Politische Rundschau
Gießen. Dem Vernehmen nach sind die beiden Eisenbahnlinien Gießen-Gelnhausen und Gießen-Fulda von Seilen unserer Staatsregierung genehmigt und der Bau dem Bankhause Erlanger in Frankfurt ge- aen 3V, % Zinsengarantie übertragen.
Gießen. Das Gr. Ministerium macht bekannt, daß die Zahl der für die nächste Truppenergänzung d. I. angenommenen Einsteher nicht hinreiche, um für diejenigen im Jahre 1867 gemusterten rc. Mili- tärdienstpflichtigen, welche sich durch Zahlung der gesetzlichen Vertretungssumme zur Einstandskaffe (beziehungsweise Staatsversicherungskasse) vertreten lassen wollten, Stellvertreter zu verwenden.
Auf Grund des §• 9 der Allerhöchsten Verordnung vom 8. d. M., Abänderung des Recrutirungsgesetzes betreffend, wird daher hiermit den bezeichneten Dienstpflichtigen eine Frist von vier Wochen vom Heutigen an eröffnet und innerhalb derselben nach Maß. gäbe des Artikel 16 des StellvertrctungSgesetzes vom 14. Juli 1851 und beziehungsweise des §. 7 der genannten Verordnung vom 8. d. M. Stellvertreter zu präsentiren. Die Präsentation von Unterofficieren und Spielleuten hat bei dem betreffenden Compagnie- re. Kommando oder Kreisamte, diejenige von freige- loosten Militärpflichtigen der Altersklasse 1867/1868 aber nur bei dem Kreisamte zu erfolgen. In den hiernach zu errichtenden Protokollen ist die Erklärung des sich anmelvenden Einstehers aufzunehmen, von wem er präsenlirt wird, sowie daß er sich nach Maß- gäbe der mehrerwähnten Verordnung zu siebenjähriger Dienstzeit im activen Heere verpflichte.
Gelingt es dem Militärpflichtigen nicht, innerhalb der anberaumten Frist einen Einsteher zu repräsenti- ren, der angenommen und verwendet wird, so hat er seiner Militärpflicht selbst zu genügen und der ihm S »gehenden Einberufungsordre Folge zu leisten. — hinsichtlich der persönlichen Ableistung der Militärpflicht wird auf die Bekanntmachung vom 10. October v. I., die Bestimmungen über den einjährigen, freiwilligen Militärdienst betreffend, aufmerksam ge- macht.
Eine weitere Bekanntmachung desselben Ministeriums über Pflichten, Rechte ic. der mit dem Berechtigungsscheine zum einjährigen freiwilligen Dienst Versehenen; hier das Recht derselben auf Stellvertretung rc. spricht sich dahin aus, daß diesen Dienstpflichtigen unter folgenden Bedingungen nachträglich die Stellvertretung gewährt werden könne.
Wer die empfangene Berechtigung als einjähriger Freiwilliger seiner Militärpflicht genügen zu dürfen, aufgeben will, ist — sofern er seinem Lebensalter nach schon bei ter Aushebung hätte concurriren müssen — nicht mehr zur Loosung zuzulaffen, son- dern wird als Erstmarschircnder behandelt. Derselbe
kann sich jedoch, so lange nach Artikel 3 der mit der Krone Preußen abgeschlossenen Militärconvention vom 7. April 1867 die Stellvertretung oder der sogenannte Nummertausch gestattet ist, nach Maßgabe der hierüber bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen in seiner Militärpflicht vertreten lassen. Die einmal äufgegebene Berechtigung zum einjährigen Dienst darf nicht wieder verliehen werden.
Darmstadt. Unter den neuen Vorlagen der Großh. Regierung an die Stände befindet sich auch der Telegraphenvertrag, welcher im August v. I. mit Preußen abeschloffen worden ist. Nach demselben wird das Gesammt-Telegraphenwesen in Hessen ohne Lasten und Abgaben an Preußen überlassen. Die Eisenbahnbetriebs-Telegraphen, Mainz ausgenommen, sind zur Beförderung von Privatdepeschen berechtigt. — Der in Angelegenheit der technischen Schule bestellte Ausschußreferent, Frhr. v. Löw, beantragt die Abweisung der Regierungsvorlage und die Auflösung der technischen Schule. — Die zw eite Ka m- mer ist am 16. d. zur Fortsetzung ihrer Arbeiten wieder zusammengetreten. Unter den sehr zahlreichen Einläufen werden hervorgehoben: Vorlagen der Re- gierung wegen Einführung einer Einkommensteuer, Nachträge zum Finanzgesetz und zum Postvcrtrag, der mit Preußen abgeschlossene Telegraphenvertrag, Vorlagen wegen Erhebung der hiesigen technischen Schule zum Polytechnikum, Ausgleichung der Kriegskosten vom Jahre 1866 betr., Einführung sämmtli- cher preußischer Militärgesetze. — Abg. HoffmannII. stellt einen dringlichen Antrag über den Bau der Offenbach-Hanauer Bahn, ebenso sind Eingaben au- Oberhessen eingelaufen, welche sich sämmtlich auf den Bahnbau beziehen. Heß interpellirt ebenfalls in diesem Betreff. Hallwachs zeigt een Bericht über die Vorlage des Wahlgesetzes zum Zollparla- ment an.
Darmstadt, 14. Januar. Das heute erschie. nene Regierungsblatt Nr. 2 enthält:
I. Bekanntmachung Großherzoglichen KriegSministe- riums, die Aufnahme in Pensionärstellen des Königlich Preußischen Cadettencorps betreffend, folgenden Wortlautes: „Nachdem Seine Majestät der König von Preußen durch Allerhöchste CabinetSordre vom 24. October 1867 anzuordnen geruht haben, daß die Söhne sämmtlicher Staaten des Norddeutschen Bundes bezüglich ihrer Ausnahme in Pensionärstellen des Königlich Preußischen Cadettencorps als Inländer im Sinne des §. 2 zu 3 der Bestimmungen in Betreff der Aufnahme von Knaben in das Königliche Cadettencorps behandelt werden sollen, — sowie, daß diese Begünstigung auch von den Söhnen von Un- terthanen der nicht zum Norddeutschen Bunde gehörigen Gcbietstheile des GroßherzogthumS Hessen für
die Dauer des Bestehens der mit demselben unter dem 7. April 1867 abgeschlossenen Militärconvention zu Theil werden soll; so werden die erwähnten Betimmungen auf Allerhöchsten Befehl Seiner König- lichen Hoheit des GroßherzogS nachstehend im Au«- zuge bekannt gegeben."
Wir entnehmen dem Auszuge die Bestimmungen über die allgemeine Organisation des Cadetten-Corp»:
§. 1. Das Cadettencorps hat den Zweck, den Söhnen von Officieren unter den weiterhin angege- denen Bedingungen die Mittel, sowie den Söhnen aller Classen von Staatsbürgern die Gelegenheit zur Erziehung und Ausbildung, und zwar mit vorherrschender Rücksicht auf den Kriegsdienst, zu gewähren. Sein Hauptzweck ist demnach, eine Pfianzschule für das OfsicierscorpS des Heeres zu sein. Da« Corps besteht gegenwärtig aus zwei, der Formation und den pädagogischen Einrichtungen nach verschiedenen, dem jedesmaligen Alter der Zöglinge entsprechend organisirten Abheilungen: A. Aus den Anstalten zu Culm, Potsdam, Wahlstatt, Bensberg, Ploen und Oranienstein mit dem Lehrplan der unteren und mittleren Classen eines Gymnasium«, für die Zöglinge in dem Alter von 10 bis 15 Jahren. B. Au« dem Cadettenhauft zu Berlin mit dem Lehrplan der obe- ren Classen eines Gymnasiums, einer Oberprima und einer Classe Selecta, in welcher die unmittelbare Berufsbildung beginnt, für die Zöglinge zwischen 15 und 18 Jahren.
§. 2. Eintheilung der Zöglinge in Königliche Cadetten und Pensionäre. Das Cadetten-CorpS enthält etatsmäßige Königliche Stellen und gewährt auch außerdem Pensionären Aufnahme. Die Zöglinge beider Kategorien erhalten Unterhalt, Bekleidung, Erziehung und Unterricht. Sie werden nach Beendigung der betreffenden Unterrichtscurft, je nach dem Grade ihrer erworbenen Kenntnisse und ihrer Führung, Sr. Maj. dem Könige zur Einstellung in das Heer entweder als Officiere, als Portepeefähnriche oder als Gemeine in Vorschlag gebracht. 1) Zur Ausnahme der etat-mäßigen Cadetten ist eine Anzahl von Stellen bestimmt, mit einem jährlichen Erziehungsbeitrage von 30, 60 und 100 Thalern. 2) Für die Söhne solcher activen unbemittelten Officiere des stehenden Heeres, welche eine Berechtigung für etatsmäßige Stellen nicht haben, kann auf Grund der Allerhöchsten CabinetSordre vom 1. Februar 1855 die Pension von 260 Thalern auf 150 Thal» ermäßigt werden. 3) Al« Pensionäre können so viele Zöglinge ausgenommen werden, al- die Räumlichkeiten nach erfolgter Aufnahme der etatsmäßigen Cadetten zulassen. Die jährliche Pension beträgt 260 Thaler. Ausländer können nur dann, wenn ihre Aufnahme ohne Beeinträchtigung der Inländer möglich ist, auf
ungehobelten Bauernburschen, einen hergelaufenen armen Schlucker, den man in einer Dachkammer unterbringen darf, ohne sich etwas an Großmuth zu vergeben."
„Wer erwartet das?" fragte Rudolph; „Onkel Gottfricv gewiß nicht, denn er war es ja, der mich nach England schickte, wo ich fünf Jahre lang mich ausbildete!"
„Aber die gnädige Tante, die alle armen Vettern bitter haßt! Ja, staune nur; ich weiß alles; bieß elegante Zimmer hier war für mich bestimmt, Vetter, und ich habe Dein Stübchen unter dem Dache inne." Und nun erzählte er ihm die ganze Verwechslung, die er nur von ihrer komischen Seite auffaßte.
Rudolph erzählte seinerseits den Empfang, der ihm auf dem Bahnhof geworden war, und bestand darauf, sogleich mit seinem Vetter zu tauschen; aber dieser lehnte es lachend ab.
„Laß das, lieber Vetter! ich bin nicht so verwöhnt," sagte Robert. „Ich mußte Dir das alles nur erklären, um mein unceremoniöses Eintreten zu erklären. Du siehst, Vetter, ich bin schon Herr der Situation, obschon ich noch um eine Viertelstunde kürzer hier bin als Du. Es hat hier eine Verwechslung stattge- funden, die sehr launig aber unter den obwaltenden Umständen natürlich genug ist und mir herzlich zu lachen gibt. Wir müßten aber Narren sein, Rudolph, wenn wir den Scherz nicht ausbeuteten und die komische Seite gegen die gnä- dige Tante kehrten. Ich habe schon mein Plänchen; willst Du mir den Gefallen thun, darauf einzugehen?"
„Laß hören, lieber Vetter! wenn ich es kann und Dir einen Gefallen damit thue, mit Vergnügen!"
