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Gießen, am 27. Bctober 1868.

Drtrrffknd: Die Organisation der Rentämter in der Provinz Oberhessen.

Das

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Gießen, am 26. Dctobcr 1868.

Betreffend: Die Organisation der Rentämter in der Provinz Oberhessen.

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M

Feilgebotenes

und getheilten Waggon-Ladungen und

Steinlieferung, Pflaster arbeit, Spenglerarbeit,

im Einzelnen empfiehlt

Oberhessische

Eisenbahnen

Section Gießen.

7824) Nachdem nach vorgängiger Sach­untersuchung die Ueberschuldung des Wirths Heinrich Lesch zu Grotzseelheim indicirt erscheint, so werden sämmtliche Gläubiger desselben zur Anmeldung ihrer Forderungen, zur Wahl eines Massecurators und eines Gläubigerausschusses, zur Instruction des letzteren, sowie zum Güteversuch Zwecks Ab­wendung des förmlichen Concurses, auf

den 24. k. Mts., Morgens 9 Uhr, Contumacirzeit, in das hiesige Gerichtslocal unter dem Rechtsnachtheil vorgeladen, daß die nicht erscheinenden Gläubiger bezüglich eines Nachlaß- und Stundungsvertrags als dem Beschluß der Mehrheit der erschienenen Gläubiger beitrctend angesehen werden.

Kirchhain, am 21. October 1868.

Königliches Amtsgericht.

Israel.

vdt. Bezzenberger.

Versteigerungen.

7822) .Die Heuchelheimer Mühle nebst Güterstücken des Christian Mandler, wie

solche in den Nummern 97 und 105 dieses Blattes näher beschrieben sind, sollen, da die Versteigerung am 8. October l. I. nicht genehmigt worden ist,

Mittwoch den 28. October l- I-, Nachmittags 2 Uhr,

auf dahiesigem Räthhause nochmals verstei­gert werden.

Bemerkt wird, daß, wenn ein annehm­bares Gebot erfolgt, der Zuschlag sofort ertheilt werden wird.

Heuchelheim, den 22. October 1868. Großherzogliches Ortsgericht Heuchelheim.

Jung.

Großen-Buseck, am 24. October 1868.

Großherzogliche Bürgermeisterei Großen-Buseck.

I. A.:

L. Hahn, Bezirksbauaufseher.

7836) Sämmtliche Lieferanten werden hiermit aufgefordert, die Rechnungen späte­stens in der letzten Woche des Monats, während dessen die resp. Bestellungen effec- tuirt wurden, auf dem Sectionsbüreau ein­zureichen.

Gießen, den 26. October 1868.

Der Sections-Jngenieur:

H. Lipp old.

Oberhessische Eisenbahnen.

Section Gießen.

* 7835) Ich mache hiermit bekannt, daß Herr Ortsgerichtsmann C- Weidig die Auszahlung der von den Feldgeschwornen der Gemarkung Gießen s. Z- taxirten Ent­schädigungsbeträge für den durch die Projec- tirung verursachten Erndteschaden übernom­men hat.

Gießen, den 26. October 1868.

Der Sections-Jngenieur: H. Lipp o ld.

B e ka ii n t m a ch u n g.

Die Reinig u n g der S ch o r n ft e i n e betreffend.

Um entstandene Zweifel tu beseitigen, werden folgende für die Stadt Gießen erlassene Vorschriften wiederholt bekannt gemacht: .

1) Die Kamine wo beständig gefeuert wird, müssen alle Viertel-Jahre wenigstens einmal gefegt werden; wo aber nur Stemkohlen gebrannt werden, ' sind sie jährlich fünfmale zu reinigen, und zwar dreimale im Winter (October, December und Februar) und zweimale im Sommer (Atm und August).

