfe, betr. die Einführung der all­gemeinen deutschen Wechselordnung u. s. w. als Bun­desgesetze; e) die Beschlüsse de« Reichstags zu dem Gesetzentwürfe, betr. die Cautionen der Buntesbeam­ten; f) die Beschlüsse des Reichstags zu dem Wahl- gesetz für den Reichstag; g) die Beschlüsse des Reichs­tags zu dem Gesetzentwürfe, betr. die Errichtung eines obersten Gerichtshofes für Handelssachen; h) den vom Reichstage beschlossenen Gesetzentwurf, betr. die Abänderung des Art. 4 Nr. 9 der Bundesverfassung; i) die Zustimmung des Reichstags zu dem Postver- trage mit tem Kirchenstaat; k) den Bejchluß tes Reichstags, betr. die Vorlegung eines Gesetzentwurfs über Erwerb und Verlust des Staatsbürgerrechts; I) den Beschluß des Reichstags, betr. die Gleichstel­lung der Hajtpflicht der Eisenbahnen mit der Haft­pflicht der anderen Frachtführer; m) den Beschluß des Reichstags über Petitionen, betr. vie Mecklcn- burg-Schwerin'fche Virfassungsangelegenheit; n) den Beschluß des Reichstags über eine Petition, betr. die Haftpflicht der Bahnverwaltungen ihren Beamten rc. gegenüber; o) den Beschluß des Reichstags über eine Petition, betr. die öffentliche Sittenlosigkeit. Die Vorlagen des Präsidiums, betr. 1) den Gesetzent­wurf über die Stempelsteuer von Quittungen; 2) die am 12. Mai v. I. unterzeichnete Literarconvention mit Italien; 3) den Ankauf eines Grundstückes für das Consulat in Belgrad wurden den betreffenden Ausschüssen überwiesen. Es folgte demnächst die Be- rathung über die Beschlüsse des Reichstags bei der zweiten Lesung der Gewerbeordnung und mündliche Berichterstattung der betr. Ausschüsse über a) den Be­schluß des Reichstags, betr. die Aufhebung der aka­demischen Gerichtsbarkeit; b) die Beschlüsse des Reichstages zu dem Gesetzentwürfe, betr. die Ein­führung des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches

Redaction, Dr

und der Wechselordnung als Bundesgesetze; c) die Beschwerde des Straube im Gräfenrode wegen Iu- ftizverweigerung; d) die Beschwerde des Advokaten Reincke in Schwaan wegen Iustizverweigerung; e) Vorlegung von Eingaben.

Berlin, 25. Mai. Der Reichstag genehmigte beute in erster und zweiter Lesung die Uebereinkunft des norddeutschen Bundes mit der Schweiz wegen des gegenseitigen Schutzes der Rechte an Kunstwer­ken und Literaturerzeugnissen. Hierauf folgte die dritte Berathung der Gewerbeordnung. Der An­trag, die Paragraphen 79 der Regierungsvorlage wieberherzustellen, mit der Maßgabe, daß die Auf­hebung der noch bestehenden ausschließlichen Gewerbe- Berechtigungen, Zwangsrechte und Dannrechte, mit Ausnahme der Abdeckereien, vom 1. Januar 1877 an, statt 1875 stattfinbe, wurde, nachdem Delbrück die Zustimmung der Regierungen ausgesprochen, an­genommen.

Pesth, 21. Mai. Ministerpräsident Graf Ju­lius Andrassy wäre am 17. d. beinahe das Opfer eines unglücklichen Zufalles geworden. Er ritt in der Umgebung von Ofen spazieren, und als er eben an dem Friedhof vorüber kam, rasselte ein Todten- wagen aus der Pforte desselben hervor. Das Pferd des Ministerpräsidenten überschlagt sich, wirft den Reiter ab und fällt selbst zu Boden. Der Todten- wagen fährt gerade auf den Gestürzten zu, und we­nig hätte gefehlt, so wäre der Reiter sammt dem Rosse überfahren worden. In dem Momente der höchsten Gefahr gelang es dem Bereiter Anvrassy's, das Fuhrwerk zum Stehen zu bringen; der Mini­sterpräsident konnte sich wieder erheben, Vas Roß be­steigen und langsam nach Hause reiten. Da er jedoch sowohl beim Falle sich verletzte, als auch von dem mit den Beinen um sich schlagenden Rosse mehr­mals getroffen wurde, so mußte er, zu Haufe ange­langt, in kalte Tücher gehüllt werden, und dieser Behandlung ist es zu danken, daß der Unfall feine weiteren schädlichen Folgen hatte.

Paris, 24. Mai. Die Wahlen gehen überall in großer Ordnung unter starker Betheiligung der Wähler vor sich. In Paris hat etwa die Hälfte der Wähler gestern abgestimmt. Die Enthaltungen von der Abstimmung werden voraussichtlich wenig zahlreich sein.

Paris, 25. Mai. Gesammtresultat der Wah­len : RegierungS-Candidaten wurden gewählt circa 20U, der radicalcn Opposition angehörende 26, zur Mittelpartei gehörige 10. Ballotagen finden 59 statt; von speciellen Wahlresultaten ist noch Folgen­des zu erwähnen: Glais-Bizoin ist unterlegen, ebenso Bancel im Departement du Drome. Zwei Legiti­misten wurden gewählt, einer in Morihan und Maiue et Loire.

Vermischtes.

Gießen, im Mai. Unsrem jungen Landsmann, dem Großherzoglich Badischen Hof-Eapellmeister, Hermann Levi zu Karlsruhe, dem Sohne des Großh. Rabbinen Dr. Levi da­hier, ist kürzlich doppelt hohe Ehre und Anerkennung zu Theil worden. Seine König!. Hoheit der Gioßherzog von Baden Haden ihm nämlich vor etlicher. Monaten in Folge höchst ge­lungener Aufführung der Wagnerischen Meistersinger einen kost­baren Brillantring mit Seiner Namenschiffre überreichen lassen, und dieser Tage ihm, in Folge eines glänzenden Rufes von Wien auS, der an ihn ergangen war, den er aber ausgeschla- gen hat, das Ritterkreuz erster Classe Seines Zähringer- wenordenS verliehen.

Darmstadt, 22. Mai. Se. König!. Hoheit der Groß­herzog haben gnädigst geruht, den Oberforstsecretär Braun durch allerhöchstes Decret vom 19. d. M. zum Mitglied und Rath der Ober-Forst- und Domänen-Direction mit dem AmlS- titelOberforstrath" und den Rentamtmann des Rentamts Langen, Schenck, durch allerhöchstes Decret vom 20. d. M. zum Mitglied und Rath derselben Behörde mit dem AmtStite Oberdomänenrath" zu ernennen. *

Berlin, 19. Mai. Die achtzehnte allgemeine deutsche Lehrerversammlung wurde am Dienstag, den 18. Mai, früh 9 Uhr, in der festlich geschmückten Turnhalle bei einer Theil- nahme von weit über 2000 Personen durch den Schulvorsteher Bohm eröffnet. Unter den Anwesenden sah man auch den Kultusminister v. Mühler. Bohm begrüßt die Bersammlung in Berlin, wo die Manen der größten Pädagogen sie umwe­hen, Stadt-Schulrath Fürbringer heißt sie Namens der städ­tischen Schuldeputatioa willkommen, Stadtverordneten Vorsteher Kochhann im Geiste der deutschen Forschung und der deutschen Vaterlandsliebe. Nach Gonstituirung des BüreauS (Hoff, mann Hamburg, Bohm-Berlin und Bornemann-Leipzig) began­nen die Vorträge, Rektor Seyffahrt (Luckenwalde) spricht unter lebhaftem Beifall überPreußen und die Pädagogik", wird aber von Schäfer (Berlin) heftig angegriffen wegen des in dem Vortrage wehenden theologischen Geistes. Die Versamm­lung gibt während der Rede Schäfers, sowie seines Nachfol« gers, deS pietistische» Missionspredigers Hildebrand (Berlin) ihre Bei- resp. Mißfallsäußerungen in so geräuschvoller Weise kund, daß lange vor Klärung der Ansicht der Schluß der De. batte herbeigefuhrt wird. Hoffmann (Hamburg) spricht über den Satz:Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei in Be­ziehung auf die Volksschule." Er verlangt die Volksschule als Eigenthum des ganzen Volkes, nicht als einer politischen Par­tei.Man soll uns keine Regulative vorschreiben, denn wir

t und Verlag bet Brl'lhl'schen Druckerei (Fr-. Ehr. Pie

acceptiren nur diejenigen Beschränkungen, welche durch päda- gogische Rücksichten geboten werden; für uns ist jedes Kind ein Selbstzweck." Er schlägt folgende 6 Thesen vor, die nach kurzer Berathung fast einstinimig angenommen werden: 1) die bisher in vielen Seminarien geübte willkührliche Beschränkung der Lehrerbildung ist verwerflich; 2) die Wahl der Methode deS Unterricht« und der Lehrbücher ist den Lehrern selbst zu überlassen, jede Uniformirung der Schule in dieser Beziehung verwerflich; 3) das Schulgesetz muß ein Minimum der Leistun­gen festsetzen; es darf aber keiner Schule verwehrt sein, über diese« Ziel hinauszugehen; 4) die Verwaltung der Schule darf nur unter Mitwirkung pädagogisch gebildeter Männer gesche­hen, die Aussicht über die Schule ist nur durch Schulmänner zu üben; 5) die Schule ist nicht Sache einer religiösen oder politischen Partei, sondern Sache des ganzen VolkeS; 6) das Korrektiv in Schulsachen ist die unbedingte Oeffentlichkeit. Zn der zweiten Hauptversammlung am Mittwoch hielt Wichard Lange (Hamburg) einen anziehenden Vortrag über das Thema: Die Schule des erziehlichen Princip«". Redner verlangt größere Auseinanderhaltung der Volksschule und der rein wissen­schaftlichen Anstalten. Die Frage, ob Religion in der Schule getrieben werden solle, bejaht Redner insofern, al« nur das, was die Menschen vereint, nicht das, wa- si, trennt, den Kin- ddr» veranschaulicht werden solle. Di« Debatte schließt mit einer Resolution, die das Ertheilcn von Militär-QualificationS- Attesten Seitens der höheren Schulen für unzweckmäßig erklärt. Zum nächsten Versammlungsort wird Wien erwählt.

Berlin, 20. Mai. Zn der zweiten Hauptversammlung des deutschen Lehrertages hielt Lüben-Bremen einen Vortrag über dieBedeutung des Lesebuchs in der deutschen Volksschule". Er rügte daS unmittelbare Folgen der Bibel auf die Fibel, sondern fordert allgemein als verbindendes Mittelglied ein vom idealen Standpunkte aus entworfenes Lesebuch, welches die be­sten Produkte unserer klassischen Literatur enthalten müsse. Eine bestimmte religiöse Färbung des Lesebuchs sei unbedingt zu ver­werfen, da daS zum Gewissenszwang führe, und es müsse der Lehrer bei Einführung eitles neuen Buche« gehört werden. Holscher-Hildeöheim beklagt die Octroyirung eines bestimmten Lesebuchs für die Volksschulen, die Hannover schmerzlich habe erfahren müssen, sie sei ein ArmuthSzeugniß für die ganze Leh, rerschaft. Er beantragte eine Erklärung des Lehrertags, daß die Einführung eines Lesebuchs nur nach Wahl der Lehrer und Gemeinden erfolgen könne. Unter den übrigen Rednern über diesen Gegenstand erregte Missionslehrer Hildebrandt-Berlin offe. nes Mißfallen, als er betonte, die Regierung habe die heilige Pflicht, die Schule zu beaufsichtigen, Uebelstände zu rügen und den Lehrer zu maßregeln. Tie Lehrer sollen ja nicht so hoch hinaus gehen, selbst über die Schule befinden zu wollen. Ein Lesebuch, welches auch dauernden Werth sür di« Familie hat, könne nur das ächte deutsche Volksbuch, die Bibel, sein. Der deutsche Lehrer habe die Aufgabe, dieses Universalbuch in die Familien einzufuhren; jedes andere Lesebuch solle nur zum Ver« ständniß der Bibel dienen. Petsch-Berlin hält eS für Zeitver­schwendung, wenn man die Bibel als einziges Volksbuch prei- sen wolle und verlangt für die unteren Klaffen Lesebücher mit guten Bruchstücken aus der deutschen Literatur, für die höheren Klaffen größere, einheitliche Produkte aus derselben. Heinrich- Prag erklärt, die Oesterreicher seien auf dem Gebiete der Schule freier als die Preußen, sie hätten zwar ein octroyirteS Lesebuch, aber keine Regulative. Krämer-Marburg sagt, Oesterreich dürfe auf seine Schulgesetzgebung stolz sein, in jedem Schulrath fitzen die Lehrer und diesem steht allein die Bestimmung über die Lehr, mittel zu. Aus der blutigen Saat von 1866 sei für Oester­reich das freieste Schulgesetz entsprungen. Lüben hält es für unerläßlich, daß neben der Gemeinde und dem Lehrer auch die Negierung bei Einführung eines neuen Lesebuchs gehört werde, und tadelt die von Hildebrandt herbeigeführte DiScussion der Bibel. Der Holscher'sche Antrag wird abgelehnt und die Sitzung geschloffen.

Berlin. GlaSbrenner'S Berliner MontagSzeituug gibt der Stimmung über den wachsenden Steuersegen in fol­genden Versen einen den Umständen nach recht launigen Ausdruck:

Es ist bestimmt im hohen Rath,

Daß man von Allem, was man hat. Gibt Steuern.

Du zahlst von jedem Gegenstand Ein Pflichttheil deinem Vaterland, Dem theuern.

Du ißt und trinkst ein Gläschen Wein, Du rauchst in deinem Kämmerlein, So einsam.

Es steht der Staat an deiner Thür Und ißt und trinkt und raucht mit Dir Gemeinsam.

Er kommt gefälligst in dein Haus, Zählt freundlich die Familie ans, Nach Köpfen.

Um zu dem Heil für Seel' und Leib Kind, Kutscher, Köchin, Mann und Weib Zu schröpfen.

Theilnehmend prüft er den Besitz, Ob Schulden dich und Deficit's

Belasten.

Darum verschweig' ihm keine Last, Und sag' ihm deutlich, waS du hast Zm Kasten.

Von Geld und Gold, von Schaaf und Schwein, Don Spiritus, von Bier und Wein,

Vom Brode.

Von Seid' und Zwirn, von Knopf und Band Gib dem geliebten Vaterland

ne Quote.

Der Staat, er braucht es nicht zum Staat, Wenn er den Steuerapparat

Läßt rollen!

D'rum sollst du, wenn er, was ihm taugt. Mit Gier in alle Poren saugt,

Nicht grollen.

Drum klage nicht und zage nicht. Und drückt der Steuern Vollgewicht

Auch bleiern,

Als Deutscher denke früh und spat. Daß wir auf einen großen Staat Los steuern!

in (Steffen.