Politische Rundschau
Darmstadt, 1. Aug. Bei den unlängst in der zweit.n Kammer der Stände über die Militär- Etats stattgefundenen Verhandlungen wurde Seitens des KritgsministeriumS die Zusage gegeben, betreffs neuer Bauten vor deren Ausführung die Ueberfchläge und Pläne zur Kcnnlniß der Kammer zu bringen. Aus der betreffenden Mittheilung ist zu entnehmen, daß zur Garnifonirung von drei Schwadronen Reiterei in Babenhausen circa 24,000 st. erforderlich sind, abgesehen von den Bewilligungen des dortigen Gemeindevorstandes im Brtrag von circa 45,000 st. und kostenfreier Abtretung des nothigen Geländes. Die Herstellung des Zeughauses und der Burg zu Friedberg beläuft sich auf circa 3000 st. Für Herstellungen im GarnisonS - Lazarethe zu Offenbach sind 1440 ft, für Babenhausen 2000 st. und für Butzbach 350 ff. vorgesehen. Außerdem werden für Herstellung eines DeS-nscctionS - und Trocken- apparales im hi.sigen Garnisonslazarrth 1200 fl. nothig sein. Diese sämmtlichen Ausgaben ist das Kriegsministerium jedoch verpflichtet, aus der ihr verwill'gtrn Pauschsumme zu bestreiten.
Berlin, 2. Aug. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" sieht in ter in diesem Jahre eingegangenen erheblichen Mehreinnahme an Stempel- gebüdren gegen daS Vorjahr einen neuen Beweis für die Berechtigung der Hoffnung auf eine Verrin- geringcrung des DeficitS. Sie fügt jedoch hinzu, daß an eine völlige Beseitigung desselben keineswegs zu denken ist.
Dresden, 3. Aug. In den Kohlengruben des Frcihrn. v. Burgk im Plauen'schen Grunde hat sich gestern in Folge von Entzündung sog. „böser Wct- ter" ein großes Unglück ereignet. Gegen 400 Bergleute waren in dem Schachte eingeschlossen. Gestern Nachmittag wurden 7 Leichen zu Tage gefordert.
Dresden, 3. Aug. Weitere Nachrichten über den schrecklichen Unglücksfall in den Kohlengruben des Fehrn. v. Burgk im Plauen'schen Grunde melden, daß im Ganzen 321 Bergleute eingefahren waren. Man glaubt, daß alle getödtet sind. Bis jetzt sind etwa 20 Leichen herausgeschafft.
Krakau, 31. Juli. Dem Wiener „Fremdenblatt" liegt jetzt ein ausführlicher Bericht über die Revision vor, welche im Earmelitcrinnerikloster vor- genommen wurde. Der Gerichtscommission assistirte bei der Untersuchung der Polizeicommiffär Poschma und noch vier andere Polizeibeamten. Den in das Kloster Eintretenden wurde der Anblick von Einrich- tungen zu Theil, wie man sie nur im tiefsten Mittelalter zu Gesichte bekommen konnte. Im Refecko- rium befindet sich auf dem Tisch ein Menschenschädel zur besonderen Zier und Erbauung der Nonnen angebracht. RcchtS von dieser Räumlichkeit ist das Bußzimmer, em förmliches Museum von Marter- und Folterwerkzeugen. Der „Kraj" ist in der Lage, eine ziemlich vollständige Liste dieser Qualinstrumente anzugtbcn. Vor Allem sind da zwei schwere Kreuze, welche die Büßerinnen auf dem Rucken tragen müssen. Die Kreuze sind aus schwerem Holz und wiegen 80 Pfund. Die Last, welche somit die Büßerinnen zu tragen haben, ist Nicht ganz unansehnlich. Aber bald kommen andere Folterinstrumente. Da hängen zwei große Marmorsteine an langen Riemen, welche gegen die Biust der Sünderin geschwungen werden. Hierauf kommen einige Dornenkronen, welche man der Sünderin aus's Haupt drückt. Sämmtliche Dor- nenkronen sind mit langen, scharfen Nägeln bewaffnet, damit sie recht tief in die sündigen Kopfe ein- dringen. Der weitere