Gießener Anzeiger.
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Erscheint wöchentlich dreimal . Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Expedition: Canzleiberg Ltt. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Kießen.
Nv. 127. Dienstag den 27. October 1868.
Amtliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung,
den Bau der Oberhessischen Eisenbahnen, hier die Anwendung des Gesetzes vom 27. Mai 1821 betr.
Nachdem der Oberhessischen Eisenbahngesellschaft die Concession zur Erbauung und zum Betrieb von Eisenbahnen
1) von Gießen an die Landesgränze in der Richtung nach Gelnhausen,
2) von Gießen an die Landesgränze in der Richtung nach Fulda
ertheilt, und nachdem zufolge Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern vom 18. April l. I. auf Grund des Gesetzes vom 18. Juni 1836 (die Anlegung von Eisenbahnen in dem Großherzogthum durch Privatpersonen betr.) das Gesetz vom 27. Mai 1821 über Abtretung des Privateigenthums zu öffentlichen Zwecken für anwendbar erklärt worden ist, nachdem ferner die von der Gesellschaft in Aussicht genommene Linie die Genehmigung der Großherzoglichen Regierung erhalten hat, nachdem endlich die Gesellfchaft den Antrag auf Einleitung des gesetzlichen Verfahrens behufs Erwerbung des erforderlichen Geländes dahier zugestellt hat, so wird in Anwendung des Gesetzes vom 27. Mai 1821 Folgendes verfügt:
1) Nach Anordnung des Großh. Administrativ-Justiz-Hofs wird auf Grund des Art. 5 des Gesetzes für alle von einer der Leiden Eisenbahnen berührten Gemarkungen eine gemeinschaftliche Commission in der Art gebildet, daß
a. die sür die Gießen-Gelnhäuser Bahn bestellte Commission sür die Gemarkungen Lich, Kolnhaujen, Garbenteich, Hausen, Schiffenberg, und in der Gemarkung Gießen für die ganze Strecke von dem Eintritt der Eisenbahn in die Gemarkung bis zu dem Endpunkt in dem Bahnhos der Main-Weser-, beziehungsweise Köln-Gießener Bahn, also insbesondere auch sür diejenige Strecke, welche den beiden neu zu erbauenden Bahnen gemeinschastlich ist, in Thätigkeit zu treten hat, wogegen
b. vie für die Gießen - Fuldaer Bahn gebildete Commission ihre Thätigkeit da beginnt, wo diese Bapn von der Gießen- Gelnhäuser Bahn sich abzweigt und bis an das Ende der Gemarkung Gießen, sowie in den Gemarkungen Rödgen, Großen- Buseck und Reiskirchen zu fungiren hat.
2) Die Commissionen bestehen aus folgenden Personen:
a. für die Gießen-Gelnhäuser Bahn:
Herr Kreis ässe ssor Kekuld als Vertreter des Kreisamts (Vorsitzender),
„ B au rath Holzapfel als unbetheiligter Kunstverständiger,
„ Wilhelm Keller aus Gießen,
„ Jacob Walbott V. aus Garbenteich,
„ Karl Volp aus Lich;
4)
5)
Die
und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr,
b. die Commission für die Gießen-Fuldaer Bahn Freitag den 13. November, zu den unter a. angegebene« Stunden. Die Verhandlungen wegen der für die Abtretung zu leistenden Entschädigungen werden demnächst an Ort und Stelle geführt werden; der dazu anzuberaumende Termin wird demnächst allen Grundeigenthumern bekannt
gemacht werden. n .
Grostb. Bürgermeistereien der betheiligten Gemeinden werden beauftragt, Vorstehendes in den Gemeinden am Mittwoch den 28. l. M.
ortsüblich bekannt machen zu lassen, auch jeden betheiligten Eigenthümer speciell von dieser Bekanntmachung Kenntniß zu geben. Die Verzeichnisse der Grundeigenthümer werden zu diesem Behufe den Großh. Bürgermeistereien zugestellt werden.
Gießen, den 24. October 1868. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
p vr. Goldman n.
b. für die Gießen-Fuldaer Bahn:
Herr Kreisasfefsor Gros als Vertreter des Kreisamts (Vorsitzender),
„ Bauaccesfist Wießel als unbetheiligter Kunstverständiger,
„ Andreas Weidig aus Gießen,
„ Kaspar Engelhardt aus Rödgen,
Heinrich Schmidt III. aus Großen-Bufeck.
Pen Fall daß ein Eigenthümer von dem ihm nach Art. 3 des Gesetzes zustehenven Rechte Gebrauch machen und demgemäß verlangen sollte, daß zu der Entscheidung über eine ihn betreffende Frage ein Mitglied aus einer benachbarten, mit ihrer Gemarkung nicht betbeiliaten Gemeinde in die Commission berufen werden soll, wird als Ersatzmann: ,
in der Commission für die Gießen-Gelnhäuser Bahn der Großh. Bürgermeister Horn zu Steinbach, und in der Commission für die Gießen-Fuldaer Bahn der Großh. Bürgermeister Lang zu Wieseck
ernanM.^ Elches der ordentlichen Mitglieder der Commission in einem solchen Fall auszuscheiden hat, steht uns, beziehungs
weise unserem Vertreter in der Commission zu. , ...
Die Pläne welche der Abtretungsverhandlung zu Grunde zu legen sind, und tn welchen die abzutretenden Gelandestucke und deren Eigenthümer speciell verzeichnet sind/ liegen auf dem B ürg erm eisterei-Büreau zu Gießen in der Zeit von Donnerstag den 29. October bis einschließlich Mittwoch den 11. November offen, wo sie von jedem Betheiligten von Morgens 8 bis Mittag 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr eingesehen werden können.
Um die Einwendungen der Eigenthümer, welche gegen die Nothwendigkeit der Abtretung des betreffenden Grundstücks vorqebracht werden (Art. 3 und Art. 8 des Gesetzes), oder welche bestreiten, daß der Zweck, wofür die Abtretung verlangt wird, ein wohlthätiger öffentlicher sei (Art. 9 des Ges.), entgegenzunehmen, versammeln sich die Commissionen auf dem Rathbaus zu Gießen an folgenden Tagen:
a. die Commission für die Gießen-Gelnhäuser Bahn Donnerstag den 12. November, Vormittags von 9 bis 12 Uhr


