Darmstadt. Nach dem den Ständen vorgelegten Einführungsgesetz zum neuen Militärstrafgesetzbuch soll das letztere mit dem 1. April 1868 in Kraft treten und mit diesem Tage zugleich das bis- herige Militärstrafgetzbuch vom Jahre 1858 und die Militärstrafgerichtsordnung vom Jahre 1822 nebst sämmtlichcn dazu gehörigen Ausführungsbestimmungen erlöschen. Wenn Vergehen, welche in dem neuen Militärstrafgesetzbuch mit Strafe bedroht sinv, vor dem Tage, an welchem solche in Kraft tritt, begangen woroen sind und von dem Zeitpunkt an zur gerichtlichen Untersuchung und Aburtheilung kommen, so sollen sie nach dem neuen Strafgesetz beurtheilt werden, wenn nicht die zur Zeit der Verübung giftig gewesenen Bestimmungen für die Angeschuldigten günstiger sind. Die bereits anhängigen, am 1. April 1868 noch nicht abgeurthcilten Untersuchungssachen sinv nach Maßgabe des neuen Gesetzes zu beurtheilen.
Darmstadt, 16. Februar. Der „Fr. Ztg." wird von hier geschrieben: Die Vorlage Der Staatsregierung an die Stände betreffs der von dem Bankhause Erlanger und Söhne zu bildenden Actienge- sellschaft zum Bau der Oberhessischen Bahnen, wird mit der Bemerkung eingeleitet, daß zur Erleichterung des Zustandekommens dieser Actiengesellschaft noch ein besonderer Gesetzentwurf eingebracht werden soll. Das Handelsgesetzbuch bestimmt nämlich in Art. 222, daß bei Actien - Emission die Hinausgabe von auf den Inhaber lautenden Jnterimsscheinen erst nach Einzahlung von 40 pCt. des Nationalbetrages gestattet ist. Mit Bezug auf Art. 249 des H.-G.-B. sind Ausnahmen hiervon durch die LandeSgefttze gestattet und soll demzufolge die Actiengesellschaft ermächtigt sein, nach Zahlung von 25pCt. des Nominalbetrags , Actien „auf Inhaber" auszugeben. Die wesentlichsten Bestimmungen der Concessions- urkunde sind folgende: Die unter dem Namen „Ober- hessiche Eisenbahn-Gesellschaft" sich bildende Actiengesellschaft hat ihr Domicil in Gießen. Bei Vcr- meidung des Verlustes der Concefsion ist bis 1. März d. I. der Nachweis von mindestens 10 pEt. baare Einzahlung des Actiencapitals zu liefern. Die Eisenbahn von Gießen nach Gelnhausen muß gleich der von Gießen nach Fulda auf Großh. Gebiet spätestens am 1. April d. I. begonnen und von da ab längstens in 3 Jahren vollendet werden, andernfalls die Coucession erlischt, wenn nicht wegen force majeure eine Fristerstreckung erfolgt. Die Gesellschaft hat sich
den Bedingungen zu unterwerfen, welche zwischen Hessen und Preußen, wegen der auf preußisches Gebiet fallenden Strecken, vereinbart werden. Die zu stellende Kaution ist 500,000 st. Der Gesellschaft wird das Recht der Expropriation, sowie die Wohl» that des Gesetzes vom 14. August v. I., betreffs des Preises von Grundeigenthum eingeräumt. Die Staatsregierung garantirt der Gesellschaft 3% pCt. des aufzunehmenden Actiencapitals. Dasselbe ist zu 28,400,050 fl. angenommen, und soll in 81,143 Actien ä 350 si. zur Ausgabe kommen. Da die Gesammtlänge der Bahn etwa 22 Meilen beträgt, so garantirt die Regierung per Meile circa 45,000 fl. Es wird die Berechtigung ertheilt, um den Gesammt- preis von 26,000,050 fl., in Actien nach dem Nominalbetrag zahlbar, den Bau der- Bahnen, sowie die Anschaffung der Transportmittel irgend einem Unternehmen zu überlassen. Die dann restirenden 2,400,000 fl. müssen zur Verzinsung des Actiencapitals während der Bauzeit zur Verfügung bleiben. Wenn jedoch diese Summe nicht ausreicht, so ist die Gesellschaft zur Aufnahme von Prioritäts-Anleihen zur Deckung des erforderlichen Mehrbetrags berechtigt. Die Regierung hat alle Bauverträge zu genehmigen und den ganzen Bau zu überwachen. Die Zinsgarantie tritt nach Vollendung jeder einzelnen Strecke sofort in Kraft. Die Rückerstattung des von dem Staate etwa geleisteten Zuschusses erfolgt, wenn der Reinertrag 4 pCt. des Anlagecapitals übersteigt, und wenn dieser sich auf mehr als 5 pCt. steigern sollte, so fällt dem Staate l/3 dessen zu. Die Dauer der Coucession ist auf 99 Jahre festgesetzt, der Staat jedoch berechtigt, nach 35 Jahren vom Tage der Betriebseröffnung an gegen Erstattung des 20fachen Betrages des durchschnittlichen Reinertrages der letzten fünf Betriebsjahre die Bahnen zu erwerben; selbstverständlich unter Uebernahme aller Activen und Passiven der Gesellschaft. Die Statuten der zu bildenden Gesellschaft sind nahezu conform mit denen der übrigen in Hessen bestehenden Actiengesellschaften.
Darmstadt, 18. Febr. Bei der am 15. d. stattgehabten Ziehung der Großherzoglichen Partialschuldscheine vom 15. October 1834 (23 st.-Loose) fielen auf die nachstehenden Nummern diebeigefetzten Hauptpreis-: Nr. 20,972 20,000 fl., Nr. 43,579 4000 fl., Nr. 31,129 2000 fl., Nr. 65,406 1000 fl., Nr. 26,275 u. 70,883 je 400 fl., Nr. 25,822 u. Nr. 92,081 je 200 fl., Nr. 13,152 und 65,038 je 100 fl.
Darmstadt, 18. Februar. Die Commission zur Ausarbeitung des Entwurfs einer Civilproceß- ordnung für die Staaten des norddeutschen Bundes hat im Monat Januar eilf Sitzungen gehalten, in welchen die Lehre „von dem Gerichtsstände" berathrn wurde. Als äußerer Leitfaden ist der in Hannover ausgearbeitete Entwurf einer allgemeinen Civil-Pro- ceßordnung für die deutschen Bundesstaaten unter fortwährender und vollständiger Berücksichtigung der im Entwürfe einer Proceßordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für den preußischen Staat — Berlin, 1864 — enthaltenen Bestimmungen der Be- rathungen zu Grunde gelegt worden. Die Veröffentlichung der Protokolle und Beschlüsse ist nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung während der Dauer der Sitzungen ausgeschlossen.
Berlin, 14. Februar. Dem Vernehmen nach wird das jetzt in Preußen bestehende zweite Examen für Postbeamte aufgehoben, also auch innerhalb des norddeutschen Postbezirks, für welch' letzteren überhaupt eine neue Prüfungsordnung des Postzweiges bevorsteht, nicht zur Anwendung kommen.
Graf Bismarck hat, nach Angabe der „Post" erklärt, mit der conservativen Partei nicht eher wieder in Verkehr zu treten, bevor sie nicht ihren bisherigen Vorstand geändert, also Herrn v. Bodelschwingh entfernt habe.
Die Angelegenheit des Cigarrenarbeiters Fritzsche, der mit polizeilicher Ausweisung bedroht fein sollte (eine Nachricht, welche später totoerrufen wurde), ist immer noch nicht aufgeklärt. Der Betreffende hat nun selbst eine Erklärung veröffentlicht, aus der hervorgeht, daß der Polizei-Wachtmeister des Reviers, in welchem er wohnt, ihm den Rath ertheilte, nach Sachsen zurückzukehren. Herr Fritzsche hat übrigens jetzt eine „Arbeitsstellung" ein- und angenommen. In Betreff des Strike hiesiger Cigarrenarbeiter ist zu bemerken, daß die von hiesigen Cigarrenarbeitern unter dem Namen „Deutsche Cigarrenarbeiter-Compagnie" begründete Productiv-Association jetzt 90 entlassene Arbeiter beschäftigt und „Strike-Cigarren" das Viertelhundert für 73/4 Sgr. verkauft.
