Ausgabe 
9.6.1860
 
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Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen

kannt, unv in Folge davon dessen in Hun- gen belegene Hofraithe um 1010 fl. verkauft worden. Von diesem Kaufschillinge datirt ohne Zweifel das schon seit langer Zeit dahier amtlich verwaltete von Lingelshei- mische Depositum, welches aus dem seit 1836 in Großherzoglicher Staats-Schulden-

Ver

2427) Mo N sollen auf dl Heinrich Hell

genannten zweiten Ehefrau des Oberstlieute­nants Johann Ludwig von Lingelsheim, einer gebornen von Bibra, auf Grund deren im Concurse ihres Ehemannes geltend gemachten Jlladenforderung von 400 fl. Ansprüche an

! Kinder vorhanden; aus erster Ehe dagegen zehn Kinder entsprossen, von welchen die vorliegenden Acten jedoch nur über den Sohn Friedrich Ludwig von Lingelsheim nähern Aufschluß geben. Derselbe, geboren am 3. August 1724 zu Hungen und ge­storben am 15. Mai 1772 zu Fauerbach in der Weiterau, war Oberstlieutenant im Königlich Niederländischen Militärdienste und ebenfalls zwei Mal verheirather gewesen. Aus erster Ehe mit einer Gräfin Solms- Utphe scheinen drei Söhne entstammt zu sein; von welchen zwei im preußischen Mili- tärdienste in Berlin und Potsdam gestan­den haben; in zweiter Ehe mit Friedericke Sophie Nolding Wittwe, geborne von Butt­lar, wurde erzeugt ein Sohn Friedrich Wil­helm Theodor von Lingelsheim, nachheriger Hauptmann im Fürstlich Waldeckischen Mili­tärdienste, welcher aus seiner Ehe mit Frie- derickc Margaretha Müller die jetzt noch lebenden Kinder:

1) Revierförster Wilhelm von Lingelsheim zu Wilvungen,

2) practischen Arzt Dr. Karl von Lin- gelsheim daselbst,

3) vie Caroline Förster Käkel Ehefrau zu Rhena, im Fürstenthum Waldeck, hinterlassen hat.

In Gemäßheit der bereits über das De­positum in dem von Lingelsheimischen Debit- wesen erlassenen Edictalladung vom 19. Februar 1857 haben die oben unter 1. 2. 3. genannten Kinder des Fürstlich Waldecki­schen Hauptmanns Friedrich Wilhelm Theo­dor von Lingelsheim als Jntestaterben ihres Urgroßvaters Oberstlieutenant Johann Luv- wig von Lingelsheim, beziehungsweise ihres Großvaters Oberstlieutenant Friedrich Lud- wig von Lingelsheim, sodann der Großher­zogliche Forstmeister Berthold Freiherr von Bibra zu Darmstadt als Erbe der oben

Großhcrzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen. _________________ Nover, Polizei - Rath.

1329) F Umgegend eir und in welche Sitz einer Ap 1. I. die S vacant.

Die Stadt Arztes, wofür ganz Armen halt einen jät sowie den Bez kommenden ja

Hierauf Re Anmeldungen

Allendorf a Großherzoglic

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

Ein Papiergulden, ein Cigarren-Etuis, eine Broche, eine Haarnadel, zwei Taschenmesser und ein kleines Messers» LUtlC «^ gedruckte Schurz, ein Weißes Taschentuch, gez. C. S. 6., ein Paar baumwollene Handschuhe und mehrere'kleim

Besonder!

1452) T 43459, 4413 loren worden, ausgelöst wer! gen, welche bilden könnten halb 14 Tage die Pfänder c den. Gießen

- Zugelauftn: zwei Hunde. - Dre Ergenthümer werden aufgefordert, sich bald anzumel-den.

Gießen, den 8. Juni 1860. ------~ - - -

bei der früher Versehen nich Pfandes gebet dieses Jahrei Eingeftändniff

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ausa/wa^?-»^ /- kr., den davon seither। »ofttum erhoben, und sich der letztgenannte ausgewachsenen Zinsen und einem baaren - Prätendent mit den erstgenannten Jntestat- £S$e<n unßtf?rc> !92 rlo 54'A kr- i erben des Johann Ludwig von Lingelsheim besteht. Der genannte Johann Ludwig von Uaut Vergleich vom 4. November 1858 diTÄ" tetC tB. *^fn gestanden;! dahin vereinbart, daß jener vom fraglichen aus zweiter Ehe mit Dorothea Christiane i Depositum den Betrag von 450 fl., diese Martha Sophie von Bibra waren keine i aber den Rest erhalten sollen.

