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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Ikscheint wöchrntlich zwe, Mal- Mittwoch- und Samstag-. - Mn- de- Jahrgang- für Äinhetmstch. 1 ft. 42 kr., für Au-wartigr inol. des vorschnfw- mäßigen Postauffchlag- 1 st. 42 kr. - Auswärts abonnirt man fi-d bet allen Postämtern. - In Gießen bei der Krvedition (Eansteibng L,t. B. Nr. IV
JVl> 9.
Mittwoch den 1. Februar
1865.
Polizeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialbauptftadt Gießen:
per Pfund
Fletschtare
er
B r o d t a r e.
Pfund
Städte und Orte des Kreises
andern
und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
1
1
41 Loth
5
5
Ochsenfleisch . .
Kuhfleisch.....
Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch . . . Hammelfleisch . . . . Schaaffleisch . . . . Leberwurst . . ♦ . Bratwurst Schwartenmagen . . . Blutwurst geräucherter Speck . . Schinken .....
Dörrfleisch . .
n u
rt
tt
2) Für die
ist der Laib Brod
ordinäres i */, Brod aus j % gemischtes | % Brod aus / % Quint
3 Wafferweck — Milchbrod
Rindsfett
Nierenfett . . . . . Schweineschmalz . . ♦ desgleichen ausgelassenes
fr.
5
10
51
11
kr.
17
13
12
8
14
14
10
16
20
24
18
30
24
22
Gerste- und )
Korn-Mehl i ^stehend
Waizen- und ( b ß b b Korn-Mehl f üe|tct,cnD
kr.
16
20 .
22
26
per Pfund tt »
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr al- 1‘/, Pfund Zugabe befindlich sein. ' -------------------------------------------,----------------------------.
Amtlicher
T h e i l.
Gießen, am 30. Januar 1865.
Betreffend: Die Erhebung der Feldstrafcn aus der VI. Periode 1864.
Das
Groß herzogliche Rentamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des RentamtsbeMs.
Wir ersuchen Sie hiermit, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die obigen Gelder noch bis zum 15. Februar an den Zahltagen: Dienstags und Samstags, ohne Kosten bezahlt werden können.
L y n ck e r.
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Edictattadungen.
Betr.: Das Schuldenwesen des H e i n« rich Schmidt von Wieseck.
308) Ueber das Vermögen des Bal- thasar Schmidt in Wieseck war im
Jahre 1847 ein Schuldenwesen ausgebrochen. In dem deßfallsigen Liquitationstermin waren die Gläubiger und fctc Ehefrau des besagten Schmidt mit diesem dahin übereinge- kommen, daß die ganze Masse der Schmidt'« Ehefrau gegen die Verpflichtung, die Gläu-
biger nach und nach zu bezahlen, zum Eigen- thum überlassen werden solle. Durch den inzwischen erfolgten Tod derselben ist nun» mehr Heinrich Schmidt, ihr Sohn, Erbe geworden, hat aber sein sämmtlicheS mütterliches Vermögen den Gläubigern ccvirt.


