Einzelbild herunterladen

r 81t

8

ii h I V - b,

Dorstandswahl und der Frage, ob auf das vorlie­gende Programm die Berathung zu erstrecken sei, unterliegt, wird voraussichtlich sich zurückziehen und es werden dann Separatverhandlungen eintreten.

Frankfurt, 7. Aug. Der hiesige demokra­tische Wahlverein hat im Verein mit andern Gesinnungsgenossen Herrn Jacob Venedey in Oberweiler, welcher bekanntlich im Laufe dieses Sommers in Folge einer Brandstiftung einen be­deutenden Schaden erlitten hat, ein Ehrengeschenk, bestehend in einer 4procentigen badischen Obligation von 1000 fl., übersendet.

Wien, 6. Aug. Die Klosteraffaire wird dem Vernehmen nach nicht blos zu administrativen, son­dern auch zu legislatorischen Maßregeln dienen. So soll, wie diePresse" hört, ein Gesetz vorbereitet werden, welches die DiSciplinargewalt der geistlichen Obern betrifft und dieselbe vollständig auf das Ge- wissensforum beschränkt. Ferner steht, wie es heißt, ein Erlaß bevor, welcher eine Revision aller Klöster anordnet; würden die Bischöfe sich gegen die Vor­nahme der Inspektion durch eine Commission, in welcher die geistlichen Behörden vertreten sind, sträu­ben, so würden die weltlichen Behörden allein vor­gehen. Das Schreiben des Cardinal-Erzbischoss Rauscher an den Ministerpräsidenten Grafen Taaffe hat, wie man demUngar. Lloyd" schreibt, keine formelle Antwort erhalten; der Ministerrath, welchem der Brief vorgelegt wurde, beschloß, denselben ebenso einfach zur Kenntniß zu nehmen, wie seiner Zeit den Protest der Fünfundzwanzig.

Wien, 7. Aug. DieWiener Zeitung" ver­öffentlicht in ihrem amtlichen Theil eine Verordnung des Cultus- und des Justizministers, wonach bischöf­liche Erkenntnisse, welche auf Einschließung eines Priesters in eine geistliche Correctionsanstalt lauten, nur insofern für wirksam erklärt werden, als die betroffenen Priester sich freiwillig fügen. Eine zweite Verordnung dehnt dieß auf die von geistlichen Obe­ren inhaftirten Regulären beiderlei Geschlechts aus und ordnet strenge Controle bezüglich der Dauer der Haft wie des Haftlocals an.

Paris, 3. Aug. DerAvenir national" be­grüßt das Erscheinen des Senatusconsult wie folgt: Wir glauben nicht an daS liberale Kaiserreich und an seine Transformation. Eine Regierung ist ein Princip, ein Princip ist aber etwas in sich Ge­schloffenes, Ganzes, und es heißt dasselbe in Wirk­lichkeit zerstören, wenn man noch so wenig seine wesentlichen . Bedingungen ändert. Das aus dem Staatsstreiche hervorgegangene und auf den Ruinen der Republik aufgerichtete Kaiserthum hat die Ge­walt zum Ausgangspunkte, die Autorität zum Prin­cip und die Dictatur zur Lebensbedingung. Die­jenigen alfo^ützkennen die Natur des Kaiserreichs und greifen es in seiner Wesenheit an, welche ihm ein liberales Regime aufzwingen, dessen principielle und factische Negation es ist. Art. 1 gibt dem gesetzgebenden Körper die Initiale der Gesetze. Dieß hätte eine und zwar eine bedeutende jConcession sein können; allein dem hat man vorgebeugt durch Art. 5, in dem gesagt ist, daßder Senat in allen Fällen sich der Promulgirung eines Gesetzes entgegenstellen kann." Das ist der alte Arm der Dictatur, und wie vor 18 Jahren, schlägt er auch dießmal auf die Wahl­kammer, d. h. auf das allgemeine Stimmrecht."