Berlin, 15. Februar. Die „Nordd. Allg. Ztg." betont, daß nur der Gesundheitszustand des Grafen Bismarck denselben veranlaßt habe, einen Urlaub zu erbitten; die letzten parlamentarischen Vorgänge, welche politischer Natur seien und ihre politischen Consequenzen haben würden, wären weder für den
sie hatte ihr noch eine Mitgift gegeben, nur um eine Person los zu werden, Die sie fürchtete und die ihr in Allem, wo es sich um Gewissen und um höhere Dinge handelte, einen unerschütterlichen und offenen Widerpart hielt. Frau Balder hatte dann ihre Töchter in fremde vornehme Institute gegeben, wo eine seichte, vielseitige Bildung Den guten Samen, den Amalie in das Gemüth ihrer Zöglinge gelegt, bald mit allerlei Unkraut überwuchert hatte, ohne jedoch denselben ganz ersticken zu können. Beide Zöglinge hingen noch mit inniger Liebe an ihrer ehemaligen Erzieherin, und Darum gereichte der Gedanke, in diesem kritischen Augenblicke ihres Lebens zu Amalien flüchten und bei ihr Trost suchen zu Dürfen, auch Der erschütterten JDa zu großer Beruhigung: Amalien Durfte sie ja Alles rückhaltslos anvertrauen, was sie gefehlt hatte, Denn in diesem edlen, uneigennützigen Gemüthe war Trost und Mitgefühl für alle Leiden zu finden.
12.
„Wo ist Denn Ida, mein gutes Kind?" fragte am andern Morgen Herr Baloer beim Gabelfrühstück, als er Jda's Platz leer sah und eine eigenthümliche Gedrücktheit und Scheu auf den Gesichtern seiner Frau und altern Tochter bemerkte. „Ist sie krank, daß sie beim Frühstück fehlt?"
„Nicht doch, lieber Onkel, sie ist gesund und wohl in Erlau bei der Pfarrerin, wohin ich sie gestern AbenD gebracht habe," versetzte der Buchhalter rasch und unbefangen, ehe die Commerzienräthiu noch Den Muth fand, auf diese Frage zu antworten.
„In Erlau?" fragte Der Commerzienrath verwundert und sah feine Gattin an, welche todesblaß und bebend da stand und Den Neffen Buchhalter mit fra- gcnDen, forfebenDen Blicken maß. „Was will Denn Das MäDchcn Dort?"
„Fräulein Ida sucht Ruhe und Stille, deren sie bedarf, und die sie dort eher zu finden hofft ass hier. Ich traf sie auf dem Posthofe zu Wölfingen mit ihrem Mädchen, als ich gestern Abend mit einem Freunve dorthin fuhr, und erbot mich ihr zur Begleitung nach Erlau, Die auch nicht abgelehnt wurde. Heber bas Andere aber wird die Frau Commerzienräthin wohl eher Bescheid geben können, als ich," setzte der Buchhalter mit seiner unerschütterlichen Ruhe gleichgültigen Blickes hinzu.
„Was in aller Welt konnte aber mein Kind bewegen, so ohne Abschied von mir zu gehen, unD woher denn auf einmal dieß seltsame Bedürfniß nach Ruhe?" fragte der Commerzienrath.
Der Buchhalter zuckte die Achseln und murmelte: „Vielleicht getäuschte Erwartungen oder Hoffnungen: Fräulein Iva erschien höchst aufgeregt und unglücklich !" ....
„Ja," fiel die Commerzienräthin betreten ein, „das arme Kind war sehr aufgeregt — der Arzt verordnete eine Luftveränderung — und während ich ge- stern Abend mit Henrietten im Theater war, fuhr Ida in aller Stille weg."
„Und das muß ich erst heute erfahren?" rief Herr Balder finster und ver- wurssvoll. „Man hat es nicht einmal für passend gehalten, mich von dem Zustande meines guten Kindes zu benachrichtigen ? Ich merkte zwar wohl, daß Ida seit einigen Tagen auffallend verstört und nervös war, aber wie hätte ich ahnen
sollen, daß es ein solch ernstes Leiden war? — Und was war wohl der Grund davon ?"
