Zur Prüfung ihrer Zeugnisse und ihrer Qualification haben sie sich an einem Wochentage persönlich dahier anrumelden und bleibt die Concurrenz offen bis zum 30. November d. I.
Marienschloß, am 23. October 1865.
Großherzogliche Landeszuchthaus - Direktion.
T r u m p l e r.
B e k a u u t m a u u a,
die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Sommer-Semester 1865 betreffend.
Die in diesem Sommer entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis zum 9. September d. I. mittelst specificirten Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens biß zum 11. November d. I. geltend gemacht werden, wiorigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Statuten zugewiesenen Vorzug verlieren.
Gießen, den 28. August 1865. Großherzogliches Universitäts-Gericht.
H a b e r k o r n. 529461
Polizeiliche Bekanntmachungen.
Die Vorschrift des §. 8, I a der Verordnung vom 4. Februar 1857, wonach „alle Rauchrohre von Feuerungen jeder Art in eigene Schornsteine aus münden müssen, es daher untersagt ist, solche Rohre durch Mauern, Wände, Fenster oder dergleichen in's Freie zu führen", — eine Vorschrift, gegen welche in hiesiger Stadt oft gefehlt wirb, — wird hiermit mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß Zuwiderhandlungen nach Art. 136 des Polizcistrafgcsetzes mit einer Geldbuße von 1 bis 20 Gulden bestraft werden.
Gießen, den 6 November 1865. Großhcrzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
__________________________________ N o v e r.
Gefundene Gegenstände:
Sechs Eßlöffel von Britannia-Metall, ein Paar graue wollene Pulswärmer, ein Schraubenschlüssel, ein schwarzer Spazierstock und ein gelber desgleichen mit einem Hundskopf, ein Pferdeteppich und ein kleiner Schlüssel von Messing, an welchem eine Denkmünze befestigt ist.
Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkaffe werden versteigert werden.
Gießen, den 7. November 1865. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Wexichtliche And privat - Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
3774) Nachverzeichnete städtische Gelder:
1) «Schulgelder vom III. Quartal 1865,
2) rückständige Communalsteuer,
3) Holzsteiggelder, am 1. November fällig gewesen, können ui den ersten acht Tagen ohne Kosten zur hiesigen Stadtkasse bezahlt werden.
Gießen, am 2. November 1865. Der Stadt-Rentmeister:
Enders.
Die Pfand- und Leihanstalt zu Gießen.
3812) Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß in der vorbemerkten Anstalt vorläufig kein Versatz stattsinden kann, sondern daß zur Feststellung der Liquidation nur die Einlösung der Pfänder, und zwar an den Tagen: Montags und Mittwochs, von Vormittags 8 bis 12 Uhr, zu geschehen hat.
Gießen, am 7. November 1865.
Die Direktion der Pfand- und Leihanstalt. __Vogt._________
3732) Das Vcrzcichniß der :m Jahr 1865 ganz neu erbauten, sowie der durch Bauveränderungcn im Wcrthe erhöhten oder verminderten und der ganz abgegangenen Wohnhäuser und GewcrbS - Anlagen, liegt Vier Wochen lang auf unserem Bureau offen.
Etwaige Reklamationen dagegen sind dahier vorzubringen.
Gießen, den 30. Oktober 1865.
Großherzogliches Ortsgericht Gießen. Ebel.
i Der Bauplan der Stadt Gießen, ius- I besondere die Erweiterung der Schulstraße.
3813) Der Plan über Erweiterung der Schulstraße wird von Donnerstag den 9. November d. I. an acht Tage lang zu Jedermanns Einsicht auf unserer Geschäfts- stube offen liegen.
! Gießen, den 6. November 1865.
Großhcrzogliche Bürgermeisterei Gießen. ! Vogt.
Edictalladung
Ocffentliche Aufforderung.
3793) Zu den Jntcstaterben des am 30. December 1855 verstorbenen Christoph Krauskopf von Königsberg gehört die unbekannt wo? abwesende Tochter desselben, Christine Krauskopf. Dieselbe wird hiermit aufgefordert, sogewif binnen 4 Wochen ihre Erbrechte dahier geltend zu machen, widrigenfalls sie, auf ihr Erbrecht verzichtend, angesehen und der anwesenden Erben der Nachlaß überwiesen werden wird.
Gießen, den 30. Oktober 1865.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Dr. v. Schmalkalder, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
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