Ausgabe 
8.3.1865
 
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in den chei

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

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Erscheint wöchentlich zwei Mal: mäßigen PostauffchlagS 1 fl. 42 kr.

Mittwochs und Samstags. - Preis des Jahrgangs für Einheimisch« 1 st. 42 kr., für Auswärtige incl. des Vorschrift«. - Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. - In Gießen bei der Erpedttion (Canzletberg Lit. B. Nr. 1).

Mittwoch den 8. März 186S*

per Pfund

Fleifchtare.

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2 ( gemischtes s x/i Waizen- und

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ist der Laib Brod

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16

20

24

18

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24

22

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kr. 16

20

22

26

Städte und Orte deS Kreises ; Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

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Quint

2 Wasserweck

3 Milchbrov .

Rindsfett

Nierenfett . . . .

Schweineschmalz . desgleichen ausgelassenes

m gewöhnliche, i« Zeit anbfit wie Ae, dergleichk«.

:t des Ms; unter getrennte i nur einen b ib in bie Hist, kennzeichen iir

»cn 20 kr. bis 1 fl. verboten ist. Gießen, den 7. März 1865.

1 Großhcrzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

re Beißsucht: en anderes ijdien, ist fl iegenjtanbe li

per Pfund

kr.

5

10

5|

11|

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden V-rhältniß nicht mehr al- Pfund Zugabe

bestehend bestehend

a erkennen w schonen sie *

bald gleÄ fci. i Verlauf den Aannniskeln t |er etwas btr önnen auch

Das Verbot des Rauchens im Theaterlocal betreffend.

Es wird hiermit zur Nachachtung in Erinnerung gebracht, daß das Rauchen im Theaterlokale bei Vermeidung einer Strafe

Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch Hammelfleisch . . Schaaffleisch . .

Leberwurst . . Bratwurst . . . Schwartenmagen. Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . < Dörrfleisch . <

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar: 1) für die Provinzialhauptsiadt Gießen:

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Pfund

2 ( ordinäres

4 s Brod aus

Polizeiliche Bekanntmachungen.

Die Hundswuth betreffend.

Da neuerdings auch in hiesiger Stadt bei einzelnen Hunden, welche entweder in Folge der sie befallenen Krankheit verendet oder geiödtet worden sind, sieb Merkmale gezeigt haben, welche auf bas Vorhandensein der Wuthkrankhe.t schließen laffen und einer dieser, sehr wahrscheinlich wuthkrank gewesenen Hunde viele andere Hunde gebissen hat, haben wir uns am 3. d. Mts. veranlaßt gesehen, zur Verhütung der Weiterverbreitung und Uebertragung der Krankheit auf Menschen und andere Thiere das Einsperren der Hunde in hiesiger Stadt, beziehungsweise die Anlegung solcher Maulkorbe anzuordnen, welche das Beißen

Wir werden darauf sehen, daß diese Anordnung auf das Strengste befolgt werd, glauben aber bei Vieser Gelegenheit darauf aufmerksam machen zu sollen, daß bei der großen Häufigkeit von Erkrankungen der Hunde an der Luth, die in den letzten Jahren allerwärts bemerkt worben, eine Verminderung der allzugroßen Zahl unnutzer Hunde sich sehr empfehlen durste.

Gießen, den 6. März 1865. Großherzogliche Polize.verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

0 Nover.