Ausgabe 
17.6.1869
 
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Preis vierteljährlich 36 h. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 49 fr

Gießener Anzeiger.

Erscheint wöchentlich drei­mal . Dienstags, Donner­stags und Samstags. Expedition: (saiuleiberfi

Lit. B. Nr. 1

Mnzeige- und Mmtsölatt für den Kreis Kietzen.

Nr. 70.

Donnerstag den 17. Juni

ISOO.

®3«r Einliidimg )nm AbonnementO

Mit dem 1. Juli beginnt ein neues ^jähriges Abonnement auf den

Gietzener Anzeiger.

Derselbe erscheint wöchentlich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Samstags, und kostet in Gießen vierteljährlich 36 Kreuzer frei in'S Haus geliefert. Für auswärtige Abonnenten, Welche nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren können, betragt der ^stabrige Slbounementsvreis ät» Kreuzer incl. Postaufschlags.

2Zb Die answärtiften Abonnenten machen wir darans aufmerksam, daß nur dann voll­zählige Nummern des Blattes geliefert werden können, wenn sie schon jetzt bei der Poft ihr Abonnement erneuern.

Den Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, -ag Blatt auch im til. Quartal iM>9 zusenden und den Abonnementbetrag wie seither durch Quittung er­hoben lassen. Die Expedition dcS Gießener Anzeigers.

A Etliche B e k a n rs r m R ch rr n g e n.

Polizeiveebot

Stil Ermächtigung Großh. Ministeriums des Innern wird hiermit das unbefugte Betreten der dermalen im Bau begriffenen Eifen­bahnstrecken Bahnkörper und Neben-Anlagen außerhalb der über die Lahn führenden Uebecgänge bei einer Polizeistrafe von dreißig Kreuzer bis fünf Gulden verboten.

Gießen, den li. Juni 1869. Großherzogliches Kreisamt Gieße».

Dr. Gold in a n n.

Die Lieh-Preisvertheilung Les landw. Vereins für Oberheffen zu ilauterbach am 13. Juli 1869 betr.

sind, sollen

den Bullen-

3)

4)

5)

6)

Der Vicepräsident:

t Dr. Gros.

Anmerkung: Die zweite der diesjährigen oberhessischen Vieh-Preisvertheilungm wird im Lause des Monats September in Gießen stattsindcn.

Die erste der diesjährigen Vieh-Preisvertheilungen soll zu Lauterbach am 13. Juli d. I. abgehalten werden; es werden auf derselben 500 fl. zu Preisen und Weg- veraütunaen zur Verwendung kommen. (£§ können Preise erhalten. .

1) ausgezeichnete Fohlen^ mit Ausnahme von Saugfohlen, und zwar

a solche die vom Bewerber aus eigener Stute gezüchtet worden sind, von 15 bis 25 fl.;

b solche die vom Bewerber gekauft, aufgezogen und mindestens ein Jahr im Besitze desselben sind, von 10 bis 20 fl.

Diejenigen Fohlen, von denen durch Bürgermeisterei - Bescheinigung nachgewiesen ist, daß sie bis zum Alter von 2*/z Ihren noch nicht eingespannt morden unter sonst gleichen Verhältnissen jedesmal den Vorzug erhalten.

Unt 21 >Aur ^ucht taugliche, im Besitz von Privaten befindliche 1- bis 2jahnge Bullen und zwar:

a. wenn dieselben vom Bewerber aus eigener ttuh gezüchtet sind, von 15 blS 2s fl.;

b wenn dieselben vom Bewerber gekauft, aufgezogen und nundesiens em halbes Jahr im Besitze desselben sind, von 10 bis 20 fl.

Die besten im Besitze von Gemeinden (oder Gemeinde - Bullenhaltern) befindlichen, nicht über 3 Jahre alten Zuchtbullen, von 10 bis 15 fl., welche haltern zu Gute kommen sollen.

Minder von 2 bis 3 Jahren, die entweder sichtbar trächtig sind, ober erst kürzlich gekalbt haben, und zwar a. solche, die vom Bewerber aus eigener Kuh gezüchtet sind. von bis 25 fL, unb b solche die vom Bewerber angekauft, aufgezogen und mindestens em halbes Jahr un Besitze desfelben sind, von 10 bis 20 fl.

Das schönste Rmd erhält außerdem ein Halsband mit Glocke. . .

