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Polizeiliche B e k a n a l m a ch u n g.

Bei der Ausfuhr des Mistes und der Mistjauche sind die bestehenden Vorschriften nicht immer befolgt worden. Letztere werden daher nachstehend in Erinnerung gebracht:

1) Gewöhnlicher Stallmist, welcher mit Abtrittsdüuger nicht vermengt ist und in den Hosraithen geladen wird, kamt zu jeder Tageszeit ausgefahren werden; nur sind die Dun'gwagen gut zu laden und die Straßen beim Wegfahren nicht zu verunreinigen.

2) Das wo der Mist vor dem Aufladen erst auf die Straße gebracht werden muß, kann dieses nur, und zwar in den 6 Monaten April bis September von Abends 11 bis Morgens 9 Uhr, in den übrigen Monaten hingegen von Abends 10 bis Morgens 10 Uhr geschehen und muß mit dem Ablauf dieser festgesetzten Zeit die Straße von jeden Rückständen wieder völlig gereinigt sein.

3) Das Wegbringen der Mistjauche darf nur in der eben genannten Zeit (bis Morgens 9 resp. 10 Uhr) bewirkt werden und darf nur in völlig dichten, mit passenden Holzspnnten versehenen Fässern stattfinden.

Gießen, den 7. April 1864. Großherzogliche Polizei.Verwaltung der Provinzial-Hanptstadt Gießen.

Nover.

Werrchtliche und Privat-Vekauntmachnngeu.

Hejülidere BkkMMMächlinken.

Die Salzmagazins - Verwaltung zu Gießen betreffend.

1040) Im Jnlcrcsse Mer, welche es angeht, wird bekannt gemacht, daß sich das Salzmagazin jetzt im Hause des Mechani­kers Staudinger auf dem Reichensanv befindet.

Gießen, den 6. April 1864.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.

Aufforderung au die Schuldner der hiesigen Pfand- uud Leihanstalt.

487) Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Plauder in cen Mona­ten Juli, August, September, Oeiober, November und Deeember 1863 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom 28. Februar bis 16. April dieselben einzulöscn oder zu prolvnziren, als sonst deren Versteigerung am 23. Mai statifiudet.

Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, PivlongaNou noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizu- messen, wenn sie ihre Pfänder erst im Ver­steigerungstermin gegen baare Zahlung ein- lösen können.

Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden.

Die Herren Bürgermeister des Kreises Gießen werden dringend ersucht, Vorstehen­des in ihren Gemeinten bekannt machen zu lassen. Gießen, den 26. F.bruar 1864.

Die PfanthauSverwaliung.

Bieler, Pfeil, Eassier. Cvmroleur.

Versteigerungen.

Vergebung von Arbeiten bei der Stadt Gleßcn.

962) Montag den 11. Apr l 1864, des Morgens 9 Uhr,

sollen auf dem Raihhause dahier folgende Arbeiten an den Wenigstfordernven verge­ben werden:

Vie Anfuhr von 44,3 Eubif- Klaftern Sand, veranschl. zu ....... 708 fl. 48 fr. das Messen dieses Sandes, veranfchlagt zu . . . 57 35

Gießen, den 1. April 1864.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen Vogt.

1031) Donnerstag tun 14 April, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf vahi.sigem Rathvause die Immo­bilien, zum Nachlaß der Wilhelm Elias Henck.l's Wittive gehörig, als: 81ur Ne. □Älftr.

yi27 28 Hofraithe aufdem Tiefenweg, 4791 344 Acker, links am Sieinkauler

Weg, gibt 1 fl. 19 fr., 4y u.3. 256 Acker, auf den Flulhgraben, gibt 58/2 fr., 44/183,s 356 Acker in der L chtenau, auf

die W esin, gibt 2 fl. 17'/2kr., 4%o 133 Acker, I nf« am Badenbur­

ger Futzpsad, gibt 57 fr., *%07 200 Acker neben ter Chaussee,

auf cen Grenzweg, gibt 15 7, kr.,

45/16 244 Acker, links am Badenbur-

ger Fußpfad, gibt 1 fl. 26/4 fr.,

unter den alscann bekannt gemacht wer- i beuten Bedingungen, öffentlich meistbietend auf Eib- und Eigenihum versteigert werde».

Gießen, den 6. April 1864.

GroßherzogiicheS OrtSgericht Gießen.

_________ Ebel.____________ 915) Miuwoch cen 13. April,

Nachmittags 1 Uhr, soll N in dem Wohnbause der Erben deS verstorbenen Majors Königer vor dem Wall- tbor auf deren freiwilliges Nachsuchen das Wohnhaus mit Garten, sowie die zu dessen Nachlaß gehörigen Mobilien, bestehend in Betlwerk, Weißzeug, Möbeln und Küchen- g-ralhen, gegen gleich baare Zahlung ver­steigert werden.

Gießen, den 1. April 1864.

In Auftrag: Weidig, Ortsgerichtsmann.

1032) Mittwoch ten 13. April, Nachmittags 2 Uhr, sollen in der Wohnung der verlebten Wil­helm Henckel's Wittwe auf dem Tiefenweg:

Kleidung, Bettwerk, Weißzeug, HauS- und Küchengeräihe, Stroh, Heu u. s. w-, gegen baare Zahlung versteigert werden.

Gießen, den 6. April 1864.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen. _________________Ebel.__________ 1041) Samstag den 23. April l. I-, Vormittags 9 Uhr, findet die Vergebung der Lieferung des Jah­resbedarfs an Holz und Braunkohlen für das hiesige Provinzial«Arrestdaus an den Wenigstnehmenden statt, und werden Steig- lustig« in das Criminalgerichts - Gebäude hiermit eingeladen.

Gießen, den 7. April 1864. Großherzogliches Criminal-Gericht daselbst.

K l i n g e l h ö f f e r.

Versteigerung von Pappelstämmen und Reisern.

1087) Das auf der unten bemerkten Straße aufgearbeitete Gehölz, bestehend in 42 Pappelstämmen, von 17 bis 35 Fuß Länge und 10 bis 20 Zoll Durch­messer, wovon sich ein großer Th eil zu Werk- und Schreinerholz eignet, sowie eine Partie Ast- und Reiserholz, sollen meist­bietend versteigert werden:

Montag dm 11. April auf der Straße von Gießen gegen Reis­kirchen 42 Pappelstämme.

Anfang Morgens 10 Uhr in der Nähe der Leppermühle jenseits der Gansenburg.

Gießen, den 1. April 1864.

Großherzogliches Kreisbauamt Gießen.

In Verh. des Kreisbaumeisters: Schäcker, Kreisbauaufseher.

A r b e i t s v e r st e i g e r u n g. 1030) Montag den 11, d. Mts., Nachmittags 1 Uhr, sollen in der Wohnung des Beigeordneten Schmitt zu Winnerod die zur Reparatur an der Kirche daselbst erforderlichen Arbei- sten, als: