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Art. 20. Ausgenommen von der Wählbarkeit sind:

1) Militärpersonen während des Dienstes,

2) Geistliche und Schullehrer, sowie diejenigen aktiven Staatsbeamten, welche zu einer dem Gemeindevorstande vorgesetzten Verwaltungsbehörde gehören nicht weniger die Justizbezirksbeamtsn, nämlich die Stadt- und Landrichter, die Friedens­richter, Stadt- und Landgerichtsassessoren und Ergänznngsrichter bei den Friedensgerichten.

Art. 21. Auch dürfen die Mitglieder des Gemeinderaths nicht in anfsteigender oder absteigender Linie mit einander verwandt fein, und es ist ein Bruder durch den anderen ausgeschlossen. Unter solchen Verwandten schließt der früher Gewählte den später Gewählten, bei gleichzeitiger Wahl und gleicher Stimmenzahl der Altere den Jüngeren aus; sonst entscheidet die Stimmenzahl.

A r t. 22. Der Gewählte kann außer dem Falle des Art. 8 die Wahl alsdann ablehnen, wenn er das 60. Lebensjahr zu­rückgelegt hat, oder wenn er activer Staatsbeamter ist.

(Fortsetzung folgt.)

Nr R. C. 847. Gießen am 23. Januar 1852.

Betreffend: Einen Kindesmord.

Die Großherzoglich Hessische

Regier n n g s - C o m Mission

des Regierungsbezirks Gießen

a n

sämmtliche Großh. Lokal-Polizeiboamten des Regierungsbezirks.

Am 18. d. Mts. wurde in der Heuchelheimer Gemarkung die wahrscheinlich von der Lahn ausgesto'wne nackte Leiche eines ncugebornen Kindes, die schon 814 Tage im Wasser gelegen haben mochte, gefunden.

Sie werden angewiesen, ungesäumt bei den Aerzten und Hebammen die geeigneten Erkundigungen einzuziehen und die sich etwa ergebenden Judicien alsbald einzuberichten.

K ü ch l e r.

(VerrchtlrHe und privat - Bekanntmachungen.

Besondere Bekanutmachnngen.

159) Gießen. Die Ortsliste von den im Jahr 1832 geborenen Militärpflichtigen ist an dem Rath- hausc angehefiet. Einwendungen gegen diese Liste sind bis zu deren Abnahme, welche am 7. Februar l. I. erfolgt, bei der Bürgermeisterei zu Protokoll zu geben.

Gießen am 24. Januar 1852. Der Bürgermeister

Hch. Ferber.

Feldstrafenerhebung.

Die Erhebung der Fcldstrascu aus der 6. Periode 1851 (Strafen vom 20. September bis 20. November 1851) findet zwischen dem 1. und 15. Februar d. I. ohne Mahnung statt, und zwar au deu Zahltagen Dien­stags und Samstags.

Gießen am 26. Januar 1852.

Der Gr. Hess. Rentamts-Vicar des Rentamts Gießen: Siebert. (171)

Versteigerungen.

158) Gießen.

Die Versteigerung von Arbeiten und Lieferungen bei der Stadt Gießen.

Donnerstag den 29. Januar l. I., Vormittags 9 Uhr, sollen die nachstehenden Arbeiten und Lie­ferungen auf dem Rathhause dahier au den Wcuigstnehmenden vergeben werden: 1) Schlosserarbeit . . 76 fl. 56 fr.

2) Schreinerarbeil .

3) Weisbiuderarbeit

4) Seilerarbeit

5) Spenglerarbeit .

6) Küferarbeit . .

105 u 24

28 // 52 w

9 v 30 v

7 58

1 ir 36 h

7) Tapczirerarbeit . . 2 fl. 20 fr.

8) Ziungießerarbeit . 4 n 24 u

9) Lieferung von guß­

eisernen Armlaterneu 420 u n

10) Lieferung von Lci-

nentuch .... 12 50

11) Lieferung von Stüh­

len ..... 4 !, 30 U

12) Zimmerarbeit . . 11 40

Gießen den 23. Januar 1852.

Der Bürgermeister Hch. Ferber.

132) Londorf.

Freitag den 6. Februar l. I., von Morgens 9 Uhr an, sollen in dem hiesigen Gemeindewald, Di­

strikte Hainstruth und Eiselsbcrg, nachver- zeichuete Holzsortimente öffentlich meistbie­tend versteigert werden:

40 Eichcn-Stämme von 20 bis 50 Fuß Länge und 10 bis 22 Zoll Durch­messer.

129 Fichten- und Kiefern-Stämme von 25 bis 80 Fuß Länge und 6 bis 17 Zoll Durchm., 3200 Cubkfß. haltend. Gegen vorschriftsmäßige Bürgscheine wird Zahlungsfrist bis zum 1. September d. I. gestattet.

Die Zusammenkunft ist im Distrikt Hain­struth am Wege von Nordeck nach Wer- muthShausen. Londorf am 21. Jan. 1852. Der Bürgermeister K l iebe.