Auö>nereichnet schöne Schafböcke bis zu 10 ft Bezüglich bte|er muß das Schurgewlcht von letzter todjur angegeben werden; auch wird bei der s.. IlA, / i./ _ ....... suÄrfy sVoinniph nhpr pprniph finh imh hpi sonst oleicknn Verhältnissen dein Neinnieh der ^iorrno neaeben NI

misaeieianici iuiuhc vuiwiwu«. 0_..oo.._,,,-. M .....- z w u , Prämiirung

Rücksicht daraus genommen, ob die Böcke Reinvieh oder Schmeeroieh find, und bei sonst gleichen Verhältnissen dem Reinvieh der Vorzug gegeben werden. - >luchtschweine reiner englischer oder englischer Bajiard-Raeen jeden Geschlechtes und mindestens ein halbes Jahr alt, die aus dem Bewerber eigenthümlich gehö- riner Zuchtsau gezogen sind, von o bis 10 fl.

ft.» nnr wirklich preiswürdiges Vieh prämiirt werden. Eigenthümer von solchem, denen wegen zu starker Concurrenz eine Prämie nicht zuerkannt werden konnte, prhnitPH nuf « n* anaen wenn sie 2 Stunden und weiter hergekommen sind, eine Wegentschüdigung von 24 Kreuzern für einen Bullen, und von 12 Kreuzern für ein Fohlen, Sn wnb p oder ein Loos von mehreren Böcken, und ein Schwein oder ein Loos von mehreren Schweinen für jede Stunde Wegentsernung.

T'ip a)?iiffprimn des Viehes beginnt Vormittag o Uhl.

Ä^PTnprhPr haben Bescheinigungen (auf stempelfreiem Papier) darüber beizubringen, daß das zur Prcisbewerbung vorgeführte Thier den in der pos. 1 bis 6 incl. angegebenen Llnforderungen entspricht, widrigenfalls sie bei der Prämiirung nicht berücksichtigt werden können. Die Prelsbewerbung ist für alle Kreise der Provinz Ober- 1)6^611 an keinen Beziik Kebund^bisvertheilung bereits einen Preis erhalten haben, können auf einen weiteren Preis nicht mehr Anspruch machen.

Sammtliches vorgeführte Rindvieh wird durch die betreffenden Experten in 3 Abheilungen aufgestellt werden; diese sind:

u 0 I. Schweizer, Englische und größere RiederungSschlage,

II. Vogelsberger Vieh und

t^tp piiipr 9ihthpihina anaebörigen Were^concurriren unter sich um Prämien, und es bleibt den Experten überlassen, die vorräthigen Mittel auf die einzelnen Abthei- lungen^ nach dem Maaß? de?BMickung und der Zahl der preiswürdigen Thiere zu vertheilen; /m erster Preis aber soll in jede Abtheilung fallen, insofern ein wirklich ^Piä^i.rdia?? Thier in derselben vorgesührt ist; die Abtheilung, in die die Glocke Mit Halsband entfallt, wird bei der Vertheilung der Preise zuerst vorgefuhrt.

preiswmdig^S^T)^ roerben' doi ^^,chuß des Provinzial-Vereins ernannt und zwar drei für Prämiirung von Fohlen, Schafbocken und Schweinen, drei für die von Bullen unb ^l" sollen m* Prämien für Fohlen, Schafböcke unb Schweine 150 fl., für Bullen 150 st. unb für Rinber 200 fl. verwenbet werben: Aiisnahmen hiervon sind

Sp« r?rnpifpn nad) dem Maaße der Beschickung der einzelnen Abtheiluiigen gestattet, und Ueberschüsse aus einer Kategorie können in die anderen übertragen werden.

oen uEpcucn l /nnterAeitbnete Vorstehendes zur öffentlichen Kennmiß bringt, labet er zugleid) die Vereinsmitgliedei, sowie alle Freunde der Landwirthschaft zu zahlreicher Tbeilnalme an dieser Prcisvertheilung ein. Wesentlich könnte das Interesse an derselben erhöht werden, wenn, unabhängig von der Preisvertheilung, schönes Vieh unb inter­essante Gegenstäube ber laubwirthschastlichen Industrie zur Ansicht ausgestellt würden.

q nuhnrh am 1 Juni 1869. Der Präsident des laudiviithschastl'cheu VeremS für Oberhessen

l a u v u ui. x) und in dessen Abwesenheit:

Besondere Bekanntmachungen

Die Pfleggelder der Waisen vom ersten halben Jahre 1^69.

5335) Die Pfleger von Waisenkindern werden daran erinnert, daß die Gütungen

über obenbemerfte Gelder vor dem Schlüsse dieses Monats eingesendet werden müssen^ wenn der Bezug der Vergütungen portofrei erfolgen soll.

Gießen, den 14. Juni 1869.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt-

5322) Die heute stattgefundene Heu- graSversteigerung ist genehmigt. Die Abfuhrscheine sind am 19. Juni bei Großh. Rentamt Gießen einzulösen.

Gießen, den 15. Juni 1869.

Großherzogliche Oberförsterei Schiffenberg. Dr. SD raubt.

5320) Das unterzeichnete Regiments- Commando beabsichtigt, einen geeigneten Mann alS Marketender in bei hiesigen Eo­s'eine anzunehmen Lnfttragende wolleii sich alsbalb melben. Gießen, ben 14. Juni 1869.

Kraus, Oberst nub RegimentS-Eommanbeur.