§• 7; Zur Zeit allgemein herrschender Thierkrankheiten sollen die Fleischbeschauer ihre Aufmerksamkeit verdoppeln und sich besonders mit den Erscheinungen solcher Krankheiten bekannt machen.
Die häufig vorkommenden Krankheiten sind:
a) beim Rindvieh: Milzbrand, Lungenseuche, Maul- und Klauenseuche. — Milzbrand, der sich durch kheerartiue Beschaffenheit des Blutes, durch Vergrößerung und Erweichung von Leber und Milz, Blutstockung und Ergießung in Gehirn, Lungen und Untcrlcibsorgane, durch Geschwülste mit gelbsulzigem Inhalte an verschiedenen Stellen des Körpers kenntlich macht sowie em hoher Grad von Lungenseuche, bei welchem sich bereits Verhärtungen, Vergrößerungen und Vereiterungen der Lunge, marmorirtes Aussehen der Lungensubstanz, Ausschwitzungen in der Brusthöhle und auf dem Lungenfcll gebildet Haven machen das Fleisch vollständig ungenießbar, Maul- und Klauenseuche nur in den Fällen, wo größere Geschwüre auf der inneren Maulhaut oder an den Klauen sich befinden, oder in Brust oder Unterleib Waffererqüffe oder Vereiterungen bei stcht- barer Abmagerung vorgefundcn werden; J
b) be‘Blasenwürmer, Drehkrankheit, Räude, Pocken, Faulung der Lunge und Leber, Egelkrankheit, Gelbund Wassersucht, lassen in höheren Graden, wenn ein großer Theil der äußeren Haut von Wolle entblößt und mit Ausschlag bedeckt, wenn die mneren Eingeweide der Brust und des Unterleibs erweicht, vereitert und wassersüchtige Erscheinungen Vorbau- den sind, das Fleisch ungenießbar erscheinen; außer diesen Erscheinungen allgemeiner Erkrankungen findet man insbesondere bei der Blasenwurmkrankhett in der Schadelhöhle kleinere und größere, mit klarer Flüssigkeit erfüllte Blasen mit kleinen weiß- üchen Wurmkorperchen mit einem Hakenkranze versehen und etwa 2 Linien lang, und bei der Egelkrankhcit innerhalb der Gallengange und der Leber oft eine große Anzahl von Würmern von verschiedener Größe und Farbe, theils kaum linienbreit we.ß, braunroth oder grünlich, theils 3-4 Linien breit und 1 Zoll lang, wellenförmig gerändert, blattförmig und von Galle gefärbt. Dieselhen sitzen mitunter haufenweise zusammen, kriechen aus den geöffneten Gallenqänqen hervor sterben aber bald an der Luft ab. ___________________________________________ ' (Schluß folgt).
Polizeiliche Bekanntmachungen. .
Vor mehreren Wochen wurde eine weiße gehäkelte Bettdecke ausgespielt und die Nr. 35 hat sie gewonnen Man weiß aber nicht, wer dieses LooS gekauft, indem der Abnehmer desselben nur die Anfangsbuchstaben seines Namens — F W — in die Liste eingeschrieben hat.
-$er Kä"^r jener Nummer wird daher aufgefordert, sich binnen 3 Wochen anzumelden, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist über die Decke anderweit verfügt werben wirb.
Gießen, den 8. August 1865. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstabt Gießen.
Nover.
Nachdem man wahrgenommen, daß in die Gräben der neuen, vom ehemaligen Iunker'schen Hause nach der Promenade füh- renden Straße Schutt nicdergelegt worden ist, wird bekannt gemacht, daß dies nach Art. 120 des Polizeistrafaesetzes bei einer Strafe von 30 fr. bis 10 fl. untersagt ist.
Das Vieh treiben über den Asterweg ist nach Art. 104 des Polizeistrafgesetzes bei einer Strafe bis zu 5 fl. verboten.
Gießen, den 8. August 1865. Großherzogliche Polizcivcrwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachung (Sbictallabungcn.
k 2403) Großherzogliches Hofgericht dahier hat über da« um 221 fl. 24 fr. über- schuldete Vermögen des flüchtig gewordenen Heinrich Hirschfeld, Schlosser und Mechanikus dahier, den förmlichen Eon- curSprozcß erkannt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an das ge- dachte Vermögen zu bilden vermeinen, hiermit aufgefordert, solche so gewiß im Termin
Freitag den 8. September d. I., Vormittags 10 Uhr, bei uns anzumelden, zu begründen und etwaige Vorzugsrechte geltend zu machen, als sic sonst ohne ein besonders zu erlassendes Präclusiv-Decret ausgeschlossen werden, aus der EoneurSmassc keine Befriedigung zu erwarten haben. Zn diesem Termin soll zugleich die Güte angelegentlichst versucht, ein Gläubigerausschuß ernannt und Massecurator bestellt werden, wobei die nicht erschienenen Gläubiger als den Be- schlüffen der Mehrheit der erschienenen Gläubiger beigetreten angesehen werden.
Heinrich Hirschfeld selbst wird, unter
Benachrichtigung von der über sein Vcr-1 mögen erfolgten Concurserkennung, aufge- forbert, in dem genannten Termin so gewiß etwaige Einreden hiergegen vorzubringen und überhaupt sein Interesse den Gläubigern gegenüber zu wahren, als er sonst mit Ein- reden gegen das eingeleitete Verfahren aus- geschlossen werde.
Gießen, am 5. Juli 1865.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, v. RotSmann, Stadtrichter. Stadtger. - Assessor.
2098) Am 1. Februar 1858 starb da- hier Eduard Kaufmann Worms mit Hinterlassung eines Testamentes vom 22. Januar 1857, sowie eines Nachirags zu demselben vom 20. Januar 1858 und bestimmte in diesen letztwilligen Verfügungen unter Anderem, daß sein Schwager Isaac! Hanau, mit welchem er gemeinschaftlich! eine Lichter- und Seifenfabrik betrieben, der alleinige Erbe und Besitzer aller zu dieser Fabrik gehörigen VermögenStheile, insbesondere also der dazu gehörigen Liegenschaften werden und bleiben solle. Zu den
en.
Testamentserbcn des genannten Eduard Kaufmann Worms gehört auch sein Bruder Hermann Kaufmann Worms von hier,
der zur Zeit des Todes des ersteren schon längere Zeit nach Amerika ausgewandert war, ohne daß bis jetzt dessen Aufenthalt von Isaac Hanau hätte ermittelt werden können. Auf Antrag des letzteren wird nun genannter Hermann Kaufmann Worms hier- mit öffentlich aufgefordert, so gewiß binnen drei Monaten,
vom ersten Erscheinen dieser Aufforderung in öffentlichen Blättern an gerechnet, be- gründeten Einwand gegen das Verlangen des Isaac Hanau von hier, als alleiniger Eigenthümer besagter Liegenschaften in das Mutationsverzeichniß eingetragen zu werden, bei unterzeichnetem Gerichte vorzubrin- gen, als sonst er damit ausgeschlossen und der EigenthumSeintrag auf Grund der Art. 11 und 12 des Gesetzes von 21. Fe- bruar 1852 sofort vollzogen werden würde.
Gießen, den 2. Juni 1865.
Großhcrzogliches Stadtgericht Gießen. M u h l, Dr. A. v. Grolman, Stadtrichter. Stadtger. - Assessor.


