für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint rvöch-ntllch ,wei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgang- für Einheimische 1 st. 42 ft., für Auswärtige incl. de- Vorschrift-» mäßigen PostaufschlapS 1 st. 42 fr. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. — In Gießen Sei der Expedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1'.
1O1. Mittwoch den 20 December 1863.
Einladung zum Abonnement
auf bas
Anzeigeblntt für die Stadt und den Kreis Gießen.
Mit vem 1. Januar 1866 beginnt ein neues Abonnement auf das Anzeigeblatt für die Stadt unv den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch für die Folge wöchentlich zweimal, Mittwochs und SamstagS; nur wird nicht wie seither einmal, sondern von nun an wöchentlich zweimal die Beilage:
Gemeinnützige U n ter Haltungsblätter beigegeben. Ausgewählte Original-Novellen und Erzählungen, Miscellen und lehrreiche naturwissenschaftlichgewerbliche Aufsätze re., die Anklagen unv Urtheile der Asfisen, sowie des Bezirksstrafgcrichts u. s. w., füllen den Raum dieser Blätter.
Inserate finden durch die Versendung des Anzeigeblattes in alle Gegenden unseres Landes große Verbreitung und ficheren Erfolg.
Der Abonnementspreis beträgt
1) für die Stadt Gießen:
für's ganze Jahr (frei in's HauS geliefert) 1 fl 42 kr.,
,, halbe „ ,, ,, ff f, lf 51 ff
2) für Auswärts im ganzen Bereiche des Großherzogthums: für's ganze Jahr 1 fl. 42 kr. incl. Postaufschlags.
ArntLLchsx T h e L l.
Zu Ur. K. G. 6079. Gießen, am 15. December 1865.
Betreffend: Die Gebühren der Orts- unv Polizeidiener, resp. Ausscheller bei Bekanntmachungen in Privat-Angclegenheiten.
Das
G r o st h e r ) o g l i ch e K r r i s a m t G i c st e u
an
die Grohherzoglichkn Bürgermeiüereien des Kreises.
Aus Anlaß ter von einer Anzahl Orts- unv Polizeidiener des Kreises eingereichten Vorstellung um Erhöhung ihrer Bekannt- machungs- resp. Ausschell-Gebühren eröffnen wir Ihnen zur Nachricht und Beveutung der Bittsteller, daß wir zwar eine Gleich, stellung ver fraglichen Gebühren in P r: v a t - Angelegenheiten mit den nach Ausschreiben vom 9. Juli 1863 (Amtsblatt Nr. 5) verwilligten Bekanntmachungsgebühren in herrschaftlichen Angelegenheiten billigen, bezüglich ver gegenseitigen Bekanntmachungen in Gemeinde-Angelegenheiten es aber bei den seither herkömmlichen Gebühren sein Bewenben behalten mutz.
K ü ch l e r.
B e k a n n t m a ch u n g.
Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Johann Moritz August Christian Frech aus Gießen, nachdem derselbe vie vorgeschricbene Prüfung gut bcstanven hat, die Erlaubniß zur Ausübung der Functionen eines Heilgchülfen erthcilt worden ist.
G'eßen, am 6. December 1865. Großherzogliches Krcisamt Gießen.
K ü ch l e r.


