Ausgabe 
2.9.1869
 
Einzelbild herunterladen

'""b-hnt ui?

at flUd,.,. Olt

^rlchr-

»«im L "2 !***iÄS ltaurt brr ©fflJSr JV* b(r b ittl'gcn Dor- n ?m der Te- n !tfo,9«. sowie die T'^en ünb. _ Eznchniß dir Tr. ?" , S !9< f,ne Tor« ll 3ßl|ltnl(rflürun9,n

10 »k auch diese

rot Etnoistuschgfij.

1 nntr eivAelkazeiie»

I'chaikSvttlrageS muß t unter Uebtlreichuuz icichiusset angemeidel ^'rt m glnchec Weise *xu Ti-ie«« Ö4li, aU sich dadurch 1 tnibalttntn Punkte licht Wirkung, bevor n -ejirk die Äenossen- a'tslegisicr eingetragen

in »essen Bezirk die ii. muß diese Behuf» jlüer angemekdet wer. va» die ÄrUkek 4 bi» ul ussrntlich, and gel,

Handeisgesebbuch \n Beüimmullgen.

n Schweiz. Kind: mt in die Lameiz ge- bt nach tthamouny!

,«bn»:Jfl »eil (l .Menschevfresser? bist iade im BrockhauS 9t* nähren sich größtem

krossen er Wochenblatte" La war ö mit meiner ectr Tische und Banke 6011,1 iA, wat an ihr ,r(t Ehe em muntere» ein U vormchen ließ.

messen; so M Mid io ;i da« menschliche tv

B mir und auch g'sierd Todteogräber bgahltc, nm hallen will. « l wieder. Dan° «"> raß der Himmel Zele' tief bewahr« und kante Herrn K-nlar für t- t ging, -der W 0ut ^ss^meißer."

iachtfelde.

Arbeit- und nieder .«orn«;

wieder.

Z-rot inlletantts ibal DB» 3lJ;

gpiit

I* Sl't^,

t.erengrab.

Bivdel.

[in»»' cnlierer.

erb'ka--^ LL^"' ruffl'y

'*8,

4i«<-

Kt

/h ®1r6*l!6,,/ Zukovll"^

«Di --

Pret« vierteljährlich 36 fr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 49 fr.

Gießener Anzeiger.

Erscheint wöchentlich drn» mal: Dienstags, Donner- stag« und Samstags. Expedition: Eanzleiberv

Vit. B. Nr. 1

Mnzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.

Nr. 103. Donnerstag den 2. September 1800.

Amtliche Bekanntmachungen

Gießen, am 1. September 1869.

Vetreffcnd: Die Einsendung der Waisenbüchscngeldcr für IS68^.

Dag

G r o ß I) e r r o g l i ch r Krris » ml G i r r »

a n

die Großhcrzoglichen Bürgmneistcreicn.

Wir fordern Sie auf, die Waisenbüchsengelder alöbald einznseuden.

In Veihinderung des Kreisraths: K ekul^, Kreis Nssissor.

Gießen, am 26. August 1869.

Betreffen): Die Mathilden-Stistung für die Provinz Oberhessen.

Das

<6 t o f; lj c r i o g l i d) r Krrisaml Giehcn

an

die Grahher^ulichrn DürgrrmeiNrreinl des Kreils.

Aus Ersuchen des Vorstandes der Mathilden-Stistung cmpfchlin mir Ihnen, bei den Gemeinderäthen die Vcrwilligung ständiger Beiträge für dieselbe zu beantragen, damit der Slistungszweck immer vollständiger erreicht werde Indem mir die §§. 1 und 2 der Statuten nachstehend abdrucken lassen, glauben mir uns jeder weiteren Empfehlung der Anstalt enthalten zu sollen, da ans diesen Bestimniungeu klar hervorgeht, wie segensreich die Stiftung wirken kann, wenn ihr durch reichliche Beiträge die Mittel gewährt werden. Dr. Goldman n.

~ $ L

Zweck der Stiftung im Allgemeinen.

