351
Gerichtliche und H-rivat - Bekanntmachungen.
Edictalladungm.
1250) Gießen. Nachdem Gr. Hof- gericht der Provinz Oberhessen über das Vermögen des Maurermeisters Justus Kann zu Gießen den förmlichen Eoncurs erkannt hat, werden dessen sämmiliche, bekannte wie unbekannte Gläubiger zur Anmeldung und Begründung ihrer Foiderungen, sowie zum Versuche eines Airangements auf Mittwoch den 13i Juli l. I., Vormittags 9 Uhr,
unter dem Rechtsnachiheile des Ausschlusses anher vorgeladen.
Gießen den 7. Juni 1853.
Gr. Stadtgericht M n h l.
1240) Gießen.
Ocffentlichc Aufforderung.
Forderungen an den, von den Erben ausgeschlaqenen, bedeutend überschuldeten Nachlaß der Wittwe des Polizeidieners Bärin sind um so gewisser binnen 4 Wochen dahier anzuzeigen, als sonst Verzicht auf solche unterstellt, und der geringe Nachlaß den sich meldenden Gläubigern überlassen werden wird. Gießen den 6. Juni 1853.
Großh. Stadtgericht M u h 1.
1051) Hers seid. Johannes Schreiner inert, und dessen Ehefrau Anna Katharina, geb. Rehrdach zu Medebach erborgten:
1) unter dem 7. Mai 1804 von dem Vormunde üb>r das hinterlassene Kind des Reservaten-Commissärs Martin zu Rotenburg ein verzinsliches Darlehn von 80 Rthlr.,
2) am 27. Mai 1823 von dem Rabbiner Beer Jsak Leviia von Rotenburg ein solches von 100 Thalern, und verpfänden« dagegen verschiedene, in der Gemarkung von Medebach gelegene Grundstücke, welche letzteren im Jahre 1825 mit den darauf haftenden eben genannten Hypothek-Schulden durch gerichtlichen Kaufvertrag auf Heinrich Fei III. und dessen Ebefrau Elisabeth, geb. Rohrbach zu Medebach übergegangen sind.
Die zuletzt genannten Besitzer der be- treffenden Grundstücke sind verstorben, be- scheinigtermaßen auch die erwähnten Hypothek-Schulden getilgt worden, die Original- Schuldverschreibungen aber nach Angabe der dermaligen Besitzer der Hypothek verloren gegangen, sowie auch glaubhaft nachgewiesen ist, daß die Gläubiger bezüglich deren Erben iheilö verstorben, theils unbekannt wo? abwesend sind.
Es werden daher auf den Antrag der Erben des Heinrich Fei III und dessen 6l;efr«u von Medebach die ursprünglichen
Gläubiger oder deren etwaige Erben, bezüglich die unbekannten Besitzer der fraglichen Schuldverschreibungen ausgefordert, in dem auf den
29. Juni d. I., Morgens 9 Uhr, in das Lokal des unterzeichneten Gerichts bestimmten Termine ihre etwaigen Rechte geltend zu machen, bezüglich die betreffenden Original - Pfandnrkunden vorzulegen, nidiigenfalls sie mit jenen ausgeschlossen, die Pfandurkunden aber für niortlfieirt erklärt und die Hypotheken gelöscht werden sollen. Hersfild am 26. April 1853.
Kurfürst!. Justiz-Amt II Bode.
Besondere Bekanntmachungen.
1338) Gießen.
Main-Weser-Bahn.
An Sonn- und Markt-Tagen rc. findet oft ein so bedeutender Andrang zu den, ' des Nachmittags nach 1 Uhr hier kreuzenden Zügen Statt, daß die in denselben befindlichen Wagen zur Aufnahme der Passagiere nicht ausreichen. Während der Kreuzung sind alle Geleise der provisorischen Station besetzt, so daß keine Wagen in die Züge eingestellt werden können, und muß einige Zeit vor der Abfahrt die Anzahl ter Mitreisenden bekannt sein, damit zur Ver-j meidung von Verzögerungen des fahrplan- | mäßigen Abganges der Züge die etwa noch ( erforderlichen Wagen rechtzeitig genug eingesetzt werden können. Das Publikum wird daher ersucht, die Fahrbilleis an solchen Tagen längstens bis 1 Uhr zu lösen, in- i dem später Kommende nur dann auf Beförderung rechnen können, wenn zufällig noch Raum in dem betreffenden Zuge vor- Händen ist. — Zugleich wird, auf die dem : Fahrplane angesügte Bemerkung, daß die für die Zwischen-Stationen, also auch die für die Station Gießen angegebenen Abfahrtzeiten nur annähernd sind und bis zu 10 Minuten früher abgefahren werden kann, noch besonders aufmerksam gemacht.
Gießen den 21- Juni 1853.
Die Gr. Direetion der Main-Weser-Bahn, (gez.) Laubenheimer.
1340) Gießen. Die auf heute fälligen Holzsteiggelder sind innerhalb 8 Tagen — Montags, Dienstags, Donnerstags und Samstags des Vormsttagö — an die hiesige Stadtkasse um so gewisser zu bezahlen, als sonst gegen die Säumigen das gesetzliche Zwangsverfahren eintreien muß.
Die Gr. Bürgermeister zu Albach, Allen- torf a. d. Lahn, Annerod, Großenlinden, Grüningen, Hausen, Heuchelheim, Klein-l
linden, Lich, Oppenrod, Rödgen, Steinbach , Watzenborn nnd Wieseck werden hierdurch ersucht, vorstehende Aufforderung in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kennt- niß bringen zu lassen.
Gießen am 24. Juni 1853.
Der Stadt-Einnehmer Enders.
1311) Gießen. Der Pfandschein Nr. 5075 ist angeblich verloren worden. Da nun die Verpfänden» das Pfand einlösen will, so werden Diejenigen, welche etwa Ansprüche an jenen Schein bilden könnten, aufgefordert, solche innerhalb 14 Tage dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst das Pfand ohne Weiteres verabfolgt werden wird.
Gießen den 17. Juni 1853.
Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil.
1341) Gießen. Nach einer mir zugekommenen Weisung sollen die Realschulgelder von nun an vierteljährig voraus bezahlt werden.
In Folge dessen sind die fraglichen Gelder vom 2. Quartal d. I. innerhalb 8 Tagen an die hiesige Stadtkasse um so gewisser zu bezahlen, als sonst gegen die Säumigen das gesetzliche Zwangsverfahren eintreten muß. Gießen den 23. Juni 1853.
Der Stadt-Einnehmer Enders.
Versteigerungen.
1327) Gießen.
Versteigerung von Maurerarbeit bei der Stadt Gießen.
Montag den 27. Juni d. I., Vormittags 9 Uhr, soll auf dem Rathhause dahier eine zu 31 st. 32 fr. veranschlagte Maurerarbeit, an den Wen'gstnehmenden vergeben werden.
Gießen den 22. Juni 1853.
Der Gr. Bürgermeister D. Ebel.
1310) Gießen.
Versteigerung von Arbeiten. Montag den 27. Juni 1853, Vormittags 9 Uhr, sollen folgende Arbeiten:
1) Maurerarbeit, veranschl. zu 9fl 36 fr.
2) Schlosserarbeit, „ „ — „ 50 „
3) Pumpeumacherarbeit, veranschlagt zu.....4 „ — „
auf hiesigem Ralhhause an den Wenigstnehmenden vergeben werden.
Gießen den 18. Juni 1853.
Der Gr. Bürgermeister D. Ebel.