' ' Es Weht sich von selbst, daß die Kamine, welche (Behufs Stubenheizung re.) nur im Winter benutzt^werden nn Sommer nichtzu egen md^

2) Die Kamine solcher Gewerbsleute aber, welche zum Betrieb ihres Gewerbes starke Feuerung nothig Haben, wie Backer, Bierbrauer, Branntweinbrenner, Seifen, fieber, Häfner, Schlosser, Schmiede, Gastwirthe und Garköche, hinsichtlich ihrer Küchenschornsteine und dergleichen, sollen alle vier oder sechs Wochen gefegt werden, wenn nach der Größe des Gewerbes derselben eine öftere Reinigung der Schornsteine als die gewöhnliche, nothrg ist. , , Hnr«. tt m.,6 .

31 -crje engen s g Russischen Kamine sind in den für die gewöhnlichen Kaimne vorgeschriebenen Terminen von dein dann sich anhaufenden flockigen Ruße

3) mit eüwr Bür'stc und'Kugel zu reinigen. Der sich darin anhäufende Glanzruß. dagegenkann durch Au sb renn.en weggeschafft werden. Dieses gefchieht jedes Jahr wenigstens einmal; sogleich nach dem Ansbrennen muß das Kamin mrt Bürste und Kugel gereinigt werden.

4) Die Kaminfeger haben folgende Gebühren in Anspruch zu nehmen:

a. für die Reinigung eines einstöckigen Schornsteins 4 fr.,

b. für jedes Stockwerk, durch welches der Schornstein weiter lauft, einen Kreuzer mehr.

Bei gebrochenen Dächern wird der bewohnte Theil als Stockwerk, und

bei Küchcnschornsteinen wird das Lvtockwerk, in welchem die Küche beffndlich ist, als besonderer Stock berechnet,

für die Reinigung der russischen Schornsteine mittelst Bürste und Kugel werden die oben bemerkten Gebühren, und für das Ausbrennen und Reinigen derselben das Doppelte bezahlt, . . . .... .....

d. das zum Anzünden der Röhren beim Ausbrennen erforderliche Brennmaterial haben die Hauseigenthumer zu stellen.

Besondere Trinkgelder für die Gesellen und Neujahrsgeschenke dürfen nicht gefordert werden.

Nach dem oben Bemerkten ist also für die Reinigung zu zahlen:

wenn der Schornstein ein Stockwerk hoch ist 4 fr-,

wenn er zwei Stockwerke hoch ist 5 fr-,

wenn er drei Stockwerke hoch ist 6 fr. und

au

die Groß!)ermöglichen Bürgermeistereien des RentamtsüeMs.

An dem ersten Samstag jeden Monats fällt der Zahltag des Rentamts zu Gießen aus, indem an diesem .rage in Grünberg ein solcher abgehalten werden wird. Wir ersuchen Sie, dieses im Interesse Ihrer Gemeindeangehörigcn zur öffentlichen Kenntniß bringen zu lassen.

L y n ck e r.

an

sie Großherzoglichen Bürgermeistereien Ettingshausen, Hattenrod, Lieh, Münster, Nieder-Bessingen und Ober-Bessingen.

Die Neber,veisnng der Einnahmen aus den Gemarkungen der Großh. Oberförsterei Lich zur hiesigen Rentamtskasse ist erfolgt und es können nunmehr sämmtliche Do- manialgefälle Forst- und Feldstrafen ans den betreffenden Gemarkungen an den gewöhnlichen Zahltagen Dienstag und Samstag anher bezahlt werden. Zugleich bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß zur Erleichterung der Zahluiigspflichtigen ein monatlicher Zahltag nach höherer Verfügung zu Grunberg abgehalten werden soll. Wir haben diesen Zahltag für die Folge auf den ersten Samstag jeden Monats bestimmt und der nächste wird also den < November m dem seitherigen Buieau- locale in Grünberg abgehalten werden. Wir ersuchen Sie dieses dreimal öffentlich bekannt machen zu lassen.

L y n ck e r-

wenn er vier Stockwerke hoch ist 7 fr. .

e. Für das Ausbrennen und Reinigen der russischen Schornsteine das Doppelte dieses Fegerlohns.

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I. G- D. Bapst. szu Diensten. (7842)

Die Vergebung von Arbeit bet der Stadt Gießen.

