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Gesetz,
die Wiederherstellung der Todesstrafe betr.
8 U D W I G Hl. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und Lei Rhein 2C. k.
Wir haben nach Anhörung Unseres Staatsraths und mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen, wie folgt:
Art. 1. Die gesetzlichen Bestimmungen, kraft welcher die Todesstrafe abgeschafft und lebenslängliche Zuchthausstrafe an deren Stelle getreten ist, sind aufgehoben.
Art. 2. Die im Strafgesetzbuche vom 17. September 1841, im Militärstrafgesetzbuche vom 10. Juli 1822 und in anderen Gesetzen enthaltenen Bestimmungen über die Anwendbarkeit der Todesstrafe und Vollziehung der Todesurtheile, insoweit diese Bestimmungen durch das Gesetz vom 11. April 1849 beseitigt sind, treten wieder in Kraft.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels. ,
Darmstadt de» 26. April 1852.
( L. s.) LUDWIG.
■ Frhr. v. Schäffer-Bern st ern. v. Linde los.
Gesetz, die Organisation der dem Ministerium des Innen: untergeordnetM Verwaltungsbehörden betreffend.
8llDWJG HI. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und b ei Rhein re. rc.
Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen: Einziger Artikel.
Die Art. 1 bis 13 einschließlich des Gesetzes vom 31. Juli 1848, betreffend: die Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden, sind aufgehoben.
Der Zeitpunct, von welchem an diese Bestimmung in Wirksamkeit tritt, wird durch Unsere besondere Verordnung, festgesetzt werden. , , ,
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.
Darmstadt am.28. April 1852.
(L. s.) ____________________LUDWIG. v. Dalwigk.
Polizeiliche Vekanntmachuug.
Brovpreise für Gießen vom 25. Mai 1852.
4 Pfund Roggenbrot) kosten . . . . • • 43 fr. 2 pf.
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4 ,, gemischtes Roggenbrod kosten ..... 14 „ 2 h
9 „ „ ....... 7 n 1 »
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L. Rover, Gr. Polizei-Conimissär.
Gerici-lliÄ-e mtfc Privat - Betanutmachrrngea.
Edictalladungen.
707) G festen.
Das Schuldenwksen des Philipp Horn von Oppenrod betr.
Die bekannten Gläubiger des Ph. Horn von Oppenrod haben über die Vertheilung deffen an sie abgetretenen und überschuldeten Vermögens ein Arrangement getroffen, und werden nunmehr die unbekannten Gläubiger des PH. Horn aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche jeder Art an dieses Vermögen im Termin
Freitag den 28. Mai d. I., Vormittags 10 Uhr,
1)
anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls Wittwe des Weißbinders Johann George daffelbe ohne Rücksicht auf sie zur Ver- Lein, geborne Meier, daselbst, als :
Heilung nach Anleitung des Arrangemenlst gebracht werden wird.
Gießen den 3. April 1852.
Gr. Hess. Landgericht Heyer.
1000) Trais a. d. L d a.
Secret
in Sachen des Meier Wetzstein zu Trais a. d. Lda., Klägers
gegen
die Kinder und Erben der verstorbenen
Lein . l allda
3)
4)
kannter Ferne abwesend, Verklagte, wegen hypothekarischer Forderung.
Die Mitvcrklagten 1, 2 und 3 haben sich auf die Klage bis zum Termin den 11. k. M., Contumazialzeit 11 Uhr Vormittags, bei Ausschluß und Geständ- nißstrafe mit dem Anfügen zu erklären, daß spätere Verfügungