Ausgabe 
1.6.1864
 
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Anzeigeblstt

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch» und Samstag«. Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 st. 36 kr., für Auswärtige tritt der vorschrifts­mäßige Postauffchlag hinzu. Auswärts abonuirt man stch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

44L Mittwoch den 1. Juni 1S64.

P oiiz eitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

1) für die Provinztalhauptstadt Gießen:

F l e i s ch t a r e. per Pfund

Ochsenfleisch

Kuhfleisch ,,

Rinvfleisch..... ......

Kalbfleisch............

Schweinefleisch

Hammelfleisch .

Schaaffleisch . ' . .

Leberwurst .

Bratwurst ............

Schwartcnmagen

Blutwurst .........

geräucherter Speck . . .......

Schinken .......

Dörrfleisch ........

kr. 17 14 11

7 14 14 10

16 20 24 18

30 24 22

per Pfund

Rindsfett . ......

Nierenfett . . .

Schweineschmalz . ........

desgleichen ausgelassenes ......

Brodtare.

Psund

21 ordinäres i % Gerste, und | . 6 . . . .

4s Brod aus j % Korn-Mehl i "°'"^nd . . .

2 gemischtes s % Walzen- und - ß , b . . .

4s Brod aus ) % Korn-Mehl s ^stehend . . .

Loth Quint

5 1 Wasserweck ..........

4 2 Milchbrod

2) Für die andern Städte und -Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

kr. 16 20 24 26

kr.

5

iiz

6|

13|

1

1

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallende» Verhältntß nicht mehr als 1/, Pfund Zugabe bestndlich sein.

Amtlicher Theil.

Volizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände:

Eine Broche von Elfenbein, ein schwarz und weiß carrirtes Halstüchelchcn, ein Taschenmesser mit zwei Klingen und Schild- krötenplatten, eine Häkelnadel mit schwarzem Stiel, eine rothe Halskette, ein grauer Glacehandschuh und zwei kleine Hohlschlüssel.

Die Eigcnthümer werden aufgcfordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Ver­langen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.

Gießen, den 31. Mai 1864. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Edirtslladung.

1616) Die Erben des N. Gerth zu Frankenbach haben den Birken-Niederwald die sog. Gertd'sche Erlenhecke in Königsberger Gemarkung, Flur IX Nr. 67 9418 □ftlftr., an die Gemeinde Frankenbach verkauft, ver-

mögen aber nicht genügend nachzuweisen, daß sie Alleineigenthümer des fraglichen Waldes sind. Es werden daher alle Die- jenigen, welche Ansprüche an die sog. Gerth'- sche Erlenhecke zu bilden vermeinen, aufge­fordert, solche innerhalb 4 Wochen vom ersten Erscheinen Vieser Bekanntmachung in den

öffentlichen Blättern an gerechnet, so gewiß dahier anzumelden und zu begründen, als sonst, unter Ausschluß hiermit, die 50 aus­getretenen Erben des N. Gerth als Allein­eigenthümer des fraglichen Waldes ange­sehen werden und der von diesen mit der Gemeinde Frankenbach abgeschlossene Kauf-