Preis vierteljährlich 36 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 49 kr.
Gießener Anzeiger.
Erscheint wöchentlich dreimal; Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Expedition: Canzleiberg Ltt. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kießen.
Nr. £2.
Samstag den 10. April
1869.
Brodpreise vom 10» bis 17. April 1869,
nach eigener Erklärung der Bäcker:
4 Pfund gemischtes Brod 15 kr. 2 Pfund gemischtes Brod 7i/2 kr. 4 Pfund Roggenbrov 13 kr. 2 Pfund Roggenbrod 672 kr.
AMt 5 Lshe Bekanntmachungen.
Das Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes Nr. 10, ausgegeben zu Berlin am 3. April 1869, enthält:
Nr. 262. Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Schweden. Vom 23/24 Februar 1869.
Gießen, den 8. April 1869. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
In Verhinderung des Kreisraths:
KekulS, Kreisassessor.
Bekanntmachung.
Nachfolgende höchste Ministerial-Verfügung wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Gießen, den 30. März 1869. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
In Verhinderung des Kreisraths:
K e k u l 6, Kreisassessor.
3.
ou Nr. M. d. I. 1665. Darmstadt, am 15. Februar 1869.
Betreffend: Die Untersuchungen der Feuerungsanstalten in Gebäuden. '
Das Großherzogliche
M i n i st e r i u m d e s Innern
an
die Großherzoglichen Kreisämter.
Wir haben uns veranlaßt gesehen, den Bestimmungen unter pos. 3, a des Ausschreibens vom 24. März 1843 zu Nr. D. 5001, „die Untersuchungen der Feuerungsanstalten in Gebäuden betreffend" (Amtsblatt Nr. 9) folgende veränderte Fassung zu geben:
a) .an ihrem, der Sachverständigen, Wohnsitze eine Gebühr oon-30 kr. für eine, beziehungsweise die erste Besichtigung einer Feuerungsanlage: von jeder weiteren an demselben Tage besichtigten, bis einschließlich zur Zahl sechs, 12 kr., und von allen anderen, etwa noch an demselben Tage nachgesehenen, je 6 kr.
Unter einer Feuerungsanlage wird jedes Schornsteinrohr verstanden und ist hiernach die Gebühr zu berechnen.
(Sie wollen hiernach das weiter Nöthige verfügen. v. D a l ü- i g k. Hallwachs.
—■ — - Güßen 1 am 27. März 18ö9.
Betreffend: Das Landgestüt, nunmehr die Untersuchung der als Beschäler zu benutzenden Hengste von Privatpersonen für 1869.
Das
G r 11 st I) e r hi 0 M d) c Kreisamt Gießen
an
die Großhersvglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir benachrichtigen Sie, daß der untersuchte Privathengst des Pachters Puth zu Londorf, von Farbe Schimmel, 8 Jahre alt, zum Bedecken von Stuten für 1869 tauglich befunden und deshalb mit Erlaubnißschein zum Bedecken versehen worden ist.
Sie wollen darüber wachen, daß neben diesem Hengste keine weiteren Hengste von Privatpersonen zum Bedecken von Stuten für 1869 verwendet und die Eigentümer solcher Hengste, welche nicht mit Erlaubnißschein versehen sind, demohngeachtet aber ihre Hengste zum Bedecken benutzen, zur Anzeige gebracht werden.
In Verhinderung des Kreisraths:
K ekulö, Kreisassessor._______________________________________________________________________________
“ ” Gießen, «m 30. März 1869.
Betreffen-: Die Beschaffung des Bedarfs an Pferden bei einer Mobilmachung durch Aushebung.
Das
Groh herzogliche K r r i s ,i m t Gieyen
an
die GroßherMlichen Bürgermeisterei^ des Kreises.
Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung und unser Ausschreiben vom 19. December v. I. (Nr. 153 des Anzeigeblattes von 1868) benachrichtigen wir Sie, daß nach Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 4. d. Mts. die Abnahme der von dem Kreise Gießen im Falle einer Mobilmachung zu stellenden Pferde durch zwei Abnahme-Commissioen erfolgen soll und daß wir deshalb angeordnet haben, daß die Abnahme der Pferde aus dem Mustcrungsbczirk Wieseck auf dem „Brand" m Gießen, diejenigen der Pferde aus den Musterungsbezirken Großen-Linden und Lieh auf dem neuen Marktplätze (Oswald'scher Garten) in Gießen zu geschehen hat.
Sie wollen eintretenden Falls die Pferdebesitzer Ihrer Gemeinden hiernach instruiren.
In Verhinderung des Kreisraths:
K eku lü, Kreisassessor.
Gießen, am 7. April 1869.
Betreffend: Die Feuervisitationen im Jahr 1869.
Das
Groß!) ermögliche Krrisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien Alten-Buseck, Annerod, Beuern, Daubringen, Großen-Buseck, Lang-Göns, Mainzlar, Reiskirchen, Rödgen und Trohe.
Wir erinnern Sie an Einsendung der Feuervifltations-Protokolle binnen 8 Tagen.
In Verhinderung des Kreisraths:
Kekuls, Kreiö-Affeffor.
DaS Einhalten der Tauben zur Saatzeit betr.
Wegen eingetretener Saatzeit sind die Tauben vom 12. d. Mts. an bis 12. Mai l. I. bei Vermeidung der im Art. 79 des Feld- strafgesehes angedrohten Strafe einzuhalten.
Gießen, den 9. Avril 1869. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.