Die Commerzienräthin zuckte die Achseln, und schaute zu Boden; Henriette Drückte ihr Taschentuch vor Die Augen und wanDte sich ab. Der Buchhalter aber sagte mit einer Gelassenheit, welche auch dem bekümmerten Vater wieder etwas Zuversicht einflößte: „Wer kann das wissen, lieber Onkel? Eine Mäd- chenlaune vielleicht oder ein plötzlicher Einfall! Das Fräulein hat zu viel Romane gelesen und dadurch Phantasie und Empfindungs-Vermögen vielleicht überreizt, und sehnt sich nun — denn die Extreme berühren sich ja — nach ländlicher Einsamkeit und Stille. Und wenn die Pfarrerin von Erlau nur eine halb so vortreffliche Frau ist, wie Fräulein Iva und der allgemeine Ruf sie schildern, so kann, dünkt mich, das Fräulein in keinen besseren Händen sein, und Sie brauchen sich wahrlich keine unnöthigen Sorgen ihretwegen zu machen."
(Fortsetzung folgt.)
Literarisches.
DaS Götste'sche Wort: „Wer Vieles bringt, wird Jedem Etwas bringen", hat sich die bei Eduard Hallberger in Stuttgart erscheiuende „Jllustrirte Welt" zur leitenden Richtschnur genommen, und hauptsächlich der mit Umsicht, Geschmack und richtigem Gesühl für die Bildungsbedürfnisse des Volkes auSgewählten Mannigfaltigkeit des Dargebotenen in Wort und Bild verdankt diese Zeitschrift die enorme Zahl ihrer Leser, die sich von Jahr zu Jahr noch steigert. Werfen wir z. B. einen Blick in das dritte und vierte vor uns liegende Heft, so überrascht uns nicht nur der Reichthum deö Inhalts: unter den Mitarbeitern sind auch die besten Namen der deutschen Schriftsteller vertreten. Friedrich Gerstäcker hat eine farbenreiche nordaustralische Skizze „Nach dem Schiffbruch" und eine Szene aus dem amerikanischen Volksleben, „Ein prizc - fight oder Borerkampf in Cincinnati", beigesteuert, Edmund Hahn eine spannende Novelle, „Die falsche Gräfin", Gustav Nieritz eine rührende Geschichte aus der Arbeiterklasse, „Es bedarf wenig, um glücklich zu sein", Bernd von Guseck eine rei zende Erzählung, „Der Waldhof", Cornelius Born eine ergreifende, naturfrische Volks- erzählung ausObersteiermark, „In der Dornau." C. Nebenius bringt die Fortsetzung seiner so gern gelesenen Federzeichnungen aus Baden, der fitten- und vvlkskundige Johannes Falke einen werthvollen Beitrag zur Geschichte des Tabaks, Hugo Schramm einen interessanten Artikel über die Freimaurerei, E. Freiherr v. Thüngen, eine lehrreiche Biographie aus der Naturkunde, „Der große Trappe", und August Feierabend anregende Kulturbllder aus dem schweizerischen Volksleben. Die „Bilder von der Pariser Weltausstellung" bieten besonders unsern Industriellen des Bemerkenswertsten vieles dar; eine Beschreibung der Brenner, bahn macht uns mit dem imposantesten Werk des modernen Eisenbahnbaus bekannt, wahrend der Artikel „Eine Buchdruckerei aus dem fünfzehnten Jahrhundert' uns einen lehrreichen Vergleich ziehen läßt zwischen den neuesten Fortschritten der Typographie mit der' Zeck unmittelbar nach ihrer Erfindung. Aus dem Gebiet der Biographie treten uns der Volkslehrer und Geschichtschreiber Ferdinand Schmidt, der Dichter Roderich Benedir, der Komponist Richard Wagner und der Maler Wilhelm von Kaulbach in warmer und wahrer Zeichnung entgegeu. Außerdem finden wir in den beiden Heften noch eine Menge Artikel: landschaftliche Schilderungen, sittengeschichtliche Skizzen, Genrebilder u. s. w. Unter den Illustrationen fallen besonders lieblich diejenigen deutscher Lieder in die Augen; hiezu sind hier „Der Schmied" von August Silberst ein uud „Das verlassene Mägdelein" van Eduard Mvricke gewählt worden; ferner die Illustrationen zu „Reinecke Fuchs" von W. v. Kaulbach. Die übrigen Illustrationen (von Hartmann, Weber, Herb ert König, Döpler, F. Kriehuber, H. LüderS, A. Neumann, L. Pietsch, E. Juch u. A. m.) verleihen der „Jllustrirte»- Welt" einen Schmuck von bleibendem Werth.


