Ausgabe 
7.8.1869
 
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3'.-

6: *

Gießen am 2. August 1869.

-ctreffen-: Abverdienst der unzahlbaren Feldstrafen aus dem Jahr 1867.

Das

Grotzhrr»«glicht Krrisamt Gießen

SN

die Großherzoglichen Bürgermeistereien Gießen, Allendorf a. d. Lahn, Grüningen und Lich.

Wir erinnern Sie an Erledigung der Verfügung vom 9. April 1869 in Nr. 44 des Anzeigeblatts binnen 14 Tagen.

Dr. Goldman«.

Die Vieh-Preisvertheilung des landw. Vereins für Oberhessen zu Gießen am 7. September 1869 betr.

Die zweite der diesjährigen Vieh-Preisverthcilungen soll zu Gießen am 7. September d. I. abgehalten werden; cs werden auf derselben 500 Gulden zu Preisen und Wegvergütungen zur Verwendung kommen. Es können Preise erhalten:

1) Ausgezeichnete Fohlen, mit Ausnahme von Saugfohlen, und zwar:

a. solche, die vom Bewerber aus eigener Stute gezüchtet worden sind, von 15 bis 25 fl.;

b. solche, die vom Bewerber gekauft, aufgezogen und mindestens ein Jahr im Besitze desselben sind, von 10 bis 20. ft- . . .. . ,

Diejenigen Fohlen, von denen durch Bürgermeisterei-Bescheinigung nachgewiesen ist, daß sie bis zum Alter von 2/2 Jahren noch nicht emgespannt worden sind, sollen unter sonst gleichen Verhältnissen jedesmal den Vorzug erhalten.

2) Zur Zucht taugliche, im Besitze von Privaten befindliche 1- bis 2jährige Bullen und zwar:

a. wenn dieselben vom Bewerber aus eigener Kuh gezüchtet sind, von 15 bis 25 fl.;

b. wenn dieselben vom Bewerber gekauft, aufgezogen und mindestens ein halbes Jahr im Besitze desselben stnd, von 10 bis 20 fl.

3) Die besten im Besitze von Gemeinden (oder Gemeind^e-Bullenhaltern) befindlichen, nicht über 3 Jahre alten Zuchtbullen, von 10 bis 15 fl., welche den Bullen­haltern zu Gute kommen sollen.

4) Rinder von 2 bis 3 Jahren, die entweder sichtbar trächtig sind, oder erst kürzlich gekalbt haben, und zwar:

a. solche, die vom Bewerber aus eigener Kuh gezüchtet sind, von 15 bis 25 fl., und

b. solche, die vom Bewerber angekauft, aufgezogen und mindestens ein halbes Jahr im Besitze desselben sind, von 10 bis 20 fl.

Das schönste Rind erhält außerdem ein Halsband mit Glocke. t t m

5) Ausgezeichnet schöne Schafböcke bis zu 10 fl. Bezüglich dieser muß das Schurgewicht von letzter Schur angegeben werden; auch wird bei der Prämiirung Rücksicht darauf genommen, ob die Böcke Reinvieh oder Schmeervieh sind, und bei sonst gleichen Verhältnissen dem Reinvieh der Vorzug gegeben werden.

6) Zuchtschweine reiner englischer oder englischer Bastard-Racen jeden Geschlechtes, und mindestens ein halbes Jahr alt, die aus dem Bewerber eigentümlich gehö­riger Zuchtsau gezogen sind, von 5 bis 10 fl. _ . w .

Es kann nur wirklich preiswürdiges Vieh prämiirt werden. Eigenthümer von solchem, denen wegen zu starker Concurrenz eme Prämie nicht zuerkannt werden konnte, erhalten auf Verlangen, wenn sie 2 Stunden und weiter hergekommen sind, eine Wegentschädigung von 24 Kreuzern für einen Bullen, und von 12 Kreuzern für em Fohlen, ein Rind, einen Bock, oder ein Loos von mehreren Böcken, und ein Schwein oder ein Loos von mehreren Schweinen für jede Stunde Wegentfernung.

Die Musterung des Viehes beginnt Vormittags 8 Uhr. ..... .

Alle Bewerber haben Bescheinigungen (auf stempelfreiem Papier) darüber beizubringen, daß das zur Preisbewerbung vorgesuhrte Thier den m den pos. 1 bis 6 incl. angegebenen Anforderungen entspricht, widrigenfalls sie bei der Prämiirung nicht berücksichtigt werden können. Die Preisbewerbung ist für alle Kreise der Provinz Ober­hessen frei und an feinen Bezirk gebunden. _

Thicre, welche bei einer früheren Preisvertheilung bereits einen Preis erhalten haben, können auf einen weiteren Preis nicht mehr Anspruch machen.

