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Darmstadt, 29. Jan. Das heute erschienene Regierungsblatt enthält:

i. Verordnung zur Herbeischaffung der Pferde durch Landlieferung bei eintre- tender Mobilmachung betreffend.

LUDWIG III. von Gottes Gnaden Groß­herzog von Hessen und bei Rhein rc. rc.

Nachdem auf Grund des Artikels 61 der Ver­fassung des Norddeutschen Bundes durch die Nummer 10 des Bundesgesetzblattes die Königlich Preußische Verordnung über das Verfahren bei eintretender Mobilmachung der Armee zur Herbeischaffung der Pferde durch Landlieferung vom 24. Februar 1834 (Preußische Gesetzsammlung Seite 56) und das Königlich Preußische Gesetz vom 12. September 1855, betreffend eine Abänderung der vorgenannten Ver­ordnung (Preußische Gesetzsammlung Seite 609) im ganzen Bundesgebiete eingesi'ldrt woreen sind, so ha­ben Wir nach Ansicht des Artikels 5 der zwischen Un- und Seiner Majestät dem König von Preußen am 7. April 1867 abgeschlossenen MOitäreonvention verordnet uni> verordnew hiermit, Wie folgt:

Die nachstehend abgevruckte Königlich Preußische Verordnung über das Verfahren bei eintreteneer Mobilmachung der Armee zur Herbeischaffung der Pf.rde durch Landlirferung vom 24. Februar 1834 und das gleichfalls nachstehend abgerruckie Königlich Preußische Gesetz vom 12. S.ptember 1855, be- treffend eine Abänderung der vorgenannten Ver- vrdnuna, treten, vom Zeitpunkt des Erscheinens der gegenwärtigen Verordnung im Regierungsblatt, im ganzen Gebiete des Großherzogthums, insoweit sie in demselben noch nicht in Geltung sind, in Wirk­samkeit.

Urkundlich rc.

Verordnung über das Verfahren bei eintrctender Mobil­machung der Armee zur Herbeischaffung der Pferde durch Landlieferung. Vom 24. Februar 1834.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc.

Obgleich das durch die Mylius'sche Ediktensamm­lung publicirte Reglement vom 17. April 1789 schon die Bestimmung enthält, daß bei eintretender Mo­bilmachung die zur Ausrüstung der Armee erforder­lichen Pferde durch Land-Lieferung beschafft werden sollen, so finden Wir Uns doch, in Erwägung des Umstandes, daß jenes Seiet eines Theils die Ver­pflichtung zur Gestellung der Pferde nicht für sämmt- liche, sondern nur für die damals der Eonscription unterworfenen Unthancn beg>üntet, anderen Theils aber auch in den neuen Provinzen nicht pudlicirt worden ist, auf den Antrag der Ministerien des In­

nern und der Polizei und des Krieges, bewogen, zur Beseitigung aller Zweifel über die Verpflichtung der Unterthanen bei einer Mobilmachung dec Armee die zum Kriegsdienst geeigneten Pferde herzugeben, für sämmtliche Lanvestheile Unserer Monarchie anzu- ordnen:

1) Sobald Wir es für angemessen erachten, die Armee oder auch nur einzelne Theile derselben, auf den Kriegsfuß sitzen zu lassen, tritt für sämmtliche Unterthanen Unseres Reichs die Verpflichtung ein, die zum Kriegsdienst tauglichen Pferde, auf die deßhalb an sie ergehende Aufforderung der Behörden sofort unweigerlich zu gestellen.

2) Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind nur die Dienstpferde der Beamten und Posthalter, weil hier der Staatsdienst und das öffentliche Jntercsse Ausnahmen nvthwendig machen. Bei den Beamten kann jedoch nur die zur Ausführung der ihnen ob­liegenden Dienstgeschäfte wirklich nothwendige Zahl von Pferden, und bei den Posthaltern nur diejenige Zahl verschont bleiben, deren Haltung ihnen con- kracklich zur Förderung der Posten obliegt. Bei eintret nden diesfallsigen Zweifeln entscheidet der Kreis-Landrath. Seiner Bestimmung ist, mit Vor- bebalt des Recurses wegen einer etwaigen Entschä­digung, einstweilen sofort Folge zu leisten.