Theil der Folterkammer wies lange und schmale Gürtel auf, welche sämmtlich mit einer Unmbl von Nadeln und Nägeln bewaffnet sind. Diese Gürtel müssen in ten nackten Leib der Sünderin eingkschnallt werden. Ferner sieht man da wohl ausgebildete, mehrgeschwänzte Knuten, mit wel- eben die Nonnen im Falle der Widerspenstigkeit gepeitscht werden. Das sind so ungefähr alle Eatego- rien der Instrumente der Schwesterliebe der Earme- lit rinnen. Stricke, härene Gewänder, Strohgcflechte und andere dergleichen Dinge können hier Angesichts einer trefflich organisirten Folterkammer nicht in Be- tracht kommen. In der Klosterkirche selbst ist nichts Außergewöhnliches, nur höchstens der Umstand, daß hier zwei Ehörc angebracht sind, ein oberer und ein tief liegender. In der ersteren befinden sich vier Särge mit kingedörrten Leichen. Die Särge bieten ihren Inhalt Jedermann zur Einsicht dar, indem sie statt der Deckel Glasscheiben haben. In dem ersten Klostersaal steht wieder ein Sarg, angeblich mit den Gebeinen des. gebenedeiten Michael, des Begründers des Klosters; in dem zweiten Zimmer lagen wieder drei eingelrocknete Leichen, von denen zwei noch ganz wohl conservirt sind. In den Klosterkellern thürmt
sich eine Menge von Särgen von dem Boden bis an das Gewölbe hinauf. In einem dieser Särge, der sich durch seine riesige Größe vor allen andern hervorlhut, erblickte man eine ungewöhnlich große männliche Leiche ohne Kopf. DaS war die wesent- lichste Ausbeute der Untersuchungscommission. Auf den Proz-ß Bezügliches wurde nur wenig gefunden. Bücher, Eorrespondenzen, Bruchstücke von Briefen u. dgl. Hilden den ganzen Fund.
Paris, 2. Aug. Der Inhalt des Senatus- consUjjs qt im Westntlichcn folgender: Der Kaiser und der gesetzgebende Körper haben die Initiative in Bezug auf die Gesetze. Die Minister hängen nur vom Kaiser ab, sind verantwortlich, können aber nur durch den Senat in Anklagezustand versetzt werden. Die Minister können sowohl Senatoren als Deputirte sein. Als Minister haben sie das Recht des Zutritts zu jeder Kammer. Die Sitzungen des Senats sind öffentlich. Der Senat kann dir Mo- dlficationen andrut'N, welche ein Gesetz erfahren soll, und dasselbe behufs neuer Beratung dem gesetzgebenden Körper zurückschicken. Derselbe kann durch motivirte Resolution die Promulgation eines Ge- setzes hindern. Der gesetzgebende Körper wählt sein Bureau und entwirft sein Reglement. Der Senat wie der gesetzgebende Körper haben das Recht, die Regierung zu interpelliren, beide Körper können mo- tivrrte Tagesordnungen beschließen. Bevor ein Amendement zur Berathung kommen kann, muß es an eine Eommission verwiesen und der Regierung mitgetheilt werden. Wenn die Regierung das Amendement nicht gut heißt, steht dem gesetzgebenden Körper die end- gültige Entscheidung zu. DaS Ausgabebudget wird capit'lwcise votlrt. Veränderungen des TvlltarifS können nur durch ein Gesetz erfolgen. — Bei Gele- genheit der Vorlage des SenatusconsultS im Senate sqgte Rouhcr: Kein Souvcrain habe es btsscr verstanden, der öffentlichen Meinung zu folgen, als der Kaiser Napoleon. Rouhcr wachte ferner darauf aufmerksam, wie das Reich der Autorität fortwährend in einer Umwandlung begriffen sei. Nach den Worten des Kaisers fei daö Kaiserreich Volks- thumlich genug, um sich mit der Freiheit vertragen zu können, und stark genug, um die Freiheit vor der Anarchie zu bewahren.
