treffend: Die Vollziehung des Gesetzes vom 6. Juni 1853, die Verficht- rung der Gebäude gegen Feuersgefahr und die Vergütung der Brandschaden. 9
Gießen, am 20. Derember 1865.
Das
bie Großherzoglichen Bürgermeistereien Aliendorf a" b. Lda., Crumbach Dorf-Kill Cttinaabnnfen Frankenbach, Großen-Bnfeck Grnningen, Hat.enrod, *
Naunheun, Fleder-Bessingen, Reiskirchen, Ruttershausen und Wieseck.
Wir erinnern S,e wiederholt an Erledigung der Verfügung vom 2. v. M. binnen 14 Tagen.
3n Verhinderung des Kreisraths : Pietsch, ______________________________________________________Regierung« - Rath.
Zu Nr. &. G. 6228. --------—
Betreffend: Die Beitreibung der Gemcindegelder, insbesondere Bitte des Krelsboten Schneider zu Gießen um Erlaubniß zur Ver- Wendung eines Gehülfcn.
Gießen, am 15. Derember 1865.
Das
W Ausnahme von Mach, Bersrod, BurkbardS-
' tzttuigsbansen, Garbenteich, Grüningen, Hattenrod, Hausen, Holzheim, Lich, Munster, Nieder - Bessingen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Oppenrod, Reiskirchen, Steinbach und Watzenborn.
__________________________________________ K ü ch l e r.
2) Mittwoch
27.
28.
30.
3) Donnerstag
4) Samstag
Zugleich wird bemerkt, daß die auf den Donnerstag fallenden Zahltage für die Interessent.n der Stadt Gießen, dagegen die auf Dienstag, Mittwoch und Samstag fallenden Zahltage für die Auswärtigen be- stimmt sind.
Die Herren Bürgermeister werken ersucht,
Großhcrzogliche Polizei-Verwaltung. Rover.
dieses Monats über das geringfügige Ver- § wögen des Kaufmanns Earl Otto Freund' von Gießen wegen einer Ucberschuldung von 5709 st. 503/4 fr. den förmlichen Concurs erkannt hat, werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an ihn zu bilden baden, aufge- fordert, ihre Forderungen so gewiß
Mittwoch den 14. Februar 1866, Vormittags 9 Uhr, zeichneten Gerichte anzumclden ünden, als ste sonst von der lwcigend werken ausgeschlossen i demselben Termin soll nach sen der Mchrdeit ter persönlich durch gehörig Bcvoll- en Gläubiger ein Gläu- ein Massecurator mit bin.
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। Die Interessenten werken daher aufgefor- t, die Zahlung an diesen Tagen in ; Empfang zu nehmen und hierzu durch Vor- ! zcigung der Schulkscheine sich zu legitimiren.
und Privat, BeLanLrtrnaÄr^ngen.
Edictalladung ; dender Kraft für die übrigen Gläubiger m „ r, . 'i erwählt werden.
4096j Nachdem Großherzogliches Hof- ®ie6en, t n 25 November 1865
gcrlcht der Provinz Oberhcssen unterm 21.'
Dolizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände:
^re Hntm ®aßtn'
“"■X?! ."aÄÄÄ *—--
® 6 ' 22' L mber 18651 Großherzogliche Pclizeiverwaltung der Provinziaihauptstakt Gießen.
-_______ _______ _________________________ ______ Nover.
Besondere Bekanntmachungen, j
Concurrenz -- Eröffnung. ; z 4430J In hiesiger Stadt ist die Stelle j dert eines Polizeidieners erledigt. re™«
Wer sich um dieselbe bewerben will, hat sich binnen 10 Tagen bei uns anzumclden. Nur kne mit guten Zeugnissen belegten Ge- suche kräftiger, noch junger unk gewandter Manner können berücksichtigt werten.
Gießen, den 20. Dccember 1865.
4077) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Spar- unk Leih- a. ,, _ - kasse angelegten Kapitalien am Ende dieses
Großdcrzogllci,'cs Stadtgericht Gießen. Jahres fällig werken, sind nachstehende Ter- Muhl, Langsdorf, mine festgesetzt, und zwar:
J | 1) Samstag den 23. December,