3) Alle übrigen Pferde, sowohl Luxus- als Ar­beitspferde, und ohne jeden Unterschied der Besitzer, müssen, soweit es der Bevarf für die Armee uöthig macht, (e-gegeben werden Damit aber diese Er­mittelung bei Zeiten und für das Land so schonend als möglich gemacht werden möge, wird der Mini­ster des Innern und der Polizei einer jeden Pro­vinz das Kontingent bekannt machen, welches sie zu li.fcrn hat. Der Oberpräsivent der Provinz hat darnach in Uebereinstimmung mit dem eommandircn- den General die näheren Bestimmungen über die Art der 'Gestellung, Auswahl und Abschätzung der Pferde, sowie über die sonstigen Maßregeln, welche für den ordnungsmäßigen Gang des Geschäfts nvthwendig sind, unter Berücksichtigung der dieserhalb schon er­gangenen Festsetzungen, nach den Verhältnissen der einzelnen Landestheile für jede Provinz in ein beson­deres Reglement zusammenzufassen. Diese Provinzial- ReglementS sind, nachdem sie die Genehmigung der Ministerien des Innern und der Polizei und des Krieges erlangt haben werden, durch Amtsblätter zür öffentlichen Kenntniß zu bringen.

4) Wo nicht Ablieferung des vollen Bedarfs und in annehmlicher Qualität zur Zufriedenheit des kom- mantirenden Generals gesichert ist, und eine Mobil­

machung eintritt, da sollen auf die erste Aufforderung ave nicht unter 2) ausgenommenen Pferde sofort an diejenigen Orte gestellt werden, welche die Behörde zu ihrer Auswahl resp. Annahme bestimmen wird.

5) Für den Transport der Pferde bis zum Ge- stellüngsort und für die Kosten ihrer Fütterung bis zur Abnahme wird keine Vergütung gezahlt. Die Gestellungsorte sollen jedoch so bestimmt werden, daß den Pferdebesitzern jede Belästigung erspart werde, die nicht durch den Zweck der Maaßregel ausdrück­lich geboten werden oder den Umständen nach irgend zu vermeiden sein möchte.

6) Alle Pferde, welche die mit Leitung dieses Ge­schäfts beauftragte Kommission zum Kriegsdienst tauglich findet, sind von ihren Eigenthümern, so weit sie gebraucht werden, sofort zur Disposition der Mi­litärbehörde zu stellen. Da der Bevarf für die Armee vollständig erreicht werden muß, so hat die Commission für dessen Ausbringung zu sorgen.

7) Die Elgenthümer der ausgehobenen Pferde erhalten für Die Ueberlassunz vtrselben aus Staats­kassen eine angemessene Vergütigung. Die Vergüti- gungssumme wird von einer unpartheiischen Kommis­sion durch Abschätzung fcstgestellt. Die Abschätzung darf aber nicht auf die durch die augenblickliche Eonjunctur bei einer Mobilmachung gesteigerten Preise der Pferde gerichtet, sie muß vielmehr nach den im gewöhnlichen Verkehr des Friedens stattfin­denden Preisen regulirt werten.

Das Maximum der Taxe eines einzustellenden Pferdes darf ferner in ver Regel die Summe von Einduntert Thalern Pceuß. Courant nicht überstei- gen. Pferde, die höher abgeschätzt werden, müssen zunächst von der Einstellung zurückgewiesen werten. Nur kann, wenn unter der Masse der zur Aushe­bung vorgestellten Pferde nicht so viele, als das Kontingent des Kreises beträgt, in dem Werthe von Einhundert Thalern und darunter vorhanden oder sonst zu beschaffen sein sollten, kann auf Höher taxirte Pferde, jedoch immer nur bis zum Werthe von Ein­hundert und zwanzig Thalern Preuß. Kourant zu­rückgegangen werden. Selbst wenn noch theuere Pferde genommen werden müßten, »ergütigt die Staats­kasse doch nicht mehr als Einhundert und zwanzig Thaler Preuß. Kourant.