In Betracht, daß von den übrigen Glau- bigern des Johann Ludwig von Lingelsheiiii Ansprüche an das Depositum nicht geltend gemacht worven sind, und dieses nunmehr nach der angeführten Vereinbarung zum Nachlasse des Oberstlieutenant Johann Lud. wig von Lingelsheim gehört, werden alle weiteren etwaigen Jntestat- und Testaments- erben dieses Johann Ludwig von Lingels­heim hiermit aufgefordert, ihre Rechte an das fragliche Depositum sogcwiß binnen neunzig Tagen, vom Tage des ersten Erscheinens dieser Aufforderung in der Darm­städter Zeitung an gerechnet, dahier vor dem unterzeichneten Gerichte anzuzeigen und die erforderlichen Nachweise zu erbringen, gegen- falls das Depositum den aufgetretenen Erben ausgehändigt werden wird.

Hungen, am 10. April 1860.

Großherzogliches Landgericht Hungen. Hensler, Eckstorm, Landrichter. Landger.-Assessor.

Gläubiger - Auffo rd erung.

1352) Forderungen aller Art an den Nachlaß der verstorbenen Gerhard Hof- mann'S Wittwe zu Mainzlar und ihres früher verstorbenen Ehemanns sind längstens bis zum 15. Juni d. I. dahier anzumelden, widrigenfalls die sich nicht meldenden Gläu­biger sich der Nichtberücksichtigung ihrer Forderungen bei Feststellung und Verthei- lung des Nachlasses der Gerhard Hofmann'- schen Eheleute zu gewärtigen hätten.

Gießen, den 22. Mai 1860. Großherzogliches Landgericht Gießen.

Ploch, Hellmann, Landrichter. Landger.-Assessor.

Oeffentliche Ladung.

1255) In der Prozeßsache des Han­delsmanns Jonas Stern von Ockers­hausen, Klägers gegen die Elisabeth» H i l b e r g von Fronhausen, später zu OckerS- hausen, jetzt unbekannt wo? abwesend, Ver­klagte wegen hypothekarischer Forderung wird auf den Antrag des Klägers die Verklagte hiermit öffentlich geladen, sich auf den An­trag des erstern, wornach dessen Restforde­rung von der ihm rechtskräftig zuerkannte» Forderung aus Obligation vom 7. Decem- ber 1841 noch in 165 Thaler 27 Sgr. 4 Hlr. mit Zinsen zu 5% vom 6. Februar dieses Jahres an besteht und um Erkennung des Verkaufs des nachfolgend verzeichneten,

Edictalladungen.

1467) Elisabetha Barbara, Ehe­frau eines gewissen Karl Klanz, eine Tochter des längst verstorbenen Schäfers Moritz Dechert in Gießen, wurde am 9. Mai 1787 zu Gießen geboren, heirathete später in Frankfurt und entfernte sich von dort mit ihrem genannten Ehemanne, ohne daß bis jetzt deren Aufenthalt bekannt ge­worden wäre. Derselben fiel während ihrer Abwesenheit ein kleines Vermögen durch Erb­schaft zu, welches seit dem Jahre 1842 euratorisch verwaltet worden und nunmehr bis zu 285 fl. 38 kr. angewachsen ist. Da nun die nächsten bekannten Erben der Ehefrau des Karl Klanz, geborne Dechert, um Ausantwortung und Verthei- lung des Vermögens gebeten haben, so werden hiermit die letztere, oder deren näch­sten Erben, sowie Alle, welche glauben, an den fraglichen Nachlaß rechtliche Ansprüche bilden zu können, aufgefordert, so gewiß binnen 60 Tagen, vom ersten Erschei­nen dieser Aufforderung in öffentlichen Blät- tern an gerechnet, bei unterzeichnetem Ge- richte sich zu melden, als sonst das Vermögen unter die nächsten Berechtigten, die sich an­gemeldet haben, vertheilt werden wird.

Gießen, den 24. Mai 1860.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. A. v. Grolman, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

2425) lieber das Vermögen des im Jahre 1754 verstorbenen Oberstlieutenant Johann Ludwig von Lingelsheim zu Hungen war im Jahre 1755 von der damaligen Fürstlich Solms - Braunselsischen Justizcanzellei zu Hungen der Concurs er-