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Stadt und den Kreis Gießen,
"Erscheint möchenkliL ,wei Malt Mittwochs und Samstags. — Preis dc» Jahrgang» für Einheimische 1 st. 42 ft., für Auswärtige incl. dr« vorjchrtil» mäßigen PoitaufildtapS 1 fl. 42 fr. — Auswärts abonnirt man «ich bei alle- PoSLwtern. — In Gießen bei der Erpedttion sEanzleiberg Lit. B. Nr. 1)
J2 Lamftag den 2. December
Brodpreife vom 2. December 1865 an;
4 Pfund Roggenbrod 11 fr. 2 Pfund Roggenbrod 5'/2 fr. 4 Pfund gemischtes Roggenbrod 13 fr. 2 Pfund gemischtes Roggenbrot» 6'/2 fr.__________________________________
A m t z L ch e x T h e i l.
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J. 56-57
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Bekanntmachun g.
Betreffend: Die Untersuchung des Rechnungswesens der Spar- und Leihkasse zu Gießen.
Die hohe Wichtigkeit der hiesigen Spar- und Leihkasse für den öffentlichen Credit hat Bcranlaffung zu einer näheren Untersuchung der Rechnungsführung darüber gegeben.
Es gereicht uns zur besonderen Befriedigung in dieser Beziehung hiermit zur öffentlichen Kenntnis zu bringen, daß das Rechnungswesen überhaupt sehr wohl geordnet und die Geschästsführung des Rechners Kehr und Conttoleurs Bieler insbesondere durchweg pünktlich befunden wurden.
Der Vorgefundene Kassevorrath von 13,048 fl. 34'/, tr. stimmte genau, sowohl mit den Büchern des Rechners, als mit dem Controlebuch überein, und auch die specielle Revision des Kapitalienbcstandes im dermaligen Betrage von 504,296 fl. 7 fr. ergab in Vergleichung mit dem Kapitalicn-Rachweise der 1864er Rechnung, bezüglich des darin zu verrechnenden Kapitalienbestandes, eine vollkommene Uebereinstimmung.
Die Verwaltung der Spar- und Leihkasse dahier mag sich daher auch für die Zukunft mit vollem Rechte des öffentlichen Vertrauens erfreuen.
Gießen, am 28. November 1865. Großherzogliches Krcisamt Gießen.
K ü ch l e r.
B e k a n n t m a ch u n q.
An diejenigen Feldschützen des Kreises, welche sich neben gutem Feldschutz zugleich durch Vertilgung von Disteln und ankern schädlichen Unkräutern an Wegen, Rainen und gemcinhertlichen Grundstücken verdient gemachl haben, sollen Prämien von dem land- ivirthschaftlichen Bczirkeverein ertheilt weiden.
Die Bewerber haben sich unter Einsendung von Zeugnissen über ihre bezüglichen Leistungen wie auch ihr dienstliches und außerdienstliches Wohlverhallen binnen 8 Tagen anzumelven.
Gießen, den 1. December 1865. Der Dueclor des landw. Bezirks.Vereins:
K ü ch l e r.
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Nsen- übrigen
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Werick»tliehe amfc - ÄekaKKtmcrevrrngen.
Edirlalladungen.
4096) Nachdem GroßhcrzoglicheS Hofgericht der Provinz Oberhessen unterm 21. dieses Monats über das geringfügige Vermögen des Kaufmanns Carl Ollo Freund von Gießen wegen einer Ueberschulvung von 5709 fl. 503/4 fr. den förmlichen ConcurS erkannt hat, werden alle Diejenigen, welche Anfprüche an ihn zu bilden haben, aufge- sordert, ihre Forderungen so gewiß
Mittwoch den 14. Februar 1866, Vormittags 9 Uhr,
beim unterzeichneten Gerichte anzumelden
s und zu begründen, als sie sonst von der s : Masse stillschweigend werden ausgeschlossen werden. In demselben Termin soll nach den Beschlüssen der Mehrheit der persönlich erscheinenden oder durch gehörig Bevollmächtigte vertretenen Gläubiger ein Gläubigerausschuß und ein Massecurator mit bindender Kraft für die übrigen Gläubiger erwählt werden.
Gießen, den 25. November 1865.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Langsdorf, Stadtrichter. Sladtger.-Assessor.
4112) Der Nachlaß des kürzlich verstorbenen Eberhardt Kloos von Röd- gen ist von den Jntestal - Erben desselben unter der RechtSwohllhat des Inventars angetreten worden. Es wird dieses hiermit öffentlich bekannt gemacht, und es werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an den sehr geringen Nachlaß zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben so gewiß binnen vier Wochen von heute an dahier anzuzeigen, als sie sonst bei der Rcgulirung dieses Nachlasses nicht berücksichtigt werden können. Gießen, am 27. November 1865.
Großherzogliches Landgericht Gießen. P l v ch.


