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Destimmungerr

über

die den Gesuchen um Erlaubniß zur Anlegung von Wassertriebwerken beizuschließenden Plane und Auseinandersetzungen.

Wer ein Triebwerk a» einem Bache oder dessen Seitengräben anleqen will, hat seinem bei der einschlägigen Regierungs­behörde einzureichenden Gesuche folgende Pläne und Auseinandersetzungen beizuschließen :

1) einen Situationsplan in A/iS00 der natürlichen Größe, in welchen nicht allein die Baustelle selbst mit allen darauf zu errichtenden Bauwerken, sondern auch der, Lauf des Baches und der in denselben einmündende» Seitengräben, und alle auf den Bach anstoßenden Grundstücke mit den Namen ihrer Besitzer und der Bezeichnung der Culturart derselben cingczeichnet sind.

Die Aufnahme dieses SituationSplanes hat flußaufwärts soweit startzufinden, alö der durch etwa projeclirte Wehranlagen zu bewirkende Aufstau des Wassers sich im ungünstigen Falle voraussichtlich erstrecken wird, und flußabwärts mindestens bis zur Bereinigung des Mühlenkanals mit dem Flußbett.

2) Längen- und Ouerprofile des betreffenden Flußberirks und zwar, wenigstens von dem Wehre des zunächst oberhalb ge­legenen, bis zu dem des zunächst unterhalb gelegenen Wassertriebwerks, wenn dergleichen vorhanden sind. Das Nivellement muß, außer der Terrainhöhe, Sohlenhöhc und dem bekannten kleinsten, mittleren und höchsten Wasserstande, zugleich enthalten :

a) die vorhandenen Wehrhöhen nebst den dazu gehörigen Eichpfählen;

b) an den Mühlen, die Höhen des Fachbaumes der Mühlengerinne und der darauf angebrachten Echutzbretter; die Höhe vom Fachbaum des Gerinnes bis zur unteren Schwelle desselben; den Halbmesser der Mühlräder vom Zapfen der Welle bis zum äußersten Punkt der Schaufel, endlich

c) die Höhenlage des Fachbaumes, und des Wehres, sowie die durch dieses zu erzielende Aufstauung des Wasserspiegels.

Außerdem muß das Nivellement sich an möglichst viele feste, in dem Situationsplane genau bezeichnete, Punkte, als : Grenzsteine, Mauerquader re. längs der Bachufer ansckließen.

Die Ufer find, und zwar das rechte durch scharf ausgezogene, das linke durch punctirte grüne, die Bachsohle durch scharfe, schwarze, der natürliche Wasserspiegel durck Klaue und der aufgestaute Wasserspiegel durch rvthe Linien zu bezeichnen.

Das Nivellement soll auf eine über dem höchsten Punkte gelegene Horizontale bezogen werden, längs welcher die Höhen derselben über den verschiedenen NivellementSpuukten und deren Entfernungen von einander mit Zahlen eingeschrieben sind.

Der Maßstab für die Längen soll nicht unter/2ooo, der für die Höben wenigstens */100 der natürliche» Größe sein.

3) Einen Spezialplan des anzulegenden Triebwerks in J/So der natürlichen Größe, woraus genau ersichtlich ist, ob das Werk durch ober oder unterschlächlige Wasserkraft betrieben werden soll.

Sodann muß angegeben werden, wie das vorhandene Gefälle vcrtheilt werden soll, wie viel nämlich

a) der Fall vom Wehrfachbaum bis zum Wasserspiegel über dem Fachbaum des Gerinnes (obere Räusche),

b) wie viel dieser Wasserstand selbst (nasser Fall),

c) wie viel der Fall von dem Fachbaum des Gerinnes, bei unterschlächtigen Rädern, bis zum unteren Fachbaum des Ge­rinnes, bei obcrschlächtigen aber, bis zum Wasserspiegel unter dem Rad (trockener Fall),

d) wie viel der Fall von dem zuletzt gedachten Punkt, bis zum Wasserspiegel bei Bereinigung des Muhlencanalö mit dem Flußbett, oder bis zu dem zunächst unterhalb gelegenen Wehr (untere Räusche) betragen soll, und

e) nach welchem Profil der Mühlencanal angelegt werden soll.

4) Einen Plan in ]/50 der natürlichen Größe von dem für das Triebwerk nöthigen Streichwehre in Verbindung mit Grund- schützen, bestehend in einem Grundriß und einem senkrecht aus deu Fachbaum des Wehres oder die Schutzenschwelle ge­richteten Ouer- oder Längendurchschnitt, mit Angabe einer Pegelvorrichiung zur Beobachtung des Wasserstandes am Wehr.

5) Einen vollständigen Plan der auszusührenden Gebäude in J/]00 der natürlichen Größe, bestehend auö Grundrissen der verschiedenen Stockwerke, Längen - und Ouerdurchschnitten und zwei Ansichten.

6) Eine Nachweisung der Geschwindigkeit und Menge des Wassers bei dem kleinsten und höchsten Wasserstande.

7) Eine delaillirte Darlegung des Nntzeffectes der Wasserräder und der Leistungsfähigkeit des Werkes.

Zu Nr. K. A. G. 5002. Gießen am 18. Juni 1853.

Betreffend: Die Aufstellung der Viehstandstabellen für 1853.

Das Großherzoglich Hessische

K re i s -A mt Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.

Ich fordere Sie auf, die Durchschnittspreise einer jeden Vichgattung in Ihren Gemeinden unverzüglich und längstens bis zum 10. Juli l. I. einzusenden.

K ü ch l e r. ____

Ernenn u n g.

Der Ortsbürger und Müller Adam Ko ob auf der Bieber zum Polizei-Commissär für die ganze Bieber, Rodhetmer und Felliugshänser Antheils.