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aar nicht oder in einem geringeren Umfange almendirten OrtSbürger der nach dem Datum des Eintrags in die Bürgerliste älteste Ortsbürger in jene Claffe und die damit verbundenen Gemeinde-Nutzungen ein. Sind Mehrere an Einem Tage in die Bürgerliste eingetragen, so rückt Derjenige von ihnen in die Claffe ein, welcher int Lebensalter den Uebrigen vorgeht.
Art. 8. Wenn in einer Gemeinde mehrere Classen von ausschließlich oder in größerem Umfange zur Theilnahme an den Gemeinde-Nutzungen berufenen Ortsbürger bestehen, so findet der Uebergang von einer Claffe in die andere nach den Bestimmungen des vorbergehenden Artikels statt. u, _ u n ,
Art 9. Soll die in einer Gemeinde bestehende Claffenabtheilung geändert oder aufgehoben werden, so kann dtes durch Local- statuteu nur dann geschehen, wenn die Mehrheit der Ortsbürger der betreffenden Claffe, in welcher eine Abänderung beabsichtigt
wird, sich dafür erklärt.
(Schluß folgt).
Bekanntmachung.
Großh. RegiekNngs-Commission K ü ch l e r.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß wir unter'm Heutigen das von Heinrich Sandt dahier unbefugt errichtete Auswanderungsbüreau geschlossen und demselben den Betrieb der Auswanderungsagentur im Regierungsbezirke Gießen untersagt haben. Alle Polizeibehörden werden zugleich angewiesen, darüber zu wachen, daß keinerlei Auswanderungs- Verträge weder durch den genannten Sandt, noch in dessen Namen abgeschlossen werden, oder, wenn dies dennoch geschehen sollte, alsbald Anzeige zu machen.
Gießen den 29. Juli 1852.
Polizeiliche Bekanntmachungen.
Es wird hiermit unter Bezugnahme auf die polizeiliche Bekanntmachung vom 18. October v. I. zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Verbot des Ankaufs von Kartoffeln zum Brandweinbrennen und überhaupt durch Brandweinbrenner nach Ent- fchließung Gr. Ministeriums deö Innern von nun an wieder außer Wirksamkeit tritt.
Gießen den 27. Juli 1852.
Großh. Hess. Regierungs-Commission deS Regierungsbezirks Gießen
K ü ch l e r.
Gefundene
Ein Kinderschuh und ein Schlüssel. Diese Gegenstände in Empfang genommen werden.
Gießen am 30. Juli 1852.
Gegenstände.
können von den Eigenthümern auf dem Gr. Polizeibüreau dahier
Der Gr. Hess. Polizei-Commissär
L. Nover.
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Gießen am 28. Juli 1852.
Der Gr. Hess. Rentamts-Vicar deS Rentamts Gießen
1515) Gießen. Auf Verlangen der Interessenten wird hierdurch von Gerichts-
Siebert. (1566)
Bescheinigung.
men. Eine Verzinsung findet bei den nicht in Empfang genommenen nur bis zum 31. December 1852 statt.
Gießen den 24. Juli 1852.
Der Bürgermeister Hch Ferber.
Feld st rase nerhebung.
Die Erhebung der Fcldstrafen von der III. Periode 1852 (Strafen vom 20 März
83, ä 100 fl.
Die Inhaber dieser Obligationen können
vom 1. November l. I. an ihre Kapita- _ ,
lien bei der Stadtkasse in Empfang neh- wegen bescheinigt, daß alle Forderungen,
Besondere Bekanntmachungen.
1552) Gießen.
Die Ausloosung von Obligationen der Stadt Gießen.
Bei der diesjährigen planmäßigen Ver- loosung der städtischen Obligationen auf Inhaber sind folgende Nummern zur Rück
zahlung bestimmt worden. . .
A Von dem 3*/2 procentigen An- bis 20. Mai 1852) findet zwischen dem leben: 1. und 15. August d. I. ohne Mahnung!
die Obligationen Lit. A. Nr. 152, a statt, und zwar an den Zahltagen Dien- 1000 fl.; Lit. B. Nr. 47 und 173, stags und Samstags.
ä 500 fl; Lit. C. Nr. 51, 93, 153, 270, 282, 293, 356, 361, 378, 382, a 100 fl.; Lit. D. Nr. 44, 84, ä 50 fl.
v. Von dem 4procentigen Anlehen: die Obligationen Lit. C. Nr. 68, 80,
sowie Schulden aus dem Nachlasse des Heinrich Winter von Gießen auf defien Bruder Joseph Winter und Wilhelmine Stamm daselbst in Folge eines gerichtlich abgeschlossenen Vergleichs übergegangen sind und daher Zahlungen an dieselben gütig geleistet werden können.
Gießen den 19. Juli 1852.
Großh. Hessisches Stadtgericht Dr. Ad. v. Grolman.
Versteigerungen.
15411) Gießen.
Holzversteigerung im Gießener -Ltadt- walde.
Montag den 2. August l. I., von Morgens 9 Uhr an,
soll in dem hiesigen Stadtwalde, District Katharinenhütte, Sauhüttedörner und Neuhege, nachverzeichnetes Holz öffentlich versteigert werden:


