Ausgabe 
9.4.1864
 
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in

den Militärdienst im Jahre 1864 angemeldet haben.

8) Ludwig Stamm von Waldgirmes.

9) Ludwig Damm von Reiskirchen-

10) Ludwig Gottlieb Geller von Königsberg.

11) Johannes Langsdorf von Leihgestern.

12) Ludwig Gissel von Waldgirmes.

13) Andreas Wießner von Hailsen, Aufenthaltsort Garbc«- teich.

über diejenigen Ercapitnlanten, welche sich zum Einstehen

1) Joh- Balser Rabenau von Großen-Buscck, Aufenthalts­ort Gießen.

2) Johannes Stein von Beuern.

3) Andreas Heinrich von Naunheim.

4) Ludwlg Schmitt von Waldgirmes.

5) Johannes Kern von Mainzlar.

6) Jacob Becker von Heuchelheini.

7) Philipp Gräf von Reiskirchen.

B e k a n n t in a ch u n q.

- Bauaufseher-CandidM Christian Herbert zu Gießen ist zum Stellvertreter der ständigen Experten in BrandversickerunaS- und Brandentjchadrgungs-Angelegcnheiten ernannt und verpflichtet ivorden. ' ' ' 8

. Gießen, den 5. April 1864. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

' In Verhinderung des Kreisraths:

Pietsch, Regierungsrath.________

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Wir bringen hiermit zur offentl.chcn Kenning raß der jüdischen K-.-rtaae wegen der diesjährige FrübiabrSmarkt rii

Fre.en een von Donumiag den 21. April auf Montag den IS. April v-rl?gt worden ist.^ 9 ^"uh.ahrsmarkt p

Schotten, den 31. Marz 1864. Großherjegliches Kreis am t Schott: n.

Hoffmann.

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lichen Bürgermeistern zur Hand sein. J DWen mtt ben betr- Großherzog.

2) Wird an jedem Tag, nach beendigter Musterung das Erkenntuiß der Aerzte über die von den

gebenen Fehler, diesen Militärpflichtigen bekannt gemacht/ wobei ebenfalls die Gegenwart der bet^ Büraermeikter 3 wendig ist, damit sie die nothigen Einträge in ihre Listen zu machen im Stande sind ' Bürgermeister noth-

3) diejenigen Militärpflichtigen, die an sinnlich oder sofort nicht wahrnehmbaren Fehlern oder Gebrecken wie

Schwerhor-gkeit, Kurzsichtigkeit fallender- Sucht, Geistesschwäche, Taubheit rc. Zden, bte bX»S£nS bringenden, ,o weit als thunlich nut dem Dienststegel der betreffenden Beamten in b

der Kreis- oder practischen Aerzte, welche sie behandelt haben, der Geistlichen, Lehrer Gemeiliderätb/ w ^^i'?^ schriften öffentlich beglaubigt sein müssen, schon bei ihren- ersten Erscheinvor d r^ekruti un^ vorzulegen. Die Zeugnisse von Privaten, namentlich diejenigen 'der D-e.. t- undLehren MRttÜ* können iinr dann angenommen und beachtet werden, wenn sie von diesen Personen bei tAericki L, a j

beeidigt sind. Auch muß die Unbescholtenheit und Glaubwürdigkeit der Si P i/Ä? %DtoC°? ^eßei2 *

Zeugnissen der Gemeinderäthe hervolgehen muß, aus wie vL MtgLm SÄÄf -

Bürgermeister gehören, bestehe. Das letztere haben Sie zu befolgen und weite" S m«* Ä'raffen Tfi ft 1,Ur banU Berücksichtigung findeii können, wenn die vorgeschriebenen Zeug.üsse erbracht werden W daher Militärpflichtige an einem oder dem andern der obigen Gebrechen leiden, so wollen Si dafür So?ge tragen d bw desfalls erforderlichen Zeugnisse erwirkt und der Rekrutirungs-Commission vorgelegt werden. 9 9 '

Jtcl- etn. Militärpflichtiger tu gerichtlicher Haft befinden und nicht gefänglich vorgeführt werden können so ist vm -n betr" «.'^Belcheimgung hierüber einzuziehen und der Rekrutirungs-Commission vorzuleqen '

o) Wenn em Militärpflichtiger durch Krankheit verhindert ist, so haben Sie eine s s s= <

pr°°qch-» .mjchäm und d°, SKrfnitin.njS.Sommiiflwu SÄT *

6) Befindet sich tn einer Gemeinde ein notorisch blödsinniger oder taubstummer Militärpflichtiger der ntr Muikernna IM fr 1° w-rdm Sie dafür sorgen daß derselbe jedenfalls anwesend ist und, wenn es n bigwLen>'llte m tll Fuhre an den Musterungsorr gebracht wird, und ausserdem haben Sie für solcke »A» v 'r .

S$Ä,,i6' -* & «.w4 M HAMIMMU »5 7) Die Vertretungs-Urkunden sämmtlicher in der Staatsversichernngs-Anstalt für Stellvertretung im Militärdienst versichert« Conscriptlonspflichtlgen muffen der Rekrutirungs-Commission vorgezeigt werden, weshalb die Versicherungs-Urkund n de KL »W w MM an Sie abgegeben und von Ihnen der^ekmttmngi

8) Die sich gemeldet habenden Excapitulanten -Einsteher, worüber wir nachstehend ein Verzeichniß beifügen sind specicl! anzuweisen sich an den Tagen, an welchen die Militärpflichtigen ihrer Gen winden gemustert werden vor K E dieses Geschäfts zum Zweck ihrer Prüfung und ärztlichen Untersuchung eckzufinde " 9

9) Haben sämmtliche Conscriptionspflichtige, sofer.i sie >licht schon durch das Gesetz von dem persönlichen Erscheinen bei d-, Musterung e.ttbunden sind, oder von der Rekrutirnngs-Commission im Laufe der Musterung definitiv entlassen oder bi! znr nächsten Musterung verwiesen werden, mit den Großherzoglichen Bürgermeistern, oder in deren Verhinderung mit

Ueber den Empfaiig dieses Ausschreibens, sowie darüber, daß Sie die d.arin gegebenen Aufträge alle gehörig i« Ihm Gemeinden haben bekannt machen lassen, sehen wir Jhreir berichtlichen Anzeigen binnen acht Tagen entgegen. 9

In Verhinderung des Krejsräths: *

Pietsch, Regiernugsrath.

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