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360 fl.

b.

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c.

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340 fl

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320

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aufgestellt.

Die einer Abtheilung angehörenden Thiere concurriren unter srch um Prämien. Den Preisrichtern bleibt es überlassen, die disponible Summe auf die einzelnen Abtheilungen, je nach dem Ergebnisse der Beschickung in denselben zu vertheilen; es soll jedoch auf jede Abtheilung ein erster Preis entfallen, eventuell auch ein Preis zur Auszeichnung für Niedernngsvieh bestimmt werden. Die Viehbesitzer haben für die zur Concurrenz vorgeführten Thiere durch eine

auf Geschlecht:

6 Preise von 515 fl.

in Sortimenten, Gemüse, Obst und Trauben, größere Proben vor- i züglichen Saatgutes, Sammlungen von Samen landw. Cültur- : pflanzen, Aehrensammlungcn, Herbarien, Fabrikate aus landw. Er­zeugnissen, als: Hanf-und Leinenfaser, Mehl, Oel, -stärke, Zucker, Wein, Bier, Branntwein, Liqnenre, Obftsäfte, getrocknetes und eingemachtes Obst rc-, Produkte der Thierzucht, als: Molkerer- producte aller Art, Fleischwaaren, Honig.

3. Abtheilung. Handelsdünger.

Alle Arten g. Handels- ^künstlicher j Dünger und tue Roh­materialien für die Bereitung solcher.

4. Abtheilung. Maschinen und Geräthe.

Für diese Abtheilung werden namentlich erbeten: Ackerwerk­zeuge «Pflüge aller Art, Eggen, Walzen, Exstirpatoren, Pferdehacken, Hänfelpflügej Säcmaschinen jReihem und Breitsaat - Maschküenj, Erndte-Geräthe und Maschinen jSensen, Mähe-Maschinen, Heu­wender, Heurechen, Gabeln, Kartoffel-Aushebepflüge rc.j, Geräthe und Maschinen zur weiteren Verarbeitung der Erzeugnisse jHäcksel-, Schrot-, Wnrzelschneide-, Dresch- und Getreide - Reinigungs - Ma­schinen, Butterfässerj, sodann Dung-Streu-Maschinen, Latrinen- Entleerungs-Maschinen, Pumpen, Spritzen, Maischmaschinen, Kar­toffelmühlen, Apparate für technischen Betrieb, Transportgeräthe, Werkzeuge für den Obst-, Wein- und Gartenbau, Geräthe für den Hausgebrauch rc., endlich: Modelle für Maschinen und Apparate.

sjjtit den Maschinen und Gerüchen werden, soweit sich hierzu Gelegenheit bietet, während der Dauer der Ausstellung öffentliche

selbst gezogen:

12 Preise von 2030 fl.

von dem betreffenden Gr. Bürgermeister ausgestellte Bescheinigung nachzuweisen, daß sie dieselben selbst gezogen, oder doch schon als Saugkälber erworben haben.

2) Für Pferde.

Obst und Trauben.

Fabrikate aus Bodenerzeugnissen, als: Flachs- und Hanf-Faser, Mehl, Oel, Stärke, Zucker, Wein, Bier, Branntwein, Liqueure, Obstsäfte, Trockenobst rc.

2) Produkte der Thierzucht.

d. Für im Eigenthum von Gemeinden befindliche Bullen: 6 ehrenvolle E wähnungen.

Sämmtliches Rindvieh wird in 3 Abtheilungen:

a. Schweizer Schläge,

b. Landvieh und verwandte rothe und gelbe Schläge, und

c. Kreuzungen

I. Vieh Ausstellung.

1) Für Rindvieh.

Für Bullen im Alter von 1V23 Jahren:

1 Ehrenpreis der Stadt Darmstadt, bestehend in einem silbernen Pokale.

1 Ehrenpreis des landw. Vereins für Starkenburg 9 Preise von 25 40 fl..........

Für Kühe, welche nicht öfter als 2 Mal gekalbt haben: 1 Ehrenpreis des landw. Vereins für Starkenburg von 12 Preise von 1530 fl.........

Für Rinder in: Alter von 1 bis 3 Jahren:

1 Ehrenpreis des landw. Vereins für Starkenburg von 18 Preise von 1025 fl.........

1) Einem Vorsitzenden, welcher die Correspondenzen führt, die Anmel­dungen empfängt, die Berathungen leitet, die Geschäfte vertheilt und die nöthige Verbindung mit den Directoren der landw. Bezirksver­eine und mit den Special-Comits's unterhält,

2) einem Rechnnngsführer, welcher die eingehenden Gelder zu enipfan- gen, die Ausgaben zu leisten und darüber Rechnung zu legen hat, und

3) ans den Directoren der Special-Comitö's für die Aufstellung und ' Unterbringung der den einzelnen Abtheilungen angehörenden Ans- stellmigsgegenftände, und für die äußere Ausstattung der Ausstellung. Die Aussteller sind verpflichtet, den Anordnungen des Comitö's hinsicht­lich der Aufstellung ihrer Schaugegenstände Folge zu geben.

15. Correspondenzen: Alle Anfragen und Mittheilungen an das Comitö sind an das Bureau des landw. Vereins für die Pro- Starkenburg zu richten.

Molkerei-Prodncte aller Art, Fleischwaaren, Honig.

