Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Edictstladung.
509) Verfügung in Sachen der Ehefrau des Ludwig Denzel, Katharine, gehörnt Mehrfeld zu HalSborf, Klägerin,
gegen den Wiegayd Dorsch von Halsdorf, jetzt in unbekannter Fremde abwesend, Verklagten,
wegen Forderung.
Es wird nunmehr die eingereichte Klage: „Durch gerichtlich bestätigten Erbthei- lungsvertrag vom 24. Februar 1836 habe ich von meinen Brüdern Frieb- rich und Johannes Mehrfelb zu Halsdorf
Chr. A. Nr. 14.17 Ruthen Haus und Hofraithe, nebst einer Anzahl von Feldgrundstücken für 600 fl. Fr. W. oder 333 Rthlr. 10 Sgr., wovon jeder meiner Brüder die Hälfte erhalten sollte, erworben. Das genannte Grundstück hatte unser Vater Johannes Mehrfeld, der um das Jahr 1830 herum verstorben ist, durch gerichtlich bestätigten Vertrag erworben und länger als 10 Jahre be- festen. Auf diesem Grundstück war neben dem Hause ein Stall von 24 Fuß Länge und 12 Fuß Tiefe, bestehend aus einem Mauersockel und einem zweistöckigen Holzgebäude, erbaut.
Diesen Stall hat der Vater des Verklagten, Hermann Dorsch zu Halsdorf, welcher mit meiner Mutter verheirathet war, und gegen meine und meiner Brüder Verpflegung und sonstige Prästanden vom Jahr 1831 bis zum Jahr 1838 die Benutzung der väterlichen Erbschaft hatte, im Jahr 1836 nach dem 24. Februar eventuell im Jahr 1837 oder 1838 eigenmächtigerweise abgebrochen, das Baumaterial entwendet und an den Verklagten für 250 Nthlr. verkauft, welcher das Material alsbald wieder zu einem Stallgebäube auf einer ihm eigenthümlich gehörenden Baustätte zusammensetzen ließ. Der Werth des Materials betrug 250 Rthlr. und durch den Abbruch des Stalles und die Entwendung des Materials ist mir als Eigenthümerin des Grund und Bodens ein Schaden von derselben Höhe zuge- fügt worden. Hermann Dörsch ist nach Anlage A im Jahr 1857 verstorben. Seine Erbschaft ist seinem allein ihn überlebenden Kinde, dem Verklagten, ab intestato deferirt worden, und dieser hat sie angetreten.
Zu dieser Erbschaft gehört folgende Forderung. Mein Bruder Friedrich Mehrfeld hat seine aus Erbtheilungs- vertrag vom 24. Februar 1836 ihm
zustehende Forderung von 166 Rthlr. 20 Sgr. am 14. Jul, 1837 an Her- mann Dörsch eecirt. Dieser hat sie in dem gegen meinen Ehemann und mich bei Kurfürstlichem Justizamt anhängig gewesenen Zwangsverfteigerungsverfah- ren, S. 3226, angemeldet.
Sie ist durch Bescheid vom 12. Juni 1854 liquid gesprochen und durch Be- scheib vom 10. März 1864 an erster Stelle coßocirt worden mit 166 Rthlr. 20 Sgr. Hauptgeld und 25 Rthlr. 19 Sgr. 5 Hlr. Zinsen. Der Adjudi- catar hat sodann den Abjubieations- preis in bas gerichtliche Depositum ge- zahlt und hier ist die Forderungssumme des Hermann Dörsch, der inzwischen verstorben war, ohne baß sich seine Erben gemelbet hätten, nach Verfügung vom 24. November 1864 in dem angegebenen Betrag bis jetzt beponirt geblieben.
Dem Verklagten als einzigen Erben feines Vaters steht jetzt viese Forderung zu. Er selbst ist nach Anlage A. c. f. unbekannt wo abwesend.
