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186S,
Mittwoch den 22 Februar
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Die Volfteitaren für den Kreis Gießen bleiben unverändert.
Gießen, den 20. Februar 1865.
Betreffend: Die Ergänzung der Felvtruppen im Jahr ISfö.^
für die
Stadt und den Kreis Gießen
an , ,
bie Großberzoalichen Bürgermeistereien Bersrod, Beuern, Crumbach, Ettingshausen, Frankenbach, «en Grü.üngen, Heuchelheim, Hchheim, «ang-Göns, Münster, Naunheim, Ober-Horgern, Ruttershausen, Staufenberg, Waldgirmes und Watzenborn.
Wir trinnern Sie an Erledigung der Verfügung vom 17. Januar l. I. binnen drei Tagen.
In Verhinderung des Krersraths: Pietsch,'
Regierungs»Rath. ______
■----------- ,mb KnrniiaaS - Preis des Jahrgang- für Einheimische 1 fl. 42 kr., für Auswärtige incl. de« Vorschrift«.
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Edictallsdungen.
509) Verfügung in Sachen
der Ehefrau des Ludwig Denzel, Ra* Iharine, geborne Mehrfeld zu Halsdorf, Klägerin,
gegen
den Wiegand Dorsch von Halsdorf, jetzt in unbekannter Fremde abwesend, Ver- klagten,
wegen Forderung.
Es wird nunmehr die eingereichte Klage: ‘ „Durch gerichtlich bestätigten Erbthei- lungSvcrtrag vom 24. Februar 1836 habe ich von meinen Brüdern Friedrich und Johannes Mehrfelb zu Halsdorf
Chr. A. Nr. 14.17 Ruthen Haus und Hvfraithe, nebst eitler Anzahl von Feldgrundstücken für 600 fl. Fr. W. oder 333 Rthlr. 10 Sgr., wovon jeder meiner Brüder die Hälfte erhalten sollte, erworben. Das genannte Grundstück hatte unser- Vater Johanne« Mehrfelb, der um das Jahr 1830 herum verstorben
ist, durch gerichtlich bestätigten Vertrag erworben und länger als 10 Jahre besessen. Auf diesem Grundstück war neben dem Hause ein Stall von 24 Fuß Länge und 12 Fuß Tiefe, bestehend aus einem Maucrsockel und einem zweistöckigen Holz- gebäude, erbaut.
Diesen Stall hat der Vater des Verklagten, Hermann Dorsch zu HalSborf, welcher mit meiner Mutter verheirathet war, und gegen meine ünd meiner Brüder Verpflegung und sonstige Prästanden vom Jahr 1831 bis zum Jahr 1838 die Benutzung der väterlichen Erbschaft hatte, im Jahr 1836 nach dem 24. Februar eventuell im Jahr 1837 oder 1838 eigenmächtigerweise abgebrochen, das Baumaterial entwendet und an den Verklagten für 250 Rthlr. verkauft, welcher daS Material alsbald wieder zu einem Staügcbaude auf einer ihm eigenthüwlich gehörenden Baustätte zufammensetzen ließ. Der Werth des Materials betrug 250 Rthlr. und durch! den Abbruch des Stalles und die Ent-! Wendung des Materials ist mir als। Eigcnthümerin des Grund und Bodens;
ein Schaden von derselben Höhe zugefügt worden. Hermann Dörsch ist nach Anlage A im Jahr 1857 verstorben. Seine Erbschaft ist seinem allein ihn überlebenden Kinde, dem Verklagten, ab intestato deferirt worben, und dieser hat sie angetretcn.
Zu dieser Erbschaft gehört folgende Forderung. Mein Bruder Friedrich Mchrfeld hat seine aus Erbtheilungs- vertrag vom 24. Februar 1836 ihm zustehcnde Forderung von 166 Rthlr. 20 Sgr. am 14. Juli 1837 an Her- mann Dörsch cekirt. Dieser hat sie in dem gegen meinen Ehemann und mich bei Kurfürstlichem Justizamt anhängig gewesenen ZwangSversteigcrungsverfah- ren, S- 3226, angemeldet.
Sie ist durch Bescheid vom 12. Juni 1854 liquid gesprochen und durch Bescheid vom 10. März 1864 an erster Stelle collocirt worben mit 166 Rthlr. 20 Sgr. Hauptgeld und 25 Rthlr. 19 Sgr. 5 Hlr. Zinsen. Der Abjudi- catar bat sodann den Abjuvications- preis in das gerichtliche Depositum ge- zahlt und hier ist die Forderungssumme


