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Scheller n.
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H; Hr. Erb, r, Beigeordn.
31. Mäher v.
Hr. BalduS, ; Hr. Luch, , Pfeiffer »■ ; Hr. Pfell, Hr. Knorr,
N.
>en. — ®e' ch.
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 36 fr., für Auswärtige, inel. Postauffchlags, 2 ff. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
JY». »I. Mittwoch den 1. Februar 1SGO.
Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch Hammelfleisch . . Schaafflelsch . . Leberwurst . . Bratwurst . . . Schwartenmagen . Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .
Polizeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:
Fleischlare.
2) Für die
ist der Laib Brod
per Pfund // //
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per Pfund
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desgleichen ausgelassenes . „ „
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Pfund
2( ordinäres s '/$
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4 1 Milchbrov
B r o d t a r e.
Korn-Mehl s bestehend .
Walzen- unt> ) . „ , Korn-Mehl j bestehend '
andern Städte und Orte des Kreises
und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
fr. 20 24 24 28
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fr.
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14
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch befindlich sein.
von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhättniß nicht mehr als V/2 Pfund Zugabe
Amtlicher T h e i l.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände.
Ein Pelzstauchen, ein Taschentuch, gq. Amalie, drei zusammcngebundene Schlüssel, eine Cigarrensvike und ein < ssst. — Zugelaufen : mehrere Hunde. ' J
®ie6en' ain 311 Januar 1860. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
- Nover, Polizeirath.
Gerichtliche und Privat
Edictalladung.
Bekarrntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
ISO) Th omas E ß mann von Crum- bach, dessen Vermögen überschuldet ist, hat sich mit seinen bekannten Gläubigern zur Abwendung des Concursprozesses bei Ge- W arrangirt. Es werden hiernach etwaige unbekannte Gläubiger desselben aufgeforvert,
Einwendungen hiergegen innerhalb 4 Wochen a dato bei uns vorzubringen, als sonst, unter Ausschluß hiermit, das erwähnte Arrangement gerichtsseitig genehmigt werden wird. Gießen, den 25. Januar 1860.
Großherzoglichcs Stadtgericht Gießen. Muhl, v. Rotsmann, Stadtrichter. Stadtger. - Assessor.
Hundesteuer-Erhebung.
192) Die Hundesteuer pro 1860 kann an den auf den Steuerzetteln bemerkten Zahltagen an die Distrikts - Einnehmerei


