Ausgabe 
29.11.1865
 
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1) Samstag

den 2. Dccember,

6) Dienstag

den 12. Deccmber,

2) Dienstag

5.

7) Mittwoch

n 4 3.

3) Mittwoch

6.

8) Donnerstag

14.

4) Donnerstag

U 7.

9) Samstag

16.

5) Samstag

M 0.

10) Dienstag

19.

Araber 1865.

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1. 44J-45

2. 27--281

9, 46-47

9. 56-57

9- 5O]-51-

5. 33-34

9. 26-27

11. 52-54

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Martin W, iHiidjtinUtt, /erss.4L

Anscheblall

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mali Mittwochs und Samstags. Preis de« Jahrgangs für Einheimische 1 st. 42 fr., für Auswärtige incl. des vorschrifts­mäßigen PoüaufschlagS 1 fl. 42 fr. Auswärts abonnirt man sich bet allen Postämtern. In Gießen bei der Ervedttton (Canzletberg Lit. B. Nr. 1).

jT5iT Mittwoch den 2!). dtovenrber 186Z.

Die Polizeitaren für den Kreis Gießen- bleiben unverändert.

Amtlicher Theil.

Zu Nr. K. G. 5788. Gießen, am 22. November 1865.

Betreffend: Die Aufstellung der Viehstandstabellen für das Jahr 1865.

Das

Großherzogtiche Kreissmt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

GroßherzoglicheS Ministerium des Innern hat angeordnet, daß die diesjährige Zghlung des Viehstandes, da der 3. Dccember auf einen Sonntag fällt, nicht auf den 3., sondern auf den 4. Dccember stattfinven

Wir bringen dies mit Bejvg aus unsere Verfügung vom 9. d. Mts. zu Ihrer Kenntniß. K ü ch l e r.

Gießen, am 28. November 1865.

Betreffend: Die Erhebung der Forststrafen vom 4. Quartal und der Feldstrafcn von der 5. Periode 1865.

Das

Großherjog 1 iche Rentamt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Rentamtsbezirks.

Wir ersuchen Sie hiermit, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die obigen Gelder noch bis zum 15. Dccember an den Zahltagen: Dienstags und Samstags, ohne Mahnung bezahlt werden können.

____________________________________________________________ L y n ck e r.___________________________________________________________________________

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

4015) Nach der uns zugekommenen Verfügung Großherzoglichen Kreisamtö wird die Musterung des Jahres 1866 gleich nach Ostern ihren Anfang nehmen.

Indem wir dies zur allgemeinen Kenntniß bringen, bemerken wir, daß Gesuche um Versetzung in das Depot oder wegen einjähriger Zurückstellung während der Anheftung der Ortsliste am Rathhause, und zwar vor dem 28. Dccember d. I., bei uns vorzubringen sind.

Militärpflichtige, welche wegen Fehler und Gebrechen rcclamiren wollen, werden wir auf Anfrage belehren, inwieweit sie sich mit Zeugnissen zu versehen haben.

Gießen, am 21. November 1865. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

______ Vogt.

4077) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Spar- und Leih, lasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Ter­mine f.stgesetzt, und zwar: