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In Brennereien, die nicht in einem Zuge fertigen Branniwein gewannen, kann das Läutern des gewonnenen RauhbrandeS auch an späteren Betriebstagen vorgenommen werden, worüber aber der Betriebsplan gehörige Declaration enthalten muß.
Eine Abweichung von den planmäßig festgesetzten Brennlagen darf nur bei triftig r Veranlassung mit schriftlicher Genehmigung des Ortseinnehmers stattfinden.
8) Wenn in Maischbrcnnereien der fertige Branntwein durch fernere Destillation zu Spiritus rectificirt oder über Ingredienzien abgezogen werden soll, kann solches an allen Betriebstagen in der gewöhnlichen Brennzeit unter der Bedingung gehöriger Declaration im Betriebsplan geschehen. (Forts, folgt.)
Zu Nr. K. A. G. Gießen am 4. August 1853.
Betreffend: Die Einsendung der für die Landeswaisen-Anstalt zu erhebenden
Collecten und Büchsengelder.
Das Großberzoglich Hessische
Kreis-Amt Gießen
an
sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.
Vorsorglich mache ich Sie schon jetz^ darauf aufmerksam, daß die Waisenbüchsen am 1. k. Mts. eröffnet und das darin vorfindliche Geld längstens bis zum 15. T. Mts. nebst einem Sortenzettel bei mir eingelroffen sein muß.
K ü ch l e r.
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen Besondere Bekanntmachungen.
1607) Gieße n.
Das Ab und Zuschreiben für 1854 in der Gemarkung Gießen.
Alle vor dem 1. Januar 1853 gerichtlich ausgestellten und bestätigten Urkunden über den Besitzwechsel von Grundvermögen, als Kauf- und Tauschbriese, Theilzettel, Uebcrgangsbcschcinigungcn rc., sind zum Zweck des Ab- und Zuschrcibens binnen S Taften entweder an den Gr. Steuer-Commissär dahier oder den Unterzeichneten abzuliesern. Wird dieses unterlassen, so setzen sich die Besitzer solcher Urkunden einer Strafe von 5 fl. aus.
Gießen den 4. August 1853. Der Gr. Bürgermeister
D. E b e l.
1632) Gießen.
Aufforderung an die Schuldner der । hiesigen Pfand- und Leihanstalt i
Die Schuldner der hiesigen Pfand- und \ Leihanstalt, deren Pfänder in den Monaten Januar, Februar, März, April,! Mai und Juni 185 3 verfallen sind, werden aufgeforderl, in dem Zeitraum vom 10. August bis 9. September dieselben ein-' zulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 10. October d. I. statr- sindet.
Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst in dem Versteigerungsiermin gegen baare Zah- < lunfl einlösen können.
Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelös't werden.
Die Herren Bürgermeister des Kreisamts- i bezirks werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden baldigst bekannt machen lassen! zu wollen. Gießen den 8. August 1853.' Die Pfandhausverwaltung
Bieler. Pfeil.
Edictalladung.
162?)) Gießen.
Oeffentliche Aufforderung.
Die abwesenden Kinder der verstorbenen Georg Fischers Eheleute von Reiskirchen, als:
1) Katharina Schön,
2) Kaspar Fischer,
3) Margarethe Fischer,
4) Ehristina Fischer,
5) Tobias Fischer, haben im Termine
Freitag den 2. September d. I., Vormittags 10 Uhr, so gewiß die geeigneten Anträge über die Veräußerung des Nachlasses ihrer Eitern und die Abführung der Schulden derselben dahier zu stellen, widrigenfalls diese Ver- lasfenschaft nach den Anträgen der für die abwesenden Kinder bestellten Curaloren, unter Zugrundlegung des mit den bekannten Gläubigern getroffenen Arrangements, geordnet und insbesondere die bereits stalt- gehabte Versteigerung der Hofraithe genehmigt werden wird.
Die bisher noch nicht ausgetretenen Gläu
biger der verstorbenen Gg. Fischers Eheleute haben in demselben Termine ihre Ansprüche an deren Nachlaß anzumelden und können sonst bei dessen Vertheilung keine Berücksichtigung finden.
Gießen den 29. Juli 1853.
Gr. Landgericht Ploch.
Versteigerungen.
1633) Gießen.
Arbeitsvergebung bei der Stadt Gießen.
Montag den 15. August d. I., Morgens 9 Uhr, sollen bei- der Stadt Gießen folgende Arbeiten an den Wenigstiiehmenden vergeben werden :
1) Die Lieferung von circa
8 Cub.-Klaftern Schichtenpflasiersteine, veranschlagt zu..... 880 fl. — kr.
2) die Fertigung von 12 lederne» Feuereimern, veranschlagt zu . . . 42 » — ir


