Ausgabe 
9.12.1865
 
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AnMrblsll

für bte

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch- und SamÜagS. Preis dcS Zabrqaaq« für Einheimische 1 g. 42 ft., für AuSwärtt«, incl. de- vorschrifts­mäßigen BoüaufschlagS 1 fl. 42 fr. Auswärts abonmrt man sich bei allen Poiräwtern. 3n Gießen bei der Grvedttion (Eanzieiberg Lit. B. Vir. 1)

JS »8. Samstag den 8. December

Amtlicher T h e i l.

3u Ur. U. G. 5910. Gieren, am 30. llounnbrr 1865.

Betreffend: Die Landgestüts-Anstalt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgcstüts - Beschäler.

Das

G r o ß I) e r y u o l i d) t Kreisam 1 Gießen

an

die Groscher)oglichen Bürgermeistereien des Kreises.

sie wollen binnen 8 Tagen berichten, wie viele Scheine Sie im Jahr 1866 für zum Bedecken gebracht werdknte Stuten bedürfen werden. 5t ü ch l e r.

Gießen, am 2. December 1865.

Betreffend: Die Vollziehung des Gesetzes vom 6. Juni 1853, die Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr und die Vergütung der Brandschäden.

Das

Großherzogliche Kreisamt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises, mit Ausnahme derjenigen von Beuern, Eberstadt, Garbenteich und Leihgestern.

Wir fordern Sie auf, alsbald unter Zuziehung d.s Gcmeinderaths die vorgeschriebenc jährliche Revision der Brandkataster vorzunehmen und das Ergebnis binnen 14 Tagen vorzulegen.

K ü cd l e r.

Gerichtliche und Mrrvat- Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

Die auö der Staatsversicherungsanstalt für Stellvertretung im Militärdienst zurückzuzahlenden Einlagen.

4206) Hiesige Einwohner, welche für Militärpflichtige vom Jahr 1865 Einlagen in die Stellvertretungskafse gemacht und sie zurückzuempfangen haben, weil die betreffenden Militärpflichtigen entweder für untauglich erklärt, in das Depot versetzt, oder auf das Muflerungsjahr 1866 zurückgestellt worden sind, werten zur Vermeidung von Nachtheilen für sie, auf die in der Darmstädter Zeitung vom 5. December l. I. auf der letzten Seite erschienene Bekanntmachung des Vorstehers der Stellvertretungsanstalten hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht.

Gießen, den 6. December 1865. Großhcrzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

Walsenverpflegungsgelder vom zweiten 1865 bei uns übergeben, beziehungsweise halben Jahre 1865. unterzeichnen.

4204) Die Pfleger von Waisenkindern, Gießen, den 6. December 1865.

welche ihre Vergütungen aus der Waisen- Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Hauskasse ohne Kosten beziehen wollen, müssen V o g r.

die Quittungen vor dem Schlüsse des Jahres

Einen in Verwahrung genommenen blechernen Eimer.

\ 4205) Auf der Brandstätte von Katzen- stein & Eichenberg ist ein großer blecherner Eimer zurückgeblieben und von uns in Ver­wahrung genommen worden. Der unbc-