Um das Andenken ihrer Königlichen Hoheit der verewigten Großherzogin Mathilde von Hessen durch Wohlthun in Ihrem Geiste zu ehren, wird im Großhcrzogthum Hessen eine Stiftung unter dem Xiamen

M a t h i t d c n - S t i f t n n g

gegründet.

§ 2.

Erreichung des Stiftungszwecks im Einzelnen.

Der im §. 1 erwähnte Zweck soll in folgender Weise erreicht weiden:

a) zunächst und hauptsächlich dadurch, das; bereits bestehende oder noch ins Leben tretende wohltbätige Stiftungen und sonstige gemeinnützige Anstalten aus der Kasse der Mathilden-Stistung BeiNäge empsangcn, wobei diejenigen Stiftungen und Anstalt.n besondere Berücksichtigung finden sollen, die sich der Fürsorge der verewigten Groß­herzogin zu erfreuen hatten. Es soll hierbei auch Bedacht darauf genommen werden, daß in den ermähnten Stiftungen und Anstalten, namentlich in solchen, welche die Pflege der Jugend zum Zweck habeii, eine einfache Feier des Gebuitstages der verewigten Großherzogin (30. Slugust) veranstaltet werde;

b) durch Unterstützung solcher Familien oder einzelner Personen, welche in Folge außerordentlicher Unglücksfälle der allgemeinen Hilfe und werkthätigcn Theilnahme bedürftig find.

Sowohl für die unter a-, wie für die unter I». erwähnten Verwendungen gilt als oberster Grundsatz, daß dabei die Rücksichten allgemeiner Menschenliebe ohne U n ter sch ied des religiösen Bekenntnisses maßgebend sind.

Betreffend: Das Departements-Ersatz-Geschäft für 1869.

An

die Großherzoglicheu Bürgermeistcreieu Allcndorf a. d. Ita., Bersrod, Beuern, Dorf-Gill, Garbenteich, Hausen, Heuchelheim, Mainzlar, Nieder-Bessinczen, Oder-Bessingen, Oppenrod, RutlerShausen, Steinbach, Treis a. d. rva., Trohe und Watzenborn.

An umgehende Erledigung der Auflage vom 4. August l. I. werden Sie hiermit erinnert (siche Anzcigeblatt Nr. 92 von 1869.) Gießen, den 27. August 1869. Der Civil-Lorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission des Kreises Gießen.

I. B.:

Kekul 6 , Kreis-Assessor.

Besondere Bekanntmachungen.

Ocffeutliche Aufforderung.

7391) Heinrich Weller, Sohu des Daniel Weller und dessen Ehefrau Ka­tharina Elisabetha, geborne Frei ta g aus Heuchelheim, welcher im Jahre 1839 ca. nach Amerika ubergtsiedllt, ist noch den beigcbrachten amtlichen Erhebungen am 4. September 1841 dortselbst kinderlos ge­storben. Da die rechten Geschwisterkinder des genannten Heinrich Wcller, als:

1) Katharina Elisabetha Wein­ri ch, geb. Metzler,

2) Philipp Metzler,

3) Elise Böttcher, geb. Metzler, die Verabfolgung dessen seither curatorisch verwalteten Vermögens beanspruchen, so werden hiernrit alle Diejenigen, welche bessere Ansprüche an das erwähnte Vermö­gen bilden zu können glauben, anfgefordert, solche sogcwiß binnen cchzig Tagen, vom ersten Erscheinen dieser Aufforderung an gerechnet, dahier geltend zu machen, widri­genfalls den aufgetrctcnen drei Erben der fragliche Nachlaß überlassen werden wird.

Gießen, den 25. Auaust 1863.

Grobherzogliches Stadtgericht Gießen.

M uhl, Dr. n. Schmalkald c r, Stadtrich ter. Stadtger.-Assessor.

7404) Es wird hiernrit zur öffentlichen Kenntuiß gebracht, daß der hiesige fliifer- vreister Louis Loos, nachdem die Sach-

lunterfuchung ergeben, daß derselbe in Folge unpräßigen Genusses geistiger Getränke an Geistesschwäche leidet und unfähig ist, sich leibst vorzristehen, unter gerichtliche Eura- tcl unterm Heutigen gestellt und ihm ein Eurator in der Person seines Bruders, des hiesigen Bürgers und Oeconomcn, Emil Loos, beigegeben worden ist. Zugleich macht man darauf aufmerksam, daß kei­nerlei Geschäfte mehr mit Rechtsoerbind- lichktit mit dem genannten Euranden abge­schlossen werden können, vielmehr alle Geschäfte für ihn nur mit dessen Eurator, wenn sie rechtliche Wirkung haben sollen, zu vollziehen sind. Etwaige Forderungen an den Euranden sind ebenfalls bei dessen Eurator anzumelden.

Gießen, den 31 August 1869.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. A. v. Grolina n, Stadtrichter. Justizrath.

Oeffentliche Aufforderunq.

7393) Alle Diejenigen, welche an den Nachlaß der am 4. April l I. dahier ver­storbenen Wittwe des NathsditNerS Moll Ansprüche zu bilden haben, haben solche binnen 14 Tagen d-.hier anzunrelden, widri­genfalls sie bei der Ordnung des Nach­lasses nicht berücksichtigt werden.

Gießen, den 27. August 1869.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

M uhl, O p p e r m nun, Stadtrichtcr. Stadtger.-Assessor.

Ocffnilliche Auffordernnq.

7397) Ascher Kann von Ruttershausen, dessen Vermögen überschuldet ist, hat mir der Mehrzahl seiner Gläubiger unter dem 24. l. Mts. ein Arrangement abgeschlossen.

Sämmtliche dtirr Arrangement nicht vei- gltretenen und resp. die unbekannten Gläu­biger dcs Ascher Kann werden, unter Ge­stattung der Einsicht der betreffenden Acten in der Registratur des unterzeichneten Ge­richts, hiermit anfgefordert, ihre Einwtn- dungen gegen das Arrangement innerhalb vier Wochen fogewiß vorzubringen, als sonst dasselbe bestätigt und zum Vollzug gebracht werden wild.

Güßen, den 24. August 1869.

Großherzogliches Landgericht Gießen. Bötticher.

7390) Im Firmen - Register dcs unter­zeichneten Gerichts find folgende Einträge vollzogen worden:

Am 25. l. Mts.:

1) Ferdinand Ludwig Heinrich Hoffmann von Gießen betreibt feit 1868 unter der Firma:Ferdinand Hoffmann" eine Agentur für die vaterländische Feuer-Versicherungs-Gesellschaft und Hagel - Veisicherungs - Gesellschaft zu Elberfeld, sowie für die Lebens-Ver­sicherungs - GesellschaftTeutonia in Leipzig.

2) Ludwig Friedrich Handwerk, Bürger zu Gambach, gegenwärtig in Gießen

wohnhaft, betreibt dahier feit 1. Juli 1868 eine Specereiwaaren - Handlung unter der Firma :L. Fr. Handwerk." Am 28. L Mts. :

3) Earl Müller und Emil Schwarz zu Gießen betreiben daselbst seit 1. Juni 1868 einen Meblhandel und Agentur- Geschäfte unter der Firma:Müller und Schwarz " Jeder der beiden In­haber ist bercchtigt. die Firma zu ver­treten und zu zeichnen.

Gießen, den 28. August 1869.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

__________M uhl, Stadtrichter._________ A ii sso ld c r u n ei.

7403) Forderungen und Ansprüche an den 9?achlaß des Hofkappcnmachcrs Hein­rich Frank von Friedberg, zuletzt in Gießen, sind binnen 14 Tagen hier anzu­melden, widrigenfalls sie bei Auseinander­setzung der Verlassenschaft nicht berücksich­tigt werden.

Gießen, den 28. August 1869.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

___________M uhl, Stadlrichter.________

Die Stadtwaage

kann, vom 2. bis 4. September d. I., wegen nöthiger Verbesserungen nicht benutzt werden.

Gießen, den 30. August 1869. Groscherzogl. Bürgermeisterei Gießen (7388) Vogt.