7806) Mittwoch den 28.Octobcrl868, Vormittags 9 Uhr,

oll auf bem hiesigen Rathhause das Schla­gen von 2 Cubik - Klaftern Steine, veran­schlagt zu 54 st. an den Wenigstnehmenden versteigert werden.

Gießen, den 23. October 1868.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen I. V. d. B.:

Felsing, Ir Beigeordneter-

Arbeitsverfteigenmg.

7824) Freitag den 30. d. Mts., Vormittags 10 Uhr,

sollen auf dem Kirchhof zu Großen-Buseck nachverzeichnete Arbeiten öffentlich an die Wenigstnehmenden in Accord gegeben wer­den, als:

Erdarbeit, veranschlagt zu 92 fl. fr.

Vorzügliche Cigarren,

ä 1 fr. pr. Stück, empfiehlt

L. Fr. Handwerk,

(7802)___________________Neustadt._______

7808) Extra große Flanell-Hemden, Gesundheits-Jacken, welche im Waschen nicht eingehcn, sowie Kragen in allen Sor­ten, empfiehlt H. Rübsamen.

7828) Regenmäntel, Re­genschirme u. Gummischuhe empfiehlt Friedr. Kuhne.

7831) Circa 12 Wagen voll Mist sind zu verkaufen- Das Nähere bei der Expedition dieses Blattes. ____________________________

Jonköpings Patent. SicherheitsMdyöLzer ohne Schwefel und Phosphor.

7820) Obige von dem König!. Polizei- Präsidium in Berlin dem Publikum zur Benutzung empfohlenen Zündhölzer zeichnen sich vor jedem andern Fabrikate dadurch aus, daß sie in keiner Weise feuerge­fährlich und giftig sind. Dieselben ent­zünden sich nur an der besonders präpa- rirten Seitenfläche der Schachteln, in denen sie verpackt sind.

300 Schachteln a 3 Thlr. 22'/- Sgr. incl. Verpackung gegen Nachnahme oder Ein­sendung des Betrages bei Ertheilung der Ordre (größere Partieen entsprechend billi­ger) empfehlen

Hannover. Vortisch & Schilling.

Georg Hochgesand

in Mainz,

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Besondere Bekanntmachungen.

Edictalladung.

7816) Nachdem Großherzogliches Hofge­richt den förmlichen Concursprozeß gegen den Schirmfabrikanten G- W- Frank da­hier erkannt hat, werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an denselben zu bilden haben, aufgefordert, solche im Termin

Montag den 9. November l- I-, Vormittags 9 Uhr, bei Meidung stillschweigenden Ausschlusses von der Masse vorzubringen und zu be­gründen, auch etwaige Vorzugsrechte gel­tend zu machen. Gleichzeitig soll im Ter­mine die Güte versucht und eventuell ein Glänbigeransschnß und Massecurator er­wählt und deren Befugnisse fcstgestellt wer­den. Die nicht pershüiich erscheinenden oder durch nicht gehörig Bevollmächtigte vertre­tenen Gläubiger werden den Beschlüssen der Mehrheit, der erscheinenden Gläubiger bei­tretend angesehen.

Als provisorischer Massecurator ist Max- Pilger dahier bestellt worden und sind Zahlungen für G- W. Frank nur an jenen gültig zu Kisten.

Gießen, den 2. October 1868.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. v. Schmalkalden, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

Eichelnerndte im Gießener Stadtwalde.

7807) In den Waldungen der Stadt Gießen können Eicheln unter folgenden Be­dingungen gelesen werden:

1) Jeder Sammler muß einen Erlaub- nißschein auf der hiesigen Bürger­meisterei erwirken und dafür 1 fl. zur Stadtkasse im Voraus entrichten.

2) Das Sammeln darf nur in den, von den betreffenden Forstwarten bezeich­neten Waldorten geschehen.

3) Uebertretnngen hiergegen werden mit der, im Gesetz vorgesehenen Strafe geahndet-

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden um Bekannt­machung dieses Ausschreibens ersucht.

Gießen, den 23. October 1868.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. 23* d. B..

Felsing, lr. Beigeordneter-