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Breltenbach, Schmidt v.

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Heidelberg.

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Samstag den 9. April

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für die

Stadt und den Kreis Gießen

Amtlicher Theil.

Zu itr. K. G. 1752. ""ZT" ließen. am 4. A,

Betreffend: Die Musterung der Militärpflichtigen vom Jahr 18b4.

Das

Groß herzogliche Kreisamt Gießen

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dis Gros;!ltN0Ll'chrn Bürgcrmkistcnirn des

Kreises.

D» w<,9 .mbb-.

wird im Kreise Gießen den 3., 4., 7., 9. ««» 10. Ma» lausenven ^ayrev n

sollen gemustert werden:

1) Dienstag

den 3. Mai die Militärpflichtigen aus

den Gemeinden:

Albach,

Allendorf a. d. Lahn,

Allendorf a. d. Lda-, Alten-Buseck,

Bersrod und Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Crumbach,

Daubringcn, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen.

Annerod,

2) Mittwoch

den 4. Mai die Militärpflichtigen aus

den Gemeinden:

Fellinashausen, mit dem dazu gehö-

Frankenbach,

Gießen.

rigen Theil der Bieber, | Garbenteicy,

3) Freitag den 6. Mai die Militärpflichtigen ans den Gemeinden.

Großen-Buseck, Großen-Linden, Grüningen,

Hansen, Hermannstcin, Heuchelheim,

Königsberg, Lang-Göns.

Hattenrod,

4) Samstag

Leihgestern, «ich, Lollar,

Holzheim,

den 7. Mai die Militärpflichtigen aus

Münster, Naunheim, Nicder-Bessingen,

den Gemeinden': Ober-Hörgern, Oppenrod, Reiskirchen.

Mainzlar,

5) Montag

Ober-Bessingen, den 9. Mai die Militärpflichtigen aus

den Gemeinden:

Rodheim mit dem dazu gehörigen Theil der Bieber,

Rödgen,

Staufenberg, ; Steinbach, Trohe,

Waldgirmes, Watzenborn und Steinberg, Wieseck.

Ruttershausen,

Die Looszichung der Militärpflichtig

Vorstehendes wollen Sie in Ihren Jeder, der zu Hause sich befindet, einzeln acht Uhr pünktlich im Musterungslokal Wenn der Aufenthaltsort derselben bekannt ste von der Zeit der diesjährigen Muster Mittelung der einschlägigen Behörden lad« Weiter bemerken wir:

ift und nicht vertreten werden, sofern diese keine Eltern oder Verwandter ) ,