■Her, Orls- Dormstadt, W-rkstättr
I. 11 M.
>eS verstor- > Müllers, ■9 3-, ge-
Naric Lin.
und Fuhr, alt 33 I.
n, Bürger I-, gestor-
n Woche
e.
ne Braun, , König!. emserS bei Ferdinand vrben den
__
[in, Haas . Carbach, j urt, Haff- : v. Rem-
f m. Fr., u. Merket
Nauheim Neumann, kinzender- |tr, Etud.
v. Dres- |. v. Alt. r v. Cöln, , Möller, llllenburg,
Oeevn. v. '
Handels!, krumm c.
rkfurt. —
chen
len,
--
Anzeigeblstt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch» und Samstag«. — Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 st. 36 kr., für Auswärtige tritt der vorschriftsmäßige Postauffchlag hinzu. — Auswärts abonuirt man stch bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
44L Mittwoch den 1. Juni 1S64.
P oiiz eitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinztalhauptstadt Gießen:
F l e i s ch t a r e. per Pfund
Ochsenfleisch „
Kuhfleisch ,,
Rinvfleisch..... ...... „
Kalbfleisch............ „
Schweinefleisch „ „
Hammelfleisch . „ „
Schaaffleisch . ' . . „ „
Leberwurst . „
Bratwurst ............ „
Schwartcnmagen „
Blutwurst .........„ „
geräucherter Speck . . ....... „
Schinken ....... „
Dörrfleisch ........ „
kr. 17 14 11
7 14 14 10
16 20 24 18
30 24 22
per Pfund
Rindsfett . ...... „
Nierenfett . . . „ „
Schweineschmalz . ........ „
desgleichen ausgelassenes ...... „ „
Brodtare.
Psund
21 ordinäres i % Gerste, und | . 6 . . . .
4s Brod aus j % Korn-Mehl i "°'"^nd . . .
2 gemischtes s % Walzen- und - ß , b . . .
4s Brod aus ) % Korn-Mehl s ^stehend . . .
Loth Quint
5 1 Wasserweck ..........
4 2 Milchbrod
2) Für die andern Städte und -Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
kr. 16 20 24 26
kr.
5
iiz
6|
13|
1
1
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallende» Verhältntß nicht mehr als 1’/, Pfund Zugabe bestndlich sein.
Amtlicher Theil.
Volizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände:
Eine Broche von Elfenbein, ein schwarz und weiß carrirtes Halstüchelchcn, ein Taschenmesser mit zwei Klingen und Schild- krötenplatten, eine Häkelnadel mit schwarzem Stiel, eine rothe Halskette, ein grauer Glacehandschuh und zwei kleine Hohlschlüssel.
Die Eigcnthümer werden aufgcfordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
Gießen, den 31. Mai 1864. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Edirtslladung.
1616) Die Erben des N. Gerth zu Frankenbach haben den Birken-Niederwald die sog. Gertd'sche Erlenhecke in Königsberger Gemarkung, Flur IX Nr. 67 9418 □ftlftr., an die Gemeinde Frankenbach verkauft, ver-
mögen aber nicht genügend nachzuweisen, daß sie Alleineigenthümer des fraglichen Waldes sind. Es werden daher alle Die- jenigen, welche Ansprüche an die sog. Gerth'- sche Erlenhecke zu bilden vermeinen, aufgefordert, solche innerhalb 4 Wochen vom ersten Erscheinen Vieser Bekanntmachung in den
öffentlichen Blättern an gerechnet, so gewiß dahier anzumelden und zu begründen, als sonst, unter Ausschluß hiermit, die 50 ausgetretenen Erben des N. Gerth als Alleineigenthümer des fraglichen Waldes angesehen werden und der von diesen mit der Gemeinde Frankenbach abgeschlossene Kauf-