* In einer vom 2. Aug. datirten Madrider Correspondenz desCenstitutionnel" heißt es:Der Richter von Talavera hat der Regierung angezeigt, daß in Nombela eine berittene Bande von 25 Mann erschienen wäre. Der Gouverneur von Toledo erbat für den Oberst Chiqueri die Ermächtigung, sich überall hin zu wenden, wohin es ihm angemessen scheine. Aus Caniza in der Provinz Pontevcdra meldet man das Erscheinen von etwa 12 Bewaffneten, welche die Gegend durchstreifen. Der Commandant dieser Pro­vinz verlangt dringend Kriegsmunition. In den Bergen von Toledo haben sich zahlreiche Carlisten­banden von je 80 bis 100 Mann festgesetzt, welche dem Befehle des Sabariegos gehorchen. In Ma­drid hat man einen Sergeanten der Prim'schen Frei­willigen in dem Augenblick verhaftet, da er zu den Aufrührern abgehen wollte. In der Provinz Leon behauptet eine bewaffnete Truppe von 400 bis 450 Mann das Feld, sie hat einen Canonicus, Don An­tonio Millo, an ihrer Spitze, einen entschlossenen Mann, der in demsiebenjährigen Kriege" glänzende Erin­nerungen zurückgclassen hat. Eine Depesche aus Vitoria berichtet von großer Aufregung in Este!« und bereitet auf Erhebungen in Tudela und Cata- layud vor. Der KriegSmin'fter hat soeben etwa 20 Offiziere von den fliegenden Colonnen, welche zur Verfolgung der Carlistenbanden ausgesendet worden sind, auf halben Sold und in Nicht-Activita't gesetzt; diese Maßregel kann sich nur aus dem geringen Ver­trauen erklären, welches die Treue und Hingebung I

dieser Offiziere der Regierung einflößen. Der Pfar­rer von Alcobon steht an der Spitze einer Truppe von 50 Bewaffneten, zu deren Verfolgung der com- mandirende General von Santa Cruz ausgerückt ist. Die französischen Behörden haben an der Gränze 40 Kisten mit Gewehren und mehrere Kisten Munition, welche sämmtlich für die Carlisten bestimmt waren, mit Beschlag belegt. In der Provinz Ciudad-Real haben täglich zahlreiche Verhaftungen statt. Ein ehemaliger Carlistenführer, Don Pedro Agredo, sollte sich in den Umgebungen von Guadalajara an die Spitze von 500 Mann stellen. Er wurde verhaftet, als er eben zu seinen Parteigenossen abgehen wollte. In der Provinz Astorja sprechen die Berichte von einer Guerilla von 200 Mann. Ohne Zweifel ver- rathen alle diese Vorkommnisse eine allgemeine Be­wegung, deren Verhältnisse und Streitkräfte aber die Regierung nicht ernstlich beunruhigen können.

Vermischtes.

Darmstadt, 7. Aug. Das gestern erschienene Regie­rungsblatt Nr. 35 enthält:

I. Gesetz, die Penfionirung der Gerichtsvollzieher in der Provinz Rheinhessen betreffend.

II. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und deS Aeußern, den zwischen Hessen und den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlosse­nen Vertrag über die Staatsangehörigkeit der Auswandernden betr. Derselbe enthält folgende Bestimmungen:

Art. 1. Angehörige der nicht im Norddeutschen Bunde befindlichen Theile deS Großherzogthumö Hessen, welche natu- ralifirte Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Ame­rika geworden sind und fünf Jahre lang ununterbrochen in den Vereinigten Staaten zugebracht haben, sollen von der Großherzoglich Hessischen Regierung als Amerikanische Ange­hörige erachtet und als solche behandelt werden. Ebenso sollen Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika, welche naturallsirte Angehörige des Großherzogthum Hessen in­nerhalb dessen vorhin bezeichnete Theile geworden sind und fünf Jahre lang ununterbrochen daselbst zugebracht haben, von den Vereinigten Staaten als Angehörige deS Großherzogthums Hessen erachtet und alS solche behandelt werden. Die bloße Erklärung der Absicht, Staatsangehörige des einen oder deS anderen Theiles werden zu wollen, soll in Beziehung auf keinen der beiden Theile die Wirkung der Naturalisation haben.

Art. 2. Ein nahiralifirter Angehöriger deS einen TheilS soll bei etwaiger Rückkehr in das Gebiet deS anderen TheilS wegen einer nach den Gesetzen des Letzteren mit Strafe bedroh­ten Handlung, welche er vor seiner Auswanderung verübt hat, zur Untersuchung und Strafe gezogen werden können, sofern nicht nach den bezüglichen Gesetzen seines ursprünglichen Va­terlandes Verjährung eingetreten ist.

Art. 3. Der zwischen dem Großherzogthum Hessen und den Vereinigten Staaten von Amerika wegen der, in gewissen Fällen zu gewährenden Auslieferung der vor der Justiz flüchti­gen Verbrecher bestehende Vertrag vom 16. Juni 1852 bleibt unverändert in Kraft.

Art. 4. Wenn ein in Amerika naturalisirter, ursprünglich dem nicht im Norddeutschen Bunde befindlichen Gebiete deS Großherzogthums angehöriger Hesse sich wieder in diesem Ge­biete niederläßt, ohne die Absicht nach Amerika zurückzukehren, so soll er als auf seine Naturalisation in den Vereinigten Staaten Verzicht leistend erachtet werden. Ebenso soll-ein im Großherzogthum Hessen (innerhalb der soeben gedachten Ge- bietstheile) naturalisirter Amerikaner, wenn er sich wieder in den Vereinigten Staaten niederläßt, ohne die Absicht nach Hessen zurückzukehren, als auf seine Naturalisation im Großherzogthum Verzicht leistend erachtet werden. Der Ver­zicht auf die Rückkehr kann als vorhanden angesehen werden, wenn der Naturalisirte des einen TheilS sich länger als zwei Jahre in dem Gebiete deS andern TheilS aufhält.

Art. 5. Der gegenwärtige Vertrag tritt sofort nach dem Austausche der Ratification (am 23. v M. in Berlin er­folgt) in Kraft und hat für zehn Jahre Gültigkeit. Wenn kein Theil dem anderen sechs Monate vor dem Ablaufe dieser zehn Jahre Mitthcilung von seiner Absicht macht, denselben dann aufzuheben, so soll er ferner in Kraft bleiben bis zum Ablauf von 12 Monaten, nachdem einer der contrahirenden Theile dem anderen von einer solchen Absicht Kenntniß gegeben.

(Schluß folgt.)

Kassel. Ueber den kürzlich verstorbenen bolivianischen Feldmarschall Braun entlehnt dieH. M. Z." dem Werke von Dr. W. Stricker:Die Deutschen in Spanien und Por­tugal und in den spanischen und portugiesischen Ländern von Amerika, Leipzig, Gustav Mayer, 1850", folgende biographische Nachrichten: Otto Philipp Braun, geboren 1798 zu Kassel, Sohn des dortigen HofsattlerS und Wagenfabrrkanten, Ludwig Braun, bestimmte sich der Reitkunst, welche er im dortigen Marstall erlernte, machte aber schon 1814 als hessischer frei­williger Jäger zu Pferd den Feldzug nach Frankreich mit, studirle 1816 und 1817 die Thierarzneiknnde in Göttingen und Hannover, reiste 1818 nach Nordamerika, wo er in ver­schiedenen Städten als Reitlehrer und Thierarzt ein Unter­kommen suchte. Er reiste sodann* wid) Hayti, und trat als Stallmeister in die Dienste des Königs Christoph. Dort wurde er mit Bolivar bekannt, welcher 1816, nach dem Mißglücken des ersten Aufstandes gegen die Spanier, nach Port-au-Prince geflüchtet war, und folgte ihm 1820 nach Columbia als Rei- teco'fizier. Schon im folgenden Jahr, nach dem Feldzug nach Quito, rückte er zum Major vor, nahm als solcher 1823 am Feldzug nach Peru Theil, half wesentlich mit an dem entschei­denden Siege von Junin (2. August 1824), wo er durch zwei Lanzenstiche verwundet und auf dem Schlachtfelde zum Oberst­lieutenant ernannt wurde; ebenso entschied unter Millers und Braun'S Führung die columbische Reiterei das Schicksal der Schlacht von Ayacucho (9. Decemder 1824) zu Gunsten Bo­livars, der Braun zum Obersten ernannte, und ihm die Eh­renkreuze von Peru und Columbia verlieh. Ueber Braun'S Antheil an der Schlacht bei Junin schreibt I. I. v. Tschudi in seinen Reiseskizzen aus Peru (St. Gallen 1816) u. a.: Während seiner ruhmvollen militärischen Laufbahn in Süd­amerika hat er sich immer durch seine strenge Rechtlichkeit und durch feine persönliche Tapferkeit auf das Ehrenvollste ausge­

