Preis vierteljährlich 36 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 51 kr-
Gießener Anzeiger.
Erscheint wöchentlich dreimal : Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Expedition: Canzleibcrg Ltt. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Kielen.
Rr. 70. Dienstag dm 16. Juni 1808.
Brodp reise:
4 Pfund gemischtes Brod 20 kr. 4 Pfund Roggenbrod 17 kr.
Amtliche Bekanntmachungen.
Nr. 17 des Bundes-Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes, ausgegeben zu Berlin am 8. Juni 1868, enthält:
(Nr. 106-) Handels- und Zollvertrag zwischen dem Zollverein einerseits und Oesterreich andererseits. Vom 9. März 1868.
(Nr. 107.) Gesetz, bett', den Vereins-Zolltarif vom 1. Juli 1865. Vom 25. Mai 1868.
(Nr- 108.) Bekanntmachung, betr- die Ernennung von Konsuln und bezw. Viceconsuln des Norddeutschen Bundes zu Calamata, Patras, Piräus, Syra, Corfu, Zante und Cephalonia.
(Nr- 109.) Bekanntmachung, betr. die Ertheilung des Exquatur an den Kaiser!- französischen Viceconsul zu Kiel.
Gießen, den 13. Juni 1868. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
In Verhinderung des Kreisraths:
Kekulö, Kreisassessor.
Zu Nr. K. G. 2782. Gießen, am 3. Juni 1868.
Betreffend: Die General-Versammlung der landw. Vereine des Großherzogthums zu Darmstadt und die damit zu verbindende Ausstellung.
Das
Groß herzogliche Kreis« ml Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Das nachstehend abgedruckte Programm, von welchem wir Ihnen je ein Exemplar besonders zusenden, wollen Sie in geeigneter Weise zur Kenntniß Ihrer Ortsangehörigen bringen. Sie wollen dabei ausdrücklich darauf aufmerksam machen, daß zur Ausstellung von Vieh nur Landwirthe der Provinz Starkenburg, dagegen zur Ausstellung von P r o d u c t e n, Handelsdüngern und von landwirthschaftlichen Maschinen u n d G e r ä t h e n alleLand- wirthe, Fabrikanten und Händler des Großherzogthums zu gelassen sind, und daß Anmelde-Formularien bei uns in Empfang genommen, sowie Anmeldnngen zur Ausstellung bei uns eingereicht werden können.
Dr. G o l d m a n n.
Programm
für die
von dem landwirthschaftlichen Verein für die Provinz Starkenburg
gelegentlich der am 24., 25., 26. und 27. September 1868 staltfindenden
Generalversammlung der landwirthschaftlichen Bereine des Großherzogthums
zu Darmstadt
sbMhaltenden Ausstellung von Vieh, landwirthschaftlichen Produkten, Handelsdünger und Maschinen.
1. Umfang. Zur Ausstellung von Vieh werden alleLand- wirthe der Provinz Starkenburg, zu der von Producten, Handelsdüngern und von landw. Maschinen und Geräthen alle Landwirthe, Fabrikanten und Händler des Großherzogthums zu gelassen. Hinsichtlich der Ausstellung käusticher Düngemittel werden über, dies an größere Etablissements in den Nachbarstaaten besondere Einladungen gerichtet werden.
2. Dauer. Die Ausstellung von landw. Producten, von Handelsdünger und von landw. Maschinen und Geräthen wird am 24. September früh Morgens eröffnet und am 27. September Abends geschlossen. Die Ausstellung von Vieh findet vom 25. Morgens 8 Uhr bis zum 26. Mittags 12 Uhr statt.
3. Ort der Ausstellung. Die Ausstellung von Maschinen und Geräthen findet auf dem großen Hofe vor der Blumenthalffchen Fabrik (Promenadenstraße), die von Producten und Handelsdünger in der Fabrikhalle und den in deren Nähe hierfür weiter eigens eingerichteten Localen, die von Vieh aller Gattungen auf der Nieder-Wiese nächst der Fabrik in besonders zu diesem Zwecke erbauten Hallen statt.
4. Anmeldungen. Alle zur Ausstellung bestimmten Gegnestände müssen längstens bis zum 1. August d. I. angemeldet sein. Später eingehende Anmeldungen können auf eine Berücksichtigung nicht rechnen. Die für die Anmeldung nöthigen Formulare sind bei den Directionen der landw. Bezirks-Vereine, in Rheinhessen bei dem Präsidium des Provinzial-Vereins zu haben. Den außerhalb des Landes wohnenden Ausstellern für Handelsdünger werden dieselben auf Verlangen direct von dem unterzeichneten Comitö portofrei zugesandt. — Für die Anmeldung von Vieh ist das Formular I, für die vou Producten das Formular II, für die von Obst und Trauben insbesondere das Formular III, für die von Fabrikaten das Formular IV, und für die von Maschinen und Geräthen das Formular V bestimmt. Wie diese Formulare auszufüllen sind, verdeutlichen die im Anhänge beigefügten Beispiele. Hinsichtlich des Obstes wird gewünscht, daß auf solches, soweit cs möglich ist, vou Seiten des Ausstellers die in dem Formulare correspondirendeu Nunimeru mit Tiute geschrieben, andernfalls kleine Zettel mit den betreffenden Nummern angeklebt werden. Die Nummer der betreffenden Frucht und der Name der Sorte sind überdies auf einem Zettel von starkem Papier einzutragen und beizugeben. Der Aussteller hat die in den Formularien enthaltenen Spalten vollständig auszufüllen und die Anmeldung mit seiner Namensuuterschrift zu versehen.
5. Transport - Vergütungen. Vergütungen für den Transport der Ausstellungs-Gegenstände nach Darmstadt und zurück werden nicht gewährt, jedoch werden die mit der Balm anlangendeu Gegenstände kostenfrei vom Bahn
hofe in die Ausstellungslocale und von da zurück zum Bahnhofe besorgt. Das Ausstellungs-Comitö wird sich überdies dafür verwenden, daß die Ausstellungs- Gegenstände auf den inländischen Bahnen frachtfrei befördert werden. Von den Ausstellern wird eine Einzahlung für die von ihnen benutzten Räume nicht erhoben.
6. Zeit der Einsendung der Ausstellungs-Gegenstände. Die ausznstellendcn Maschinen und Geräthe, Products und Handelsdünger müssen spätestens am 21. September, und die Thiere an dem Ausstellungstage den 25. September, Vormittags 8 Uhr, spätestens eintreffen.
7. Verpflegung des zur Ausstellung gebrachten Viehes. Für diejenigen Thiere, welche am Abende vor der Ausstellung in Darmstadt ankommen oder erst am Tage nach derselben zurückgebracht werden, wird, wenn dies durch besondere Bemerkung auf dem Anmeldeschein gewünscht wird, Stallung bereit gehalten und unentgeldlich überlassen werden. Die Kosten der Verpflegung der Thiere während der Ucbernachrung derselben trägt der Aussteller. Auf dem Vieh-Ausstellungsplatze wird Streustroh gratis verabfolgt. Futtermittel werden auf dem Platze auf Verlangen zu billigen Preisen besorgt..
8. Rücksendung. Die Rücksendung der Ausstellungs-Gegenstände erfolgt auf Kosten der Aussteller. Sofern diese innerhalb acht Tagen nach Schluß der Ausstellung die ihnen zugehörigen Gegenstände nicht abgcholt haben, erfolgt die Verpackung und Rücksendung ans ihre Kosten und Gefahr durch einen von dem unterzeichneten Comito zu bestimmenden Spediteur. Landwirthschaftliche Pro- ducte werden überhaupt nur auf ausdrücklichen, in dem Anmeldeschein ausgesprochenen Wnnsch des Ausstellers zurückgegeben. — Schaugegenstände während der Dauer der Ausstellung zurückznnchmen, ist den Ausstellern nicht gestattet.
9. Ausstellungs-Gegenstände.
1. Abtheilung. Vieh-Ausstellung.
Zugelasscn werden: Bullen von 1 f/2—3 Jahren, Rinder von
1 -3 Jahren, Kühe bis zum 2. Kalben, Znchtstnten bis zum Alter von 10 Jahren, Fohlen von 1—4 Jahren, Zuchtschweine.
2. Abtheilung. Landwirthschaftliche Producte").
Die Products der Landwirthschaft müssen in solchen Quantitäten eingesendet werden, daß aus denselben die Qualität und der Werth gehörig beurtheilt werden kann. Zur Ausstellung werden namentlich gewünscht: Körnerfrüchte, Gespinnstpflanzen, Futterkräuter und Gräser, sämmtlich in Büscheln von Halmen oder Stengeln, Tabak in getrockneten Blättern, Hopfen in Dolden oder ganzen Pflanzen, Rüben und Knollengewächse, letztere wo möglich
*) Es ist im Anschluß an diese Abtheilung die Errichtung einer weiteren Ausstellung von landw- Unterrichtsmitteln in Aussicht genommen.