Sämmtliches vorgefi'ihrte Rindvieh wird durch die betreffenden Experten in 3 Abteilungen aufgestellt werden; diese sind:

1. Schweizer, Englische und größere Niederungsschläge,

II. Vogelsberger Vieh und

III. Kreuzungsvieh. .

Die einer Abteilung angehörigen Thiere concurriren unter sich um Prämien, und es bleibt den Experten überlassen, die vorrätigen Mittel auf die einzelnen Abthel- lungen je nach dem Maße der Beschickung und der Zahl der preiswürdigen Thiere zu verteilen; ein erster Preis aber soll in jede Abteilung fallen, insofern em wirklich preiswürdiges Thier in derselben vorgeführt ist; die Abtheitung, in die die Glocke mit Halsband entfällt, wird bei der Verteilung der Preise zuerst vorgefuhrt.

Die Experten werden vom Ausschuß des Provinzial-Vereins ernannt, und zwar drei für Prämiirung von Fohlen, Schafböcken und Schwemen, drei für die von Bullen und dr« für^^»0» sRrn^ern. P^mien für $0$Ien, Schafböcke und Schweine 150 fl., für Bullen 150 fl. und für Rinder 200 fl. verwendet werden; Ausnahmen hiervon sind den Experten nach dem Maaße der Beschickung der einzelnen Abtheilungen gestattet, und Ueberschüsse aus einer Kategorie können in die anderen übertragen werden.

Indem der Unterzeichnete Vorstehendes zur öffentlichen Kenntniß bringt, ladet er zugleich die Vereinsmitglieder, sowie alle Freunde der Landwirtschaft zu zahlreicher Theilnahme an dieser Preisvertheilung ein. Wesentlich könnte das Interesse an derselben erhöht werden, wenn, unabhängig von der Preisvertheilung, schönes Vieh und inter­essante Gegenstände der landwirthschaftlichen Industrie zur Ansicht ausgestellt würden.

Laub ach, am 16. Juli 1869. Der Präsident des landwirtschaftlichen Vereins für Oberhessen:

Otto, Graf zu Solms-Laubach.

Gefundene Gegenstande:

Ein weißes Taschentuch, ein Federmesser, ein kleiner Schlüssel, ein Taschentuch, R. S. gezeichnet, ein Kinderstrümpfchen, ein kleiner Schlüssel, em Portemonnaie mit 141/2 fr., ein Cigarren-Etuis, ein Helles eattunenes Halstuch (am Leihgesterner Weg gesunden), ein braun-seidener Regenschirm, em schwarzseidener Regenschirm, cm 20 Frank- Stück, ein Nähtaschchen mit Stickerei, A. G. gezeichnet, und ein unächtes Medaillon in Form eines Büchelchens.

Die Eigentümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Fmder zurückgegeben oder spater ku Gunsten der Armenfasse werden versteigert werden. m m m 6

Gießen, den 6. August 1869. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provmzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Besondere Bekanntmachung.

| Bekanntmachung,

die Regulirung der Einkommensteuer betr.

Das Gesetz, die Regulirung der Einfom- menfteuer betreffend, vom 21. Juni d. I. enthält feine Bestimmung über die eigene Deelaration der Einfommensverhältnisse Seitens der Pflichtigen, da jeder Zwang in dieser Hinsicht ausgeschlossen sein soll. Nach Art. 20 sind jedoch, was die Einfommen- ftcuer der I. Abteilung betrifft, die etwa einlaufenden freiwilligen Angaben der Steuerpflichtigen über ihre Einkommens- Verhältnisse zu den Hülfsmitteln bei Berech­nung des Einkommens der betreffenden Pflichtigen gerechnet.

Mit Bezugnahme auf diese Gesetzesbestim­mung und im Hinblick darauf, daß auch bei Regulirung der Einkommensteuer II. Abtei­lung derartige freiwillige Ausfunftserthei- lungen nur erwünscht sein können, werden die Steuerpflichtigen der Steuereommissa- riate Gießen, Grünberg und Hungen hier­durch ausdrücklich darauf aufmerksam ge­macht, daß es ihnen in jedem Stadium der Verhandlung unbenommen ist, freiwillig über ihre Einfommensverhältnisse dem Un­terzeichneten oder einzelnen Mitgliedern der betreffenden Einschätzungscommissionen Aus- funft zu ertheilen.

Es wird das Einschätzungsgeschäft wesent­lich erleichtern, wenn dergleichen Ausfunfts- ertheilungen alsbald, und zwar, wenn irgend thnnlich, schriftlich beroerffteüigt werden. Zu diesem Behufe fönnen Steuer­pflichtige, welche ihr Einfommen speeiell zu deelariren beabsichtigen, bei der Bürger­meisterei ihres Wohnorts ein hierzu geeig­netes Formular in Empfang nehmen.

Gießen, den 5. August 1869.

Der Vorsitzende der Emschätzungseommission für das Steuereommiffariat und die

Stadt Gießen:

Hirsch.

Für das Steuereommifsiariat Grünberg: Limpert.

Für das Steuereommiffariat Hungen: Hunsinger.

Versteigerungen.

Die Vergebung von Dachdecker-, Zimmer- und Maurerarbeit bei der Stadt Gießen.