zeichnet. In der Schlacht bei Junin, als Canterac mit seiner Reiterei die Cavallerie der Patrioten unter den Generalen Miller und Recochea geworfen hatte, war Braun, damals Major, mit seinen columbianischen Grenadieren zu Pferde, der einzige Offizier, der nicht allein Stand hielt, sondern auch die feindlichen Glieder brach. Ihm und dem Oberstlieute­nant Suarez gebührt die Ehre jenes für die Unabhängigkeit von Peru so wichtigen TageS." Nach der Vertreibung der Spanier waren sofort Zwistigkeiten unter den befreiten Völkern ausgebrochen und die Peruaner feindlich in das Ge­biet von Bolivia eingefallen. Braun besiegte sie, und wurde (mit 27 Jahren) zum bolivianischen Brigadegeneral und Statthalter von drei der sechs Departements, namentlich von La Paz, Quito und Cochahamba, ernannt. In diesen trau­rigen Bürgerkriegen war er bis 1827 thätig, und zeichnete sich nicht nur durch persönliche Tapferkeit, sondern auch durch strenge Rechtlichkeit aus. Er wurde später KriegSminister und Oberbefehlshaber der Truppen von Peru-Bolivia, und erhielt wegen seiner Tapferkeit im Kriege mit den Argentinern den Titel eines Großmarschalls. Nach der Revolution von 1839, wo Santa Cruz als Präsident durch Gamarra gestürzt wurde, wobei Braun selbst in vorübergehende Haft gerieth, kehrte er in fein Vaterland zurück, und lebte, mit Ausnahme einer in Familienangelegenheiten 1850 nach La Paz unternommenen Reise, in Deutschland an verschiedenen Orten, meist zu Dres­den und Kassel."