„Nun so höre! Ich habe früher, als Knabe, einige Jahre hier gelebt; Onkel Gottfried war damals noch nicht der reiche angesehene Mann wie gegen- wärtig. Ich war ein böser, wilder, muthwilliger Junge, der manchen Schabernack im Hause emrichtete, und den die Tante Albertine sicher oft von Herzen in's Pfefferlanv wünschte. Seither aber haben mich wever die Tante, noch der Oheim, noch die Cousinen wieder gesehen. Ich war draußen in der weiten Welt, mußte tüchtig arbeiten und war ganz auf mich selber gestellt, renn mein seliger Vater ließ mich nie ahnen, wie reich er war. Ich wähnte ihn kaum wohlhabend, und er schrieb mir auch immer, daß ich tüchtig arbeiten lernen müsse, um dereinst eine Zukunft zu haben, wie sie seinen Wünschen für mich unv meinen Pflichten gegen mich selber entspreche. Und ich danke ihm von Herzen, daß er mich in diesem Wahne ließ und mich darin bestärkte. Diesem Sporn verdanke ich es, ein brauchbarer selbstständiger Mann geworden zu sein. Als nun mein Vater starb — künftige Weihnachten sind cs zwei Jahre — erschrack ich beinahe vor der Größe meines Erbes, aber die Briefe, welche mir der Vater hinterließ, enthielten goldene Lehren über die Art und Weise, wie ich mein Vermögen verwenden sollte — Lehren, denen ich nie vorsätzlich untreu werden will. Ein Theil
meines Erbes steckte in überseeischen Spekulationen, die der Vater unternommen hatte, um seinen Rcichthum besser verbergen zu können; er rieth mir, diese Ge- schäfte zunächst abzuwickeln und zu liquidiren, weil sie trotz allem Gewinn mit allzu großem Wagniß verbunden seien. Ich legte mein Kapitalvermögen in die Bank, und reiste noch den Colonieen, wo meine Geschäfte mich länger aufhielten, als ich geglaubt hatte. Der Wunsch meines Vaters war, daß ich in sein Vaterland zurückkehre und dort mein Vermögen zum größsten Theil in Grundbesitz anlege. Ich schrieb daher an Onkel Gottfried von Zeit zu Zeit über meine Lebcnspläne, meldete mich jüngst von Bordeaux aus bei ihm an und bestimmte den heutigen Tag als den meiner Ankunft. Heute mit dem ersten Morgenzuge kam ich an; es war zu früh, um die Familie des Oheims zu stören, und ich stieg im Gasthof ab; es gelüstete mich, die Stadt erst allein zu durchstreifen und meine Jugend - Erinnerungen an Ort und Stelle wieder wach zu rufen. So bummelte ich den ganzen Tag auf den Straßen, auf der Promenade herum, erkundigte mich in den Kaffehäusern und an der Wirthstafel nach dem Onkel und seinen Verhältnissen, und hörte —■ leider Gottes! — mehr Unangenehmes als Holdes. Namentlich die Tante, welche mir noch von früher her nicht in allzu holdem Andenken steht, hat sich einen Ruf in der Stadt erworben, der ihr nicht eben zur Ehre gereicht .... Doch davon ein ander Mal! Genug, ich hatte mir in den Kopf gesetzt, dem Onkel nicht eher in's Haus zu fallen, als heute Abend mit Beginn der Soirse, und ich stand schon im Begriff, mich hie- her zu begeben, als ich vor dem Posthause zufällig hörte, daß ich bereits einen Doppelgänger habe, der im Wagen meines Oheims saß. So eilte ich denn hieher, um denselben zu sehen und möglicherweise einen Betrüger in ihm zu entlarven; allein alles, was mir zwischen dem Posthause und dieser Zimmerthüre hier begegnete, trug dazu bei, meinen Eifer bezüglich der Entlarvung meines Doppelgängers abzuschwächen und mir die Ueberzeugung zu geben, daß Dein zufälliges Eintreffen am selben Tage, lieber Vetter, und der Lakaien blinde Dienstfertigkeit Dich mit meiner Persönlichkeit bekleidete, und Dir alle diejenigen Ehren verschaffte, welche nicht dem Charakter und inneren Werthc, sondern nur dem Vermögen Deines Vetters Robert zugedacht sind. Und ale ich ein Viertelstündchen nach Dir anlangte, und nunmehr für den Vetter Rudolph gehalten wurve und zunächst keine Gelegenheit fand noch suchte, um diesen Jrrthum auf- zuklären, so wies man mir — auf den speciellen Befehl unserer gnädigen Tante, wie ich vermuthe — ein kaltes unheizbares Stübchen bei den Domestiken unter dem Dache an und gab sich besondere Mühe, meinem vermeintlich ländlich schwerfälligen Begriffs-Vermögen die Thatsache beizubringen, daß die Tante und die Cousinen für heute Abend meine Gesellschaft und Anwesenheit missen können!..."
(Forts, folgt.)


