Ausgabe 
9.12.1865
 
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kannte Eigenthümer kann denselben bei unS in Empfang nehmen.

Gießen, den 6. December 1865. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

4231) Alle hiesige Einwohner, welche im Laufe dieses Jahres Hunde an - oder ab­geschafft haben, werden hiermit benachrich­tigt, daß die desfallsigen Declarationen vor Ablauf des Jahres bei uns zu geschehen haben und daß auf Abmeldungen nach Vieser Zeit bei Aufstellung der Hundesteuerliste keine Rücksicht genommen werden kann.

Gießen, den 7. Decbr. 1865.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

_______Bogt.___________

4203) Im Firmenregister des unter­zeichneten Gerichts ist heute folgender Ein­trag vollzogen worden:

Ernst Hermes zu Gießen betreibt seit 9. December 1864 eine Material-, Farb- und Spezereiwaarcn - Handlung unter der Firma:Ernst Hermes" und hat seiner Ehefrau Karoline, geborne Keil, Procura ertheilt.

Gießen, den 5. December 1865.

GroßherzvglicheS Stadtgericht Gießen. ______________Muhl.__________

4077) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Spar- und Leih- kassc angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Ter­mine frstgesctzl, und zwar:

1) Samstag den 9. December,

2) Dienstag 12.

3) Mittwoch 13.

4) Donnerstag 14.

5) Samstag 16.

6) Dienstag 19.

7) Mittwoch 20.

8) Donnerstag 21.

9) Samstag 23.

10) Mittwoch 27.

11) Donnerstag 28.

12) Samstag 30.

Die Interessenten werden daher aufgefor­dert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vor­zeigung der Schuldscheine sich zu legitimircn.

Zugleich wird bemerkt, daß die auf den Donnerstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Stadt Gießen, dagegen die auf Dienstag, Mittwoch und Samstag fallenden Zahltage für die Auswärtigen be­stimmt sind.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weife bekannt machen zu lassen.

Gießcn, den 25. November 1865.

Der Rechner der Spar- und Lcihkasse: ________________Kehr._________

Weftversperruirft.

4159) Durch die Ehaussirung des Viri- nalwegs von Oppenrod nach Albach ist derselbe auf 14 Tage unfahrbar geworden;

kann jedoch von Oppenrod nach Burkhards- felden und von Albach nach Burkhardsfel­den und Oppenrod gefahren werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Oppenrod, den 29. November 1865. Großherzogliche Bürgermeisterei Oppenrod. Weis.

Edictalladung

4206) Die nachbenannten Besitzer der ihren Namen nach Flur und Nummer bei- gesetzten Immobilien:

I. Gemarkung Hermannstein.

1) Friedrich Brück, modo Erben zu Hermannstein:

XVI/252, im Grundbuch dem Johann Heinrich Red zugeschrieben,

2) Conrad Weber's Erben zu Hermann- stein:

XII/311, im Grundbuch dem Heinrich Brück zugcschrieven.

II. Gemarkung Gießen.

1) Daniel Kühn Wittwe zu Gießen: XXXIII/141 , XXXIII/143 und XXXIII/144, dem Daniel Becker, Canzlei-Pedell, im Grundbuch zuge­schrieben,

2) Johannes Wagner (oben), modo Wittwe zu Wismar:

XXXXVII/168, XXXXVII/169, im Grundbuch dem Johann Philipp Wag­ner, Johs. S. zugeschrieben.

III. Gemarkung Lang-Göns.

Christine Schäfer, genannt Mühlbeck, zu Leihgestern:

IV/67, dem Johannes Heß III. im Grundbuch zugeschrieben.

IV. Gemarkung Rod heim.

Johannes Peppler und Ehefrau zu Rod- heim:

XXI/232, im Grundbuch der Elisa« betha Schmidt, Andreas Tochter, zu­geschrieben.

V. Gemarkung Allendorfa. d. Lahn. Heinrich Heep Wittwe zu Allendorf:

1/18, 1/19,

beabsichtigen zum Thcil, dieselben an Andere abzutreten, thcils haben sie bloS Berechti­gung des Grundbuchs zu ihren Gunsten beantragt, ohne jedoch ihr Eigenthum ur­kundlich nachweisen zu können. Es werden deshalb alle Diejenigen, welche an jene Immobilien Eigenthums - Ansprüche bilden zu können glauben, hiermit aufgefordert, solche um so gewisser binnen 6 Wochen dahier geltend zu machen, als sonst die be- züglichen Verträge bestätigt und resp. die zum Einträge in das MutationSvcrzcichniß erforderlichen Urkunden werden ertheilt werden.

Sodann wird der etwaige Besitzer der in Verlust gerathrnen Urkunde über die Caution, welche ter verstorbene Hofgerichts. Advocat Adolphi dahier der Großherzog, lichen Criminalkasse Hierselbst zur Sicherung deren, an den CriminalgerichtS. Secretair

Franz dahier gehabten Kostenforderung, un- | term 19. September 1835 geleistet hat, ' hiermit aufgefordert, seine riwaigen An- spräche an dieselbe so gewiß binnen vorbe- merkter Frist von 6 Wochen dahier geltend zu machen, als sonst jene Urkunde, deren Löschung im Hypothekenbuch nach Veräuße- rung ter Unterpfandsstücke eintreten soll, für erloschen erklärt und Löschung des des- fallsigen Eintrags im Hypothekenbuch ver> fügt werden wird.

Gießen, den 3. December 1865. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl.

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Versteigerungen.

4175) Die Leistung der im Jahr 1866 nöthig werdenden Schub- und Armen- Fuhren soll

Montag den 11. d. Mts., früh 10 Uhr, auf dem Polizei-Bureau an den Wenigst, nehmenden vergeben werden.

Die Steigliebhaber wollen sich im Ter­min einfinden.

Gießen, den 4. December 1865. Großherzogliche Polizei-Verwaltung. Nover.

Vergebung von Arbeiten bei der Stadl Gießen.

4178) Die für das Jahr 1866 bei der Stadt Gießen nöthig werdenden Ar­beiten, nämlich:

das Brechen von 22'/2 Cu- bik-Klastern Steine, ver­anschlagt zu . . . . 135 fl. fr.

das Ansahreick^on 22% Cu- bik-Klaftern Steine, ver­anschlagt zu ... . 402 das Klopfen von 25 '/2 Cu- bik-Klaftern Steine, ver­anschlagt zu ... . 637 30 sollen

Montag den 11. December 1865, Vormittags 9 Uhr, im hiesigen Rathhause öffentlich versteigert werden.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, dies in den dortigen Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 5. December 1865. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

V o q t. _____

4240) Donnerstag den 14. d. Mts., Nachmittags 1 Uhr, sollen im Gasthaus zum Schwanen die zu« Nachlaß des Postillons Zu lauf gehörendi Mobiliar-Gegenstände, bestehend in Bett­werk, Weißzeug, Kleidern, einer Taschenuhi und sonstigen Mobilien, gegen gleich baari Zahlung versteigert werden.

Gießen, den 7. December 1865.

In Auftrag: Weidig, OrtsgcrichtSmann.

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