London, 3. Aug. Gerüchtweise hört man von einem Abkommen zwischen Spanien und Euba. Da- nach würde Letzteres gegen eine Entschädigung von 100 Millionen Dollars, wofür die Vereinigten Staaten die Garantie übernehmen sollen, seine Unabhängigkeit erhalten.
Vermischtes.
Gießen. Eine Sitzung des Gemeinderaths fand vergan- aene Wache nicht Statt.
Darmstadt, 24. Juli. Schluß des Reg.-Bl. Nr. 33.
IV. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Justiz, die Bestellung van RheinschlfftahrtSgerichlen belr.
V. Bekanntmachung desselben Ministeriums, die Bestätigung einer Stiftung betr.
' VI. Oeffeniliche Anerkennung einer edlenThat. Am 12. Juni dieses Jahrs, Nachmittags 5 Uhr, spielten am Ufer des Rheins bei Weisenau mehrere kleine Kinder, wobei eines derselben, der 3‘/4 Jahre alte Sohn des, zu Weistnau wohnenden Maurers Rappinger in den Rhein siel und von der an dieser Stelle sehr starken Strömung fvrtgeriffen wurde. Auf das von den übrigen Kindern erhobene Geschrei eilte der Schiffer Michael Anstatt I. aus Weisenau, welcher etwa 300 Schlitte von dem Orte, wo das Unglück geschehen war, zufällig an dem Rhein stand, herbei, warf sich, als er das von Zeit zu Zeit wieder auftauchende Kind erblickte, in vollem Anzug in den an dieser Stelle sehr tiefen und reißenden Strom, und gelang eS ihm, in einer Entfernung von etwa 30 Fuß vom Ufer den Knaben, welcher bereits von den Umstehenden, da er nicht auftauchte, für verloren gehalten wurde, gluctlrch zu erfassen und lebend wieder an das Land zu bringen. — Zn Folge Allerhöchster Entichließung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs wird diese menschenfreundliche, mit Muth und eigener Lebensgefahr ausgefuhrte That des Michael Anstatt L, neben erfolgter Bewilligung einer Geldprämie, hieruiit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
VII. Ertheilung von Erfindungspatenten.
VIII. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog Haden allergnädigst geruht: am 9. Juli den Forst- Accessisten Dittmar aus Lampertheim zum Oberförster der Oberförsterei Hoch-Weisel, — sowie am 13. Juli den Schullehrer der evangelischen Schule zu Wetkiaasen, Reuter, unter Belassung in seiner Eigenschaft als Boksschullehrer, zum Lehrer an der Realschule zu WormS, — dann an demselben Tage den Ealculator I. Klasse bei der Staatsschulden Tilgungskasse, Balthasar Best, zum zweiten Rkinisterial Buchhalter bei dem Ministerium dir Finanzen, — den Hauptzollamts - Assistenten I. Klaffe, Kl eher zu Offenbach, zum Niederlage-Verwalter bei dem Hauptzollamte Mainz — und am 23. Juli den Professor der Archit'kur an dem Städel'schen Kunst-Instituts zu Frankfurt a. M., Andreas Simons, zum ordeililichen Professor an der polytechnischen Schule, insbesondere für das Lehrfach der Baukunde, zu ernennen.
IX. Dienstentlassungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 9 Juli Den evangelischen Pfarrer zu Rumpenheim, Weinrich, auf sein Nachsnchen von der Pfarrstelle zu Rumpenheim zu entheben;
— am 13. Juli den Zollaufseher Weber zu Offenbach auf sein Nachsuchen seine- Dienstes zu entlassen.
