Gießen, am 11. December 1865.
Das
Großherjogliche Landgericht Gießen an
die Grokherzoglichen Drisgerichie des Bezirks.
Betreffend: Die Strafprozeßorbnung für Die Provinzen Starkenburg und Oberhessen.
Wir finden uns veranlaßt, Sie auf die Titel 16 und 22 der Strafprozeßordnung für die Provinzen Starkenburg und Ober. Hessen vom 16. September l. I. (Nr. 40 des Regierungsblattes) aufmerksam zu machen, damit Sie sich bestreben, dieselben punkt- 1,4 ^Nach^dem zuerst gedachten TiteGaben die Gerichtsbicner die Bekanntmachung gerichtlicher Verfügungen, Beschlüsse und Urthnle durch Zustellung der schriftlichen Ausfertigung derselben an die Betbeiligtcn zu bewirken. Wenn jedoch der Gerichtsbicner an dem Wohnorte oder rem Aufenthaltsorte Desjenigen, für den die Verfügung bestimmt ist, weder diesen selbst, noch eine "wachsene Person, die zu dessen Familie oder Gesinde gehört, an die er die Aushändigung bewirken kann, antrifft, so übergibt er die Ver- fiigung dem Vorsteher des Ortsgerichts, damit dieser die Einhändigung besorge. , _• B B
Letzterer hat auf die Verfügung den Tag der Zustellung zu bemerken und darüber eine Bescheinigung zu den Genchtsacten 1 6 Hiernach ist es nicht zweifelhaft, daß diese Zustellung und Bescheinigung nur allein durch den Vorsteher des Ortsgerichts und nicht etwa durch den Ortsgerichtsdiener zu erfolgen hat.)
Bei jeder Zustellung muß Demjenigen, an den sie geschieht, die zuzustellende Urkunde zuruckgelassen werden.
In dem zweiundzwanzigsten Titel ist unter Anderem bestimmt, daß zwischen dem Tag ter Zustellung der Ladung^tes Bez>r s strafgerichtS an den zu Ladenven und dem darin für die Verhandlung bestimmten sitzungstage wenigstens acht Tage fein soll n.
Alles dasjenige, was hier von dem Vorsteher des OrtSgerichtS gesagt wird, gilt ebenso von dem Stellvertreter bessO. n, wenn der Vorsteher aus irgend einem Grund an der Ausübung seines Dienstes gehindert ist.
P l o ch.__-
LHeriGtlrche und HKrivar Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
4425) Nächsten Donnerstag und die folgenden Tage, von Nachmittags 1 Uhr an, werden in dem städtischen Holzmagazin Christbäumchen zu 3, 6, 9 und 12 kr. ausgegeben.
;en, den 19. December 1865. Großherzogl.che Bürgermeisterei Gießen.
I. V. d. B. i
Ferber, lr Beigeordneter.
4077) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Spar- und Leibkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werben, sind nachstehende Termine festgesetzt, und zwar:
1) Mittwoch den 20. December,
2) Donnerstag „ 21. „
3) Samstag „ 23. „
4) Mittwoch „ 27. „
5) Donnerstag „ 28. „
6) Samstag „ 30. „
Die Interessenten werden daher ausgefordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vorzeigung der Schuldscheine sich zu legitimiren.
Zugleich wird bemerkt, daß die auf den Donnerstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Stadt Gießen, dagegen die aus Dienstag, Mittwoch und Samstag fallenden Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 25. November 1865.
Der Rechner der Spar- und Leihkasse: ________________Kehr._____________
Edictalladung.
3642) Nachdem Großherzogliches Hof- gericht der Provinz Oberhessen unterm 4.
l. Mts. wegen einer Ueberschuldung von 740 fl. 26 kr. über bas Vermögen des MctzgerS Johannes Langsdorf von hier den förmlichen Concucs erkannt hat, werden besscn sämmtliche Gläubiger aufgefordert, so gewiß
Mittwoch Den 3. Januar 1866, Morgens 9 Uhr, ihre Ansprüche hier anzumelden und etwaige Vorzugsrechte zu begründen, als sic sonst stillschweigend von der Masse ausgeschlossen werben sollen. In derselben Tagfahrt soll die Güte versucht und nach den Beschlüssen der Mehrheit der erschienenen, ober durch Bevollmächtigte gehörig vertretenen Gläubiger ein Massepfleger und ein Gläubigerausschuß mit bindender Kraft für die Minderheit gewählt werben.
Gießen, ben 20. October 1865.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Langsdorf, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
Versteigerungen.
Vergebung von Arbeit bei der Stadt Gießen.
4328) Donnerstag Den 21. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, werden in unserer Geschäftsstube die für Da« Jahr 1866 nöthigen Arbeiten, als:
1)‘ Die im Taglohn auszuführenben Fuhrenarbeiten, unD
2) Das Anfahren und Kleinmachen De« Holzes für Die Stabt
öffentlich versteigert.
Gießen, den 12. December 1865.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt.
Lieferungen in das Bezirks-Gefäng- niß und Provinzial-Arresthaus zu Gießen pro 1866.
Mittwoch Den 20. December l. I., Nachmittags 2 Uhr,
soll in dem Locale des Großherzoglichen Stadtgerichts dahier die Lieferung der für das hiesige Bezirksgesängniß i_m Jahre 1866 erforderlichen Bedürfnisse, als: des Holzes, Strohes, Del«, Der Besen, Kleidungsstücke, Hemden, Schuhe, Strohsäcke, Strohpolster und des warmen Essens für israelitische Gefangene ic.
sowie des für das Provinzial-Ar re sitz au s dahier erforderlichen Strohes öffentlich an den Wenigstnehmenden versteigert iwerden. Bemerkt wird, baß Nachgebote nicht berücksichtigt werben können.
Gießen, ben 11. December 1865.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen. (4300) Muhl.


