Ausgabe 
1.2.1865
 
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Eonrnrrenz der Zünfte Mblikuins a^, einen / damit er

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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Ikscheint wöchrntlich zwe, Mal- Mittwoch- und Samstag-. - Mn- de- Jahrgang- für Äinhetmstch. 1 ft. 42 kr., für Au-wartigr inol. des vorschnfw- mäßigen Postauffchlag- 1 st. 42 kr. - Auswärts abonnirt man fi-d bet allen Postämtern. - In Gießen bei der Krvedition (Eansteibng L,t. B. Nr. IV

JVl> 9.

Mittwoch den 1. Februar

1865.

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

1) für die Provinzialbauptftadt Gießen:

per Pfund

Fletschtare

er

B r o d t a r e.

Pfund

Städte und Orte des Kreises

andern

und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

1

1

41 Loth

5

5

Ochsenfleisch . .

Kuhfleisch.....

Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch . . . Hammelfleisch . . . . Schaaffleisch . . . . Leberwurst . . . Bratwurst Schwartenmagen . . . Blutwurst geräucherter Speck . . Schinken .....

Dörrfleisch . .

n u

rt

tt

2) Für die

ist der Laib Brod

ordinäres i */, Brod aus j % gemischtes | % Brod aus / % Quint

3 Wafferweck Milchbrod

Rindsfett

Nierenfett . . . . . Schweineschmalz . . desgleichen ausgelassenes

fr.

5

10

51

11

kr.

17

13

12

8

14

14

10

16

20

24

18

30

24

22

Gerste- und )

Korn-Mehl i ^stehend

Waizen- und ( b ß b b Korn-Mehl f üe|tct,cnD

kr.

16

20 .

22

26

per Pfund tt »

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr al- 1/, Pfund Zugabe befindlich sein. ' -------------------------------------------,----------------------------.

Amtlicher

T h e i l.

Gießen, am 30. Januar 1865.

Betreffend: Die Erhebung der Feldstrafcn aus der VI. Periode 1864.

Das

Groß herzogliche Rentamt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des RentamtsbeMs.

Wir ersuchen Sie hiermit, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die obigen Gelder noch bis zum 15. Februar an den Zahltagen: Dienstags und Samstags, ohne Kosten bezahlt werden können.

L y n ck e r.

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Edictattadungen.

Betr.: Das Schuldenwesen des H e i n« rich Schmidt von Wieseck.

308) Ueber das Vermögen des Bal- thasar Schmidt in Wieseck war im

Jahre 1847 ein Schuldenwesen ausgebrochen. In dem deßfallsigen Liquitationstermin waren die Gläubiger und fctc Ehefrau des besag­ten Schmidt mit diesem dahin übereinge- kommen, daß die ganze Masse der Schmidt'« Ehefrau gegen die Verpflichtung, die Gläu-

biger nach und nach zu bezahlen, zum Eigen- thum überlassen werden solle. Durch den inzwischen erfolgten Tod derselben ist nun» mehr Heinrich Schmidt, ihr Sohn, Erbe geworden, hat aber sein sämmtlicheS mütterliches Vermögen den Gläubigern ccvirt.