8) Die Abschätzungs-Kommission besteht aus drei sachverständigen in gutem Ruf stehenden und zu die­sem Geschäft eigends vereideten Taxatoren.

9) Die Bezahlung der Pferde nach ihrem abge­schätzten Werthe soll sofort aus den bereitesten Mit­teln der Staatskassen erfolgen.

ihm noch ein Hintergedanke das Eingehen auf Roberts Vorschlag zu erschweren: die Erinnerung an den Abschied von Henrietten.Ich wollte nur, Vetter! Du könntest mir noch Einen Tag zugeben," sagte er zu Robert;bedenke es ist doch hart, Henrietten nur im Gewühl und Lärm eines Balls gesehen und gesprochen zu haben, und nicht auch unter vier Augen unv im Hauskleide!"

Ja wohl, armer Vetter! ich muthe Dir allerdings ein allzu großes Opfer zu, Scheiden ist eine harte Probe für einen Verliebten," versetzte der echte Holländer lächelnd.Wohlan denn, Du sollst den morgenden Tag noch ganz für Dich und Deine Liebe haben, mit der Bedingung jedoch, daß Du die Nolh- wendigkeit Deiner Abreise schon beim Frühstück ankünvigst, und Dich durch keiner­lei Bitten und Einflüsse von Seiten der Frauen in Deinem Vorhaben wankend machen läffest. Verstehst Du mich, Vetter ? Eiserne Konsequenz ist ein Grundzug de- Charakters, ven Du vertrittst, und Du darfst mir feine Schande machen. Schütze die Krisis in der Handelswelt vor, die Nothwendigkeit rascher Fürsorge für Deine Geschäfte und Dein Vermögen, zumal nach solch langer Abwesenheit! Bedenke, daß Du nicht bleiben darfst ohne Dich unwillkürlich zu verheirathen. Ich habe hier gelebt, habe Freunde und Bekannte hier, die mich in Deiner Per­son wieder aufsuchen werden; man wird nach den Reisen fragen, die ich gemacht, sich nach Ländern erkundigen, die ich gesehen habe, und so liegt bei längerem Verbleiben für Dich die Gefahr einer Entdeckung unseres Scherzes stündlich nahe. Und ist dann nicht alles für Dich verloren? Wird Henriette, wird die Tante Dir das Qui pro quo vergeben, und wird der Buchhalter von der Fabrik je wieder zu Gnaden kommen auf dem Landhause, wenn er nicht zuvor durch die zärtlichsten innigsten Briese einen unauslöschlichen Eindruck auf Henriettens stolzes Herz gemacht hat?"

Du hast recht, mein lieber wackerer Vetter! ich ergebe mich ganz in Deinen Plan," rief Rudo ph lebhaft; dann aber setzte er mit emem bedenklichen zwei­felnden Zögern hinzu:Und doch, wie soll das alles enden? Werden Oheim und Tante mir die Täuschung vergeben, wann sie einst an den Tag kommt?"

Dafür laß mich sorgen, Rudolph!" erwiedcrte der Holländer.Mein Plan geht weiter, als Du jetzt siebst; der Oheim und fein Geschick werden bis dahin in meiner Hand sein, und ich hoffe alles zu Aller Heile hinauszuführen. Ich verp'ände darauf meine Ehre und mein Vermögen. Vergiß nur Du nicht, Vetter, daß Dein Urbild Robert ein ganz einfacher schlichter Mensch von weni­gen Bedürfnissen und Ansprüchen ist, welcher auch von seiner Zukünftigen ähn­liche Einfachheit wünscht und verlangt. Und nun gute Nacht! Gut Glück zu unserem Vorhaben! Alles weitere dann schriftlich!"

8.

Der Rest dieser Nacht sah mehrere der uns vorgeführten Personen sich schlummerlos auf ihrem Lager wälzen und in einsamen Gedanken ergehen. Ru­dolph und Henrietten ließ die wachende Liebe nicht schlaken, den Commerzienrath hielten die Sorgen wach, Ida schrieb Sonette an den Grafen Damiani, Robert

brütete über seinem Plane, und die Commerzienräthin war aus dem ersten Schlum­mer durch einen häßlichen Traum geschreckt worden,, der ihr vorgegaukelt hatte, sie sei plötzlich arm gewesen und habe ihr Brod vor fremden Thiircn betteln müssen, ihre jüngeren Kinder an der Hand, und die Fabrikarbeiter und Arbei­terinnen ihres Gatten, diesesGesindel", auf welches sie seither mit souveräner Verachtung herabgesehen hatte, seien höhnend und scheltend hinter ihr her gerannt, haben mit Koth und Steinen nach ihr geworfen, sie verpflucht und ihre jetzige Armuth nur die Sündenschuld ihres früheren herzlosen, selbstsüchtigen Uebermuth« genannt. Dieser Traum, so toll und unwahrscheinlich er war, ließ sie nicht wieder einschlafen, und scheuchte alle Ruhe aus ihrem Herzen und ihren Gebeinen.

So kam es denn, daß am Morgen nach dieser Nacht die Herrschaft und ein Theil der Gäste schon vor den Domestiken auf den Beinen war. Robert hatte schon mit dem ersten Tagesgrauen das Landhaus verlassen, und einen Spaziergang durch Garten und Park gemacht. Dieses prächtige Landhaus mit Zubehörden war ihm noch neu; zur Zeil seines Aufenthalts in Stocksheim hatte Onkdl Gottfried noch drunten am Fluß auf feiner Fabrik gewohnt und ein be­scheideneres Hauswesen geführt. Er fand die ganze Anordnung und Einrichtung schön und geschmackvoll, aber zu reich und luxuriös. Als er von seinem Rund­gang wieder nach dem Landhause zurückkehrte, bemerkte er Paulinen hinter den Fenstern des WirthschastszimmerS im Erdgeschoß, grüßte sie freundlich und war im Nu bei ihr.

Guten Tag, herziges Buschen! Schon munter nach solch einer kurzen un­ruhigen Nacht?" rief er und blickte tief und mit einer stillen Verwunderung in diese holden, süßen, geistvollen, dunkelblauen Augen und dieses freundliche, lächelnde, freudeverklärte Antlitz, das in dem frischen kühlen Morgen so rosig aus dem himmelblauen Kopftuche hervorblickte, welches Pauline umgebunben hatte, und dessen verschlungene Zipfel ihr über den Kragen des grauen HauskleivchenS hinunterhingen.

Guten Morgen, Vetter! Schön'n Dank für den freundlichen Gruß V* ver­setzte sie;es ist ja meine gewohnte Stunde, der ich nichts abbrechen darf, denn Onkel Gottfried ist gewöhnt, präcis acht Uhr zu frühstücken, weil er nach der Fabrik geht. Und da er Sie mitnimmt, Vetter, und Sie feine Lebensvrdnung theilen müssen, so war'S ja für mich ein Grund mehr, pünktlich zu sein!"

Und ohne sich in ihrem geschäftigen Treiben mit der Kaffeemaschine stören zu lassen, plauderte sie mit ihm fort, welcher kein Auge von den gewandten Be­wegungen und der stillen Anmuth Paulinens verwenden konnte, und sie mit einer innigen Verwunderung dieser naiven anspruchslosen Rührigkeit und Lieben«. Würdigkeit verfolgte. Endlich bat sie ihn, ihr nach dem Privatzimmer de« Oheim« zu folgen, wo dieser gewöhnlich fein Frühstück zu n hmen pflegte und heute den Neffen Buchhalter erwarte. Der Oheim war schon angekieivet und in der ge- wohnten geschäftlichen Hast. Er begrüßte den vermeintlichen Rudolph freundlich und setzte voraus, daß dieser schon gewärtig sei, fein Amt anzutreten. (Forts, folgt.)