Da er als Erbe seines Vaters für dessen Schulden einstehen muß, so bitte »ch, in Anlage B. meinen Anwalt legi» timirenb :
1) zu meiner Sicherheit und zur Be- gründung des Gerichtsstandes die Forderung des Verklagten von 166 Rthlr. 20 Sgr. Hauptgeld nebst 25 Rthlr. 19 Sgr. 5 Hlr. früheren und den weiter entstehenden Zinsen mit Arrest zu bestricken, 2) den Verklagten als Erben seines Vaters zum Ersatz des mir durch diesen angerichteten Schavens rm Betrag von 250 Rthlr. und zum Kostenersatz schuldig zu sprechen und 3) ihm diese Klage durch öffentliche Blätter mitzutheilen.
Beweis trete ich durch das General- Währschafts- und Hppotheken-Protokoll von Halsdorf und Eid an.
Worüber k. h.
W. G. H i l l e." dem Verklagten, welcher nach vorgelegter Bescheinigung in unbekannter Fremde abwesend ist, mitgetheilt, um sich darauf im Termin
den 17. Mai d. I., Vormittags 11 Uhr (Contumazial-Zeit), bei dem Nachtheil des Ausschlusses und an- zunehmenden Zugeständnisses zu erklären, und dient zugleich zur Nachricht, daß alle weitere Verfügungen in dieser Sache nur durch Anschlag am Gerichtszimmer zur Kenntniß gebracht werben sollen. Rauschenberg, am 12. Februar 1865.
Kurfürstliches Justizamt.
Loschen.
Beglaubigt Str oh meyer.
Besondere Bekanntmachung.
Die Hundesteuer für 1865.
658) Die Zahlungspflichtigen, welche ungeachtet der ergangenen Aufforderung, ihn Schuld an die Großherzogliche Distrikts- Einnehmerei Gießen I noch nicht abgeführt haben, dient zur Nachricht, daß dieses kostenfrei nur noch bis zum 10. März d. I. geschehen kann.
Gießen, den 2. März 1865.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt-
Versteigerungen.
Vergebung der Arbeiten zur Erweiterung der städtischen Registratur.
657) Donnerstag den 9. März 1865, Morgens 9 Uhr,
sollen auf dem Rathhause dahier folgende Arbeiten an den Wenigstforvernben vergeben werden, als:
Zimmerarbeit, veranschl. zu 4 fl. 26 fr.
Maurerarbeit, „ „ 5 „ 54 „
Dchlosserarbeit, „ „ 1 „ 24 „
Schreinerarbeit, „ „ 32 „ 5 „
Weißbinderarbelt, „ „ 6 „ 52 „
Gießen, den 3. März 1865.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.
Eichenlohrinden - Versteigerung.
682) Mittwoch den 22. d. Mts., Vormittags 11 Uhr,
soll das diesjährige Rindenergebniß von 27jährigem Eichenstockausschlag des Doma- nialwalddistricts Franzenwald nächst dem Günthersgrab, veranschlagt zu 280 Ctr., in dem Geschäftszimmer des Unterzeichneten versteigert werden.
Der Großherzogliche Forstwart Menges zu Großcn-Linden wird auf Verlangen den Rindenschlag vorher vorzeigen.
Gießen, am 6. März 1864.
Großherzogliche Oberförsterei Schiffenberg. Dr. Draudt.
Holzversteigerung in der Fürstlichen Oberförsterei Lich.
680) Künftigen Montag, den 13. d. MtS, soll im Distrikt „Mühlberg" und „Höler" folgendes Bau-, Werk- und Nutzholz versteigert werden:
119 Eichen-Stämme mit 3499 Cubikfuß, 7 Buchen- „ „ 385 „
163 Tannen- „ „ 2923 „
Alsdann wirb Dienstag, den 14. d. MtS., hierselbst folgendes Brennholz versteigert:
66 Stecken Buchen- u. Eichen-Scheidholz, 206 „ bergt Prügelholz,
198 „ bergt Stockholz,
20000 Wellen bergt Reisholz.
Der Anfang ber Versteigerung ist jeden Tag