6670) Montag den 9. August d. I., des Vormittags 9 Uhr, ollen auf hiesigem Rathhaufe die Arbeiten zum Abbruch des Ferber'schen Hauses, be- tehend in:

Steindeckerarbeit, veranschl. zu 14 fl. 14 fr. Zimmerarbeit, 48

Maurerarbeit, 16 30

an den Wenigstfordernden versteigert werden.

Gießen, den 6. August 1869.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. _______________Vogt._____________ 6641) Mittwoch den 18. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, wird dahier die Lieferung von

261/2 Fuder Roggenstroh

in Ausgeboten von o Fudern öffentlich ver­steigert.

Marienschloß, am 5. August 1869. Großherzogliche Landeszuchthaus-Direetion. _____________Knispel._____________

Mühl-Verpachtung.

6594) Donnerstag den 12. August, Morgens 9 Uhr,

soll die dem Johannes Volf gehörige sog. Weißmühle bei Großen-Buseck, in Folge der Insolvenz-Anzeige desselben, auf ein halbes Jahr öffentlich, und zwar in der Mühle selbst, verpachtet werden.

Dieselbe hat 2 Mahlgänge, 1 Schlag- gang, nebst sämmtlichem noch gut gehalte­nem Mühlgeräthe, sowie 1 neu eingerichtete Schwungmühle u. s. w.

Pachtliebhaber, welche etwa schon vor­dem genannten Termine genaueren Aufschluß wünschen, wollen sich an den Unterzeichne­ten wenden, welcher jederzeit bereitwilligst Auskunft ertheilen wird.

Großen-Buseck, den 3. August 1869. Der Masjeeurator:

Balthasar Stephan I.

Die Vergebung von Seilerarbeiten bei der Stadt Gießen.

6669) Mittwoch den 11. August d. I., des Morgens 9 Uhr,

soll auf hiesigem Rathhause die Anfertigung eines Seiles an den Krahnen auf dem Thurm, veranschlagt zu 29 fl. 20 fr., an den Wenigstfordernden vergeben werden.

Gießen, den 6. August 1869.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. _______________Vogt.__ 6653) Dienstag den 10. August, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhause ein Som­merrock, Hosen und Weste, sowie 4 Hem­den, meistbietend versteigert werden.

Gießen, den 6. August 1869.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen. (5 emmler, Ortsgerichtsmann.

Arbeitsversteigerung zu

G r 0 ß e n - B u s e ck.

6633) * Die zur Erbauung eines neuen Bälghäuschens an die Kirche, sowie die durch Anschaffung der neuen Kirchenorgel erforderlichen Bauarbeiten an der Kirche,

sollen

Dienstag den 10. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, auf dem Bürgermeisterei - Büreau öffentlich in Aeeord gegeben werden, als:

Maurerarbeit, veranschl. zu 222 fl. 49 fr.

Zimmerarbeit, 63 31

Steindeckerarbeit, 72 48

Schreinerarbeit, , 43 12

Glaserarbeit, 9

Weißbinderarbeit, 23 18

Großen-Buseck, am 4. August 1869.

Großherzogliche Bürgermeisterei Großen-Buseck.

I. A.:

L. Hahn, Bezirfsbauaufseher.

Orgel -Berkaus.

6615) Durch die Anschaffung einer neuen Orgel für die hiesige Kirche ist die alte, 20 Register enthaltende, überflüssig geworden.

Dieselbe soll auf dem Wege der Soumission verlauft werden. Franfirte Angebote wer­den bis

Samstag den 14. August, Morgens 10 Uhr, angenommen. Den Soumittenden steht es es frei, der Eröffnung beizuwohnen.

Großen-Buseck, den 28. Juli 1869.

Für den Kirchenvorstand: ___Strack, Pfarrer.______ 6634) Die dem Hüttendirector Christian Rudolph Bartz zu Bahnhof-Wetzlar zuge­hörigen, nachstehend verzeichneten Immo­bilien, welche zufolge der in unserem Büreau II. einzusehenden Taxe auf 6958 Thlr- abgeschätzt sind, sollen

Mittwoch den 1. September er., Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 13, nothwenoig subhastirt werden.

Catastral - Gemeinde Nieder­girmes:

Flur 3 Nr. 2309/i56i, Acker ober dem Brühl, 129 Süthen, auf welchem eine Eupol- ofen-Gießerei und eine Farbemühle er­baut sind,

Flur 3 Nr. 1560, Acker daselbst, 118 Ruthen. Wetzlar, den 8. Juli 1869.

König!. KreiSgericht, I. Abtheilung.

6602) Montag den 9. August b. I., Nachmittags 2 Uhr,

lasse ich in meinem Hause entbehrlich ge­wordene Möbel, als:

2 fast noch neue Sophas, Bettstellen, Schränfe, Tische, Commoden, Spiegel, Bettwerf, Kleidungsstücke, Weißzeug rc-, gegen gleich baare Zahlung versteigern.

C- Becker, Reichensand.

Feilgeboteues

| Reis-Starke,

vorzügliche Qualität, empfiehlt

Emil Fischbach, ________________________Seltersweg.______

6601) Incarnat - Kleesamen, erstes ©rünfutter, bei Emil Pi stör.

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