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Heidelberg.
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Samstag den 9. April
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für die
Stadt und den Kreis Gießen
Amtlicher Theil.
Zu itr. K. G. 1752. ""ZT" ließen. am 4. A,
Betreffend: Die Musterung der Militärpflichtigen vom Jahr 18b4.
Das
Groß herzogliche Kreisamt Gießen
r‘ 7 an
dis Gros;!ltN0Ll'chrn Bürgcrmkistcnirn des
Kreises.
D» w<™,9 .mbb-.
wird im Kreise Gießen den 3., 4., 7., 9. ««» 10. Ma» lausenven ^ayrev n
sollen gemustert werden:
1) Dienstag
den 3. Mai die Militärpflichtigen aus
den Gemeinden:
Albach,
Allendorf a. d. Lahn,
Allendorf a. d. Lda-, Alten-Buseck,
Bersrod und Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Crumbach,
Daubringcn, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen.
Annerod,
2) Mittwoch
den 4. Mai die Militärpflichtigen aus
den Gemeinden:
Fellinashausen, mit dem dazu gehö-
Frankenbach,
Gießen.
rigen Theil der Bieber, | Garbenteicy,
3) Freitag den 6. Mai die Militärpflichtigen ans den Gemeinden.
Großen-Buseck, Großen-Linden, Grüningen,
Hansen, Hermannstcin, Heuchelheim,
Königsberg, Lang-Göns.
Hattenrod,
4) Samstag
Leihgestern, «ich, Lollar,
Holzheim,
den 7. Mai die Militärpflichtigen aus
Münster, Naunheim, Nicder-Bessingen,
den Gemeinden': Ober-Hörgern, Oppenrod, Reiskirchen.
Mainzlar,
5) Montag
Ober-Bessingen, den 9. Mai die Militärpflichtigen aus
den Gemeinden:
Rodheim mit dem dazu gehörigen Theil der Bieber,
Rödgen,
Staufenberg, ; Steinbach, Trohe,
Waldgirmes, Watzenborn und Steinberg, Wieseck.
Ruttershausen,
Die Looszichung der Militärpflichtig
Vorstehendes wollen Sie in Ihren Jeder, der zu Hause sich befindet, einzeln acht Uhr pünktlich im Musterungslokal Wenn der Aufenthaltsort derselben bekannt ste von der Zeit der diesjährigen Muster Mittelung der einschlägigen Behörden lad« Weiter bemerken wir:
ift und nicht vertreten werden, sofern diese keine Eltern oder Verwandter ) ,


