und Borde;
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Bördchen mit einem S in der Form z, Schließen und war auf der einen Seite
Bekanntmachung.
Unter Verweisung auf das Regulativ über die Aufnahme und Entlassung der Pfleglinge in der Grobberioalicken ^renanstalt bei Heppenheim vom 21 August d. I Regierungsblatt Nr. 43, sowie unfeVörfanntmUitJ Z, S *’La n r’ bermahn für d.e dr« Klassen regul.rten jahrl.chen Verpflegungsgelder, bringen wir weiter zur öffentlichen Kenntniß, daß di. neu" Lanbcs-Jrrenanstalt bei Heppenhe.m m der nächsten Zeit, voraussichtlich im Lauf- des Monat- November d. I. röffnet werden wird und Anmeldungen von Kranken tn Gemaßhe.t der §§. 5 und 6 des genannten Regulativs erfolgen können
Darmstadt, am 30. September 1865.
Großherzogliche Provinzial-Direction Starkenburg. ___________________________________je. Millich.
Die geraubten und noch nicht ermittelten Sachen sind folgende:
1) die vorbefchriebenen Stiefel;
große« Sacktuch, von sog. Flockseide, mit großen rothen und braunen Blumen kleines desgl. von bläulichem Grunde, weißgewürfelt und verwaschen«
Paar weißwollene Strümpfe, bereits gestopft;
Paar weißwollene Socken mit neu angestrickten Fußtheilen und unterhalb der Garn gezeichnet;
altes Portemonnaie von braunem Leder, mit gelbem Bügel, einer Kapsel zum Leders eine Schrift eingepreßt und daran von Vergoldung noch etwas sichtbar
Es wird nun Derjenige, welcher an dem gedachten ersten Pfingsttag den oben beschriebenen
and-ren Orten als Steinbach gesehen hat und angeben kann, wohin d.e vorerwähnten Sachen - namen lich di ^S t'i-7ej ““ verkauft, vertauscht oder versetzt worden sind, oder sie gar ab liefern kann, im Interesse der öffentlichen älw.
dem Unterzeichneten ungesäumt schriftliche oder mündliche Mittheilung zu machen. Zugleich wird Demjenigen $
Thäter überführende neue Beweise zu liefern im Stande ist, auf Verlangen eine Belohnung von E i n h u n d e r't Gujen Z??
Gi-ßen, den 6. October 1865. K l i n g e l h ö f f - r , Justizrath, einhundert Gulden zugesichert.
_____________________________al« Hofger.-Unters.-Commissär.
2te
ff
3te
ff
Starkenburg.
„ 300—400
„ 150—200
Mu». ... 3U-..U 26. ». I. feaj 3. H&5 JÄ Ä?„ Ä5
bis aus Weiteres festgesetzt worden ist. Darmstadt, am 30. September 1865.
Großherzogliche Provinzial. Direction v. W i l l i ch.
Abschrift. Bekanntmachung.
Betreffend: Die Annahme von Wärtern und Wärterinnen in der Groß- herzoglichen Landes-Irrenanstalt bei Heppenheim.
In der hiesigen Anstalt sollen mehrere Wärter- und Wärterinncnstellen in der Kürze besetzt werden Wir fordern hiermit n.r Bewerbung um diese Stellen auf und bemerken hierzu Folgendes: 4 9 r 'Drrcrn ^,ermit iur
!) es wird von den Bewerbern und Bewerberinnen körperliche Kraft und Gesundheit, ein freundliches Aeußere, Sinn für Ordnuna und Reinlichkeit, Herzensgute und Geduld und ein tadelloser sittlicher Lebenswandel verlangt • B -^nung
2) die Bewerber und Bewerberinnen sollen Kenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen, die Bewerber Kenntnisse und Fertig- Arbeiten beffNen """" ^bräuchlichsten Gewerbe, die Bewerberinnen in den gewöhnlichen wechUchm
3) es wird ferner vorausgesetzt: lediger Stand und ein Alter nicht unter 23 und nicht über 35 Jahren -
4) d,e Wärter erhalten neben freier Station einen jährlichen Lohn von 100-120 fl., die Wärterinnen von 90-110 ft -
3 X3“’*” »“ ™ -i”iuf*™. worauf wei„r- B-0a»nch,!gu/,
Heppenheim, den 5. October 1865.
Großherzogliche Direction der Landes-Jrrenanstalt. Dr. Ludwig.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände:
®U6en' tCn 101 °Ct0ber 18651 Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
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