Ausgabe 
6.5.1865
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint /vöchentuch ,wei Mat: Mittwoch« und Samtzag«. Preis des Jahrgang« für «inbemrische 1 42 ft., für Auswärtige incl. de« vorschnn»-

^igen PoüauffcklapS 1 st. 42 fr. Auswärts abonnirt man stck> bei allen Postämteni. In Gieße» bei der Ttvedition tCansteiberg Lit. B. Nr. 1).

Jfo 3<i. Samstag den 6. Atai IStiS»

Ä m t r r eh e r T h e i t.

Zu Nr. K. G. 2279. Gießen, den 26. April 1865.

Hctreffend: Die Musterung Der Militärpflichtigen vom Jahr 1865.

Das

Grobherzogliche Kreisamt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Jahres 1865, sowie die Prüfung der Excapitulanten» Einsteher wird im Kreise Gießen den 27., 29., 30., 31. Mai, 1. und 2 Juni l. I. in loco Gießen vorgenommen und es sollen

gemustert werden:

1) Samstag den 27. Mai Die Militärpflichtigen aus Den Gemeinden

Albach,

Allendors a. v. Lahn,

Allkndorf a. v. Lda., Alten--Buseck, Annerod,

Bersrod und Winnerod, Beuern, Burkaardsselden, Ciumbach,

Daubringen, Dorf- Gill, Eberstavt, Ettingshausen.

Fellingshausen mit dem Theil der Bieber,

2) Montag dazu gehörigen

den 29. Mai die Militärpflichtigen Frankenbach, Garbenteich,

aus

1

den

Gemeinden Gießen.

Großen - Buseck, Großen. Linden, Grüningen, Hattenrod,

3) Dienstag

den 30. Mai die Militärpflichtigen Hausen, Hermannstcin, Heuchelheim, Holzheim,

aus

den

Gemeinden Klein-Linden, Königsberg, Lang - Göns.

Leihgestern, Lich, Lollar, Mainzlar, Münster,

4) Mittwoch

den 31. Mai die Militärpflichtigen Naunheim, Nieder - Bessingen, Ober - Bessingen, Ober-Hörgern, Oppenrod,

aus

den

Gemeinden

Reiskirchen,

Rodheim mit dem dazu gehörigen Theil der Bieber,

Rödgen,

Ruttershausen.

Staufenberg, Steinbach,

5) Donnerstag den 1. Juni die Militärpflichtigen Trohe, Waldgirmes,

au

8 den Gemeinden Watzenborn und Steinberg, Wieseck.

Die Loosziehung Cer Militärpflichtigen findet Freitag den 2. Juni statt.

Vorstehendes wollen Sie in Ihren Gemeinden öffentlich bekannt machen lassen und mit den Militärpflichtigen, von welchen Jeder, der zu Hause sich befindet, einzeln zu laden ist, auf den bezeichneten MusterungS. und LoosungStag Morgens halb 8 Uhr pünktlich lm Musterungslocal Ratbhaus sich einfinden.

Die auswärtigen Conscriptionspflichtigen haben Sie, wenn der Aufenthaltsort derselben bekannt ist und nicht vertreten werden, sofern diese keine Eltern oder Verwandten haben, die sie von der Zeit der diesjährigen Musterung in Kenntniß setzrn können, ent­weder direkt zu dieser rorzuladen, oder durch Vermittelung der einschlägigen Behörden laden zu lassen, und daß dieses geschehen sei, der RecrutirungS - Commission Vorlage zu machen.

Weiter bemerken wir:

1) Die Entscheidung über Depotansprüche wird an jedem Musterungstag, gleich nach beendigter Musterung vorgenommen, «nd es müssen daher die Militärpflichtigen, für welche das Depot angesprochen worden ist, mit den betr. Großherzoglichen Bür­germeistern zur Hand fein.