Dresden, 3. Aug. Ueber die Grubenerplosion im Plauen'- schen Grunde entnehmen wir demDreSd. Journ." nachste­hende Details: Nachdem gestern (2. Aug.) früh 5 Uhr die anfahrenden Mannschaften nach dem Frühgebete in den beiden in Verbindung stehendenSegen-Gottes-Schacht" (Kleinnaun- dorfer Flur) undNeue Hoffnung" (Hänichener Flur) auf ih­ren Strecken angekommen waren, erfolgte eine furchtbare Er, plofion, welche über Tage zunächst durch eine dicke Rauchsäule aus dem Segen-GotteS-Schachte sich kundgab. Es war dieß kurz 1/4 6 Uhr. Etwa 10 Minuten später, nachdem die sonst in diesem Schachte einfallenden Wetter den Rauch und Qualm wieder zurückzudrängen vermochten, entströmte dem auüfördern- denHoffnungsschachte" Rauch und Nebel. Auf keinem Schachte konnte in den nächsten Stunden Jemand hinein; auch in die mit beiden Schachten verbundene, von Burgk ausgehende Ta- gesstrecke nicht, bis sich nach circa 3 Stunden derSegen- GotteS-Schacht" zum Einfördern der Wetter anschickte. Die betreffenden obern Beamten erkannten aus der Sachlage sofort die Größe des Unglücks und sprachen übereinstimmend die Ueberzeugung aus, daß sämmtlichc eingefahrene Mannschaften als verloren zu betrachten seien. Nach 9 Uhr konnte ange­fahren werden. Aus demSegen-GotteS-Schachte" wurden sofort 3 Mann todt herausgebracht, eS waren dieß 2 Anschlä- ger und 1 Holzschlepper. Bei weiterem Vordringen erkannte man aus den Bestandtheilen der zertrümmerten Förderwagen die Stärke der Erplosion, indem 6 bis 8 solcher Wagen in einen förmlichen Schutthaufen verwandelt worden waren. Der 100 Lachter lange und 226 Lachter unter Tag liegende massive, gewölbte Querschlag wurde passirbar gefunden. An den Mün­dungen dieses Querschlags waren die Kohlenstrecken zusammen­gebrochen; hier wurden drei stark verbrannte Leichen gefunden. Mittlerweile wurden auf der obenerwähnten Tagesstrecke Ver­suche gemacht, in die Baue desHoffnungsschachtes" zu ge­langen, was aber durch die zuströmenden schlechten Wetter in die Tagesstrecke (von der östlichen Seite der Baue desHoff­nungsschachtes her) wenig Erfolg hatte; doch hat man im Laufe des Nachmittags wenigstens den dort erstickten Steiger Schenk herausholen können, während Obersteiger Schaffer und Steiger Bär III., resp. deren Leichen, liegen gelassen werden mußten, wegen der Länge des znrückzulegendrn Weges. Die Zahl der Verunglückten, von denen ungefähr zwei Dritttheile Familienväter sind, und unter denen sich 2 Obersteiger, sowie 2 Untersteiger befinden, beträgt mindestens 321 Personen, von denen allerdings bis jetzt wegen der dem Befahren der Gruben gegenwärtig noch entgegenftehenden Gefahren und Hindernisse nur 15 als Leichen wieder an das Tageslicht haben gebracht werden können; 5 derselben find derartig verstümmelt, daß de­ren Recognition nicht hat erfolgen können. Die Mehrzahl der Unglücklichen dürfte den Tod durch sofortiges Ersticken gefun­den haben; andere sind verbrannt. Von den Angefahrenen haben sich nur einige Wenige, welche sich zur Zeit der Erplo­sion unmittelbar an der Schachtöffnung befunden haben, retten können. Alle Uebrigen sind ohne allen Zweifel durch die schla­genden Wetter sofort getödtet worden. AuS diesem Grunde können auch eigentliche Rettungsarbeiten nicht stattsinden, viel­mehr ist die Hoffnung, daß sich Einer oder der Andere der Verunglückten noch am Leben befinde, wohl ganz ausgeschlossen. Die gegenwärtig im Gange befindlichen Arbeiter, bei denen eS bis jetzt nur möglich gewesen ist, ungefähr 20 Arbeiter zu be­schäftigen, beschränken sich daher zunächst darauf, die zwischen demHoffnungsschachte" und demSegen-GotteS-Schachte" in Folge der Erplosion eingestürzte Strecke wieder aufzuzim- nietn, um hierdurch die durch den Einsturz unterbrochene Ven­tilation wieder herzustellen und fo wieder gute Wetter in die Strecken zu bringen, welche gegenwärtig noch mit bösen Wet­tern angefüllt sind. Erst wenn bieß gelungen, wird eS mög­lich sein, dieselben ohne Gefahr für Leib und Leben wieder zu befahren. Auch diese Arbeit ist mit erheblicher Gefahr für die Arbeiter verbunden, und muß daher bei derselben mit der größ­ten Vorsicht verfahren werden, um nicht neues Unglück herbei­zuführen. Es wird daher noch geraume Zeit vergehen, bis sämmtliche Leichen werden herausgeschafft werden können. WaS die Entstehung des Unglücks anlangt, so ist, soweit eS sich bis jetzt übersehen läßt, der Direction, sowie der techni­schen Leitung der fraglichen Kohlenwerke ein Vorwurf nicht zu machen. Dagegen ist anzunehmen, daß die abnorme heiße Witterung der letzten Tage daS Entweichen der schädlichen Gase aus dem Schachte verhindert hat, und daß sich dieselben daher in der Tiefe, und besonders in den alten, nicht mehr im Betriebe befindlichen Strecken angesammelt haben und dort durch dir Unvorsichtigkeit eines oder des andern Arbeiters ent­zündet worden sind. Welcher Art diese Unvorsichtigkeit gewesen sein mag, darüber läßt sich freilich gegenwärtig nichts Be­stimmtes festflellen.

Prinz Georg hatte sich gestern Mittag nach der UnglückS- stätte begeben. Der König hat dem zur Linderung deS Un­glücks zusammengetretenen Comitä, um dem ersten Bedürfnisse abzuhelfen, 500 Thaler telegraphisch aus Schmalbach ange­wiesen. Die Unglücksstätte ist, um die Arbeiten in keiner Weise zu stören, für daS Publikum abgesperrt.

Redaction, Druck und Verlag der Brü bl'schen Druckerei (Fr. Chr. Pi et ich) in Gießen.

Mr»

Psß Wl

Strafe.

n

C

<\

Besoi

6N) ßruclion tißtm Lo Acten,' airä bc ausfl^d

Zur uOt Be. gewiß I zu bezeii wären, a an eine den. Lid

Dl

Anncr

Achh. G

6775)

b wirb bie Garten, weile an

Gießer

(3

6®) S( füll auf! ®emeinbi unb Wa pachtet r

Nd)

Fr

UN

S1 Ai. w

"f d°hi< k hi.!i unt Macht

?rutWfi Nalll, «Nnin| ^bherzc