Für die genannten 8 Abtheilungen sind im Ganzen 15 silberne und 21 bronceue Medaillen, außerdem ehrenvolle Erwähnungen, letztere mit Urkunden- Diplom, als Prämien bestimmt worden.

Ein besonderes Ehr en-Diplom wird demjenigen landwirthschaft- lichen Bezirksverein des Großherzogthums zuerkannt werden, dessen Mit­glieder in den Abtheilungen 2, 3 und 4 (Landwirthschafttiche Erzeugnisse und Fabrikate aller Art) die größte Zahl von Preisen erworben haben.

14. Geschäftsordnung: Alle auf die Ausstellung bezüglichen Ge­schäfte werden durch das unterzeichnete Ansstellungs - Comite besorgt. Dasselbe

a. Für Zuchtstuten:

1 Ehrenpreis der Stadt Darmstadt, bestehend m einem silbernen Pokale.

8 Preise von 3060 fl..........

Für Fohlen, geboren in den Jahren 18651867,

Die Preise werden für nur solche Stuten ausgesetzt, welche bereits zur Zucht verwendet worden sind; die Bewerber haben daher entweder mit den Stuten zugleich die von denselben gezogenen diesjährigen Fohlen, oder ältere Exemplare der Nachzucht vorzuführen, oder durch Auszüge aus den Beschäl­registern nachzuweisen, daß von den ausgestellten Stuten bereits Fohlen gezogen wurden. Stuten, welche bei den durch den Staat veranlaßten Verkäufen er­worben wurden, sind von der Concurrenz um Preise ausgeschlossen.

3) Für Zuchtschweine.

a. Für Eber, älter als 1/z Jahr:

1 Ehrenpreis der Stadt Darmstadt.

6 Preise von 1525 fl.........

Für Sauen, älter als Vr Jahr:

6 Preise von 1020 fl..........

Für junge Schweine in Loosen von mindestens 2 Stück, geboren im Frühjahre 1868, ohne Rücksicht

Im Ganzen: 2000 fl.

Sämmtliche Schweine werden in zwei Abtheilungen: a. Veredelte und b. Landvieh

aufgestellt, und concurriren die einer Abtheilung angehörenden Thiere unter ich um Prämien.

Mit allen Preisen und ehrenvollen Erwähnungen werden zugleich Diplome als Urkunden eingehändigt werden.

II. Produkten Ausstellung.

1) Für Produkte des Ackerbaues.

a. Körnerfrüchte-

b. Handelsgewächse, als: Gespinnft-, Farbe- und Gewürzpflanzen, Tabak rc.

c. Futterkrämer und Gräser.

d. Rüben und Knollengewächse.

e. Gemüse.

. Proben vorgenommen.

Alle den Abtheilungen 2, 3 und 4 angehörende Ausstellungs-Gegenstände jProducte aller Art, Fabrikate anL solchen, und Maschinenj sind mit einer der Einsendung beizugebenden deutlichen Aufschrift zu versehen, aus welcher die Be­nennung des Gegenstandes, der Ort der Gewinnung oder Fabrikation, und der Name und Wohnort des Ausstellers zu ersehen ist. Diese Aufschriften sSchilderj werden an die betreffenden Gegenstände in dem Ausstellungs-Lvcale angeheftet.

10. Verloofuug. Mit der Ausstellung soll eine Verloosung von Pferden, Rindvieh, Maschmen, Handgcräthen rc. verbunden, und sollen zu diesem Zwecke werthvolle Ausstellungs-Gegenstände angekanft werden. Die Veraus­gabung der Lvose beginnt im Monat Juni 1868. Die Verloosung selbst wird am 27. September abgehalten.

11. Eintrittspreis. Der Zutritt zur Ausstellung ist nur den nut Einlaß-Karten Versehenen gestattet. Diese Karten sind am Eingänge zur Aus­stellung zu haben, und kosten a Person:

für die Ausstellung am 24., 25. und 26. September: je 18 kr-,

27. September: 6 kr.,

ganze Dauer der Ausstellung: 36 kr.

Freien Eintritt haben die Aussteller. , .

12. Oeffentliche Preisvertheilnng. Mit der Ausstellung wird eine Prämiirnng vorzüglicher Leistungen in der Viehzucht, im Pflanzenbau und in der technischen Verarbeitung der Roherzeugnisse fAbtheilnng 1 und 2J ver­bunden werden. Die Preisrichter-Commissionen werden aus Sachverständigen der 3 Provinzen gebildet, und sollen die Namen derselben später veröffentlicht werden. Die feierliche Verkündigung der Preisvertheilnng findet am 26. Sep­tember, Mittags 12 Uhr, auf dem Festplatze statt.

13. Prämien. An Prämien sollen ausgesetzt werden:

50 fl.

360

50 fl.

270

120 fl.

90

Darmstadt, am 22. April 1868.

Für das Ausstellungs-Comite:

Der Vorsitzende:

A. C. Schenck.

50 fl.

290

410

1070

300

660 fl.

60

270 fl.

II fl.

Formulare.

I. (V i e h.)

Namen und Wohnort des Ausstellers: Friedrich Unger zu Seligenstadt.

M

Viehgattung.

Alter.

Jahre.

R a c e.

Farbe.

Bemerkungen.

1

Zuchtstier ....

P/4

Berner.

Rothscheck.

Wird für die Gemeinde gehalten.

2

Rind.......

2

Odenwälder.

Gelbroth.

Ist tragend.

3

Kuh.......

...

4

H

n

Hat zwei Mal gekalbt.