X. Versetzung in den Ruhestand. Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 10. Juli den Oberförster der Oberförsterei Babenhausen, Borkhausen, in den Ruhestand zu versetzen.
XI. Concurrenz für: die evangelische Pfarrstelle zu Pfungstadt, im Dekanate Eberstadt, mit einem Gehalte von 1900 st., nebst freier Wohnung und Bezug der Accidenzien im Weithanschlag von 80 fl.
XII. Gestorben: am 6. Juli der pensionirte Professor Helm zu Bensheim.
Darmstadt, 2. August. Seine Königliche Hoheit der Großherzog hab»n mittelst Allerhöchster Entschließung vom 26. v. M. geruht: dem Oberstaatsanwalt bei dem Hofgericht der Provinz Starkenburg, Dr. Philipp Siebert, sowie dem Kammerherrn und Ministerialsecrekär erster Klaffe bei dem Ministerium der Justiz, Emmanuel Freiherrn v. Ricou, die Er- laubniß zur Annahme und zum Tragen des denselben von Sr Maj. dem Kaiser von Rußland verliehenen St. StaniSlauS- OrdenS zweiter Klasse zu ertheilen.
* Heber die Haftpflicht der Eisenbahnen hat das Obertribunal in Berlin einen interessanten Rechtsspruch ge- than. Die Rheinische (Sifenbabn Gesellschaft hatte den TranS- > Port und die Ablieferung verschiedener Waaren übernommen, die jedoch auf dem Guterbabnhof verbrannten. Der Versender der Waaren verlangte den Ersatz deS WertheS, der jedoch von der Direction mit Rücksicht darauf abgelehnt wurde, daß derselbe bereits durch eine Transport - VersicherunqS- Gesellschaft für die v.rbrannten Güter andeiweit entschädigt sei. DaS Obertribunal hat indeß den Einwand der Direction verworfen und den Grundsatz aufgestellt, daß die Verpflichtung des Transport-Unternehmers zum Werthersatze der von ihm zum Transport übernommenen, ober durch Brand untergegangenen Waaren nicht durch die gleichzeitig bestehende vertragsmäßige Verpflichtung einer Transport VersicherungS Gesellschaft, dem Befrachter für den entstandenen Schaden aufzukommen, erlischt, daß vielmehr die Verbindlichkeit deS Transport-Unternehmer- aus dem Frachtverträge fortbestebe, wenn auch die Versicherungs-Gesellschaft ihre Verbindlichkeit aus dem Versicherungsverträge bereits erfüllt hat.
Ein Hufarcndcnkmal. In der ersten Woche dieses Monats wurde auf dem Friedhöfe zu Chrudim die Einweihung deS Denkmals feierlich und unter sehr zahlreicher Theilnahme der Bevölkerung der ganzen Gegend begangen, daS im Auftrag der Ehrudimer Stadtgemeinde dem Michael Seley, Führer von Hesien-Kassel-Husaren, fruchtet worden war. Der Anlaß wird in der „Pr. Ztg." folgendermaßen erzählt: „Am 5. Juli 1866 gegen 3 Uhr Nachmittags ruckten die Preußen in Ehrudim ein. Michael Selep war Führer del aus 6 Mann Husaren bestehendeu österreichischen Vorpostens. Beim Ausgange der Stadt hatte derselbe dem anrückenden Feinde einen Hinterhalt gestellt und die feindlichen Vorposten wiederholt zum Ruckzug geuöthigt. Vom einem Beamten aufgefor- bert, mit seinem Posten abzuziehen da er genug gethan und die Preußen nunmehr mit Macht kommen würden, erwiederte derselbe lachend, sie sollen nur kommen, und blieb in der früheren Stellung. Es währte nicht lange, so galoppirte eine ganze Schwadron preußischer Dragoner gegen den Posten an. Seley ließ die Schwadron mit den Kugeln seiner Mannschaft begrüßen und suchte nunmehr erst, der Uebermacht weichend und den Rucken der Seinen deckend, das Weite. Zwar flogen ihm nun die Kugeln der ganzen Schwadron nach, aber keine traf. Zufällig entglitt ihm jedoch bei seinem virtuosen Ritte der Earabiner. Seley wollte diesen nicht dem Feinde lassen und sprang vom Pferde, um den Earabiner aufzuheben. Allein hierdurch gewannen die Preußen einen Vorsprung. Vier Dragoner umzingeln ihn, Seley vertheidigt sich tapfer, bis eS dem einen Dragoner einfällt, den Earabiner aufzuheben und ihn gegen den Kopf deS Seley abzufeuern. Durch die eigene Ku« gel getroffen stirbt Seley, der sich nicht ergeben mag, den Reiter- und Heldentod.
** (Annoncen-Schwindel.) Die „Thür. Zeitung" enthüllt folgenden Annoncenschwindel. Wiederholt befindet sich im „Allg. Anzeiger" hier eine Annonce, nach welcher „Handarbeit für Jedermann", welche Wmter und Sommer gebt, sich für männliches und weibliches Geschlecht eignet rc., einen jährlichen Gewinn von 300 bis 700 Tbaleui bei 5 Stunden täglicher Arbeitszeit abwirft und nur 5 Thaler Betriebscapital erfordert, nachgewiesen werden könne. Gegen Francoeinsendung von nur einem Thaler wird Information durch den Kaufmann L. Rosenbaum in Berlin, Schönhauser Allee Nr. 119, ertheilt und verspricht derselbe doppelte Zahlung zurück, „wenn die Information die Annonce nicht rechtf.rtigt". Anaelockt durch diese glückverheißende und ein luerativeS Geschäft versprechende Annonce wandte sich vor wenig Tagen eine arme Handarbeiterin von hier brieflich an den Menschenfreund Rosenbaum und erhielt a'.S Antwort, unter Erhebung von einem Thaler Post- vorschuß, ein Druckschiiit<l en, in welchem als ein Gewinn von 3(10 bis 700 Thalern abwerfend empfohlen wird: „Brief- couverts anzufertigen" und solche an sich findende Abnehmer zu verfallen. Die bitter enttäuschte Briefschreiberin beklagt den Verlust ihres sauer erwo'benen THalerS. Möge diese Thatsache eine Warnung vor jener Schwindelei fein.
* Eine wahre Wobltbat für den müden Wanderer sind die Rcifcpantoffeln, die Herr v. Berlepsch auf seinen werten Reisen nir die Meyerschen Reisehandbücher, deren Redacteur er ist, bei den Basken m den Pyrenäen entdeckt rind Herr Emil Richter in Dresden nach dessen Ideen modernisirt und in den Handel aebiafbt hat. Die Sohlen bestehen aus Bastfasern, lassen die Kälte und Nässe nicht durch und sind ein wahres Labial für die brennenden Fuße. Wer auch nur ein Auge zu viel hat ter areite zu Dufen Pantoffeln, die eben io wobltbä- tiq für das Haris sind, wie für die Reise. Wir haben sie nach mancher webi<g*tour selber erprobt, wollen aber lieber Friedrich GerstäckerS, des WeltfabrerS Zeugniß sprechen lassen. Dieser schreibt : „D'e neuen Berlepsch Reiseicl uhe habe ich getragen und kann Ihnen mit gutem Gewissen versichern, daß ich sie für außerordentlich praktisch und bequem halte. Sowohl alS Reisepantoffel wie selbst bei größeren Fußtouren muffen sie vortreffliche Dienste leisten und ich bin fest rrlerzeugt, daß sie rasch eine große Verbreitung erlangen meib<n Ich benutze sie jetzt alS Hausschuhe riud verlange nicht, je bequemere zu tragen."
Redaction, Druck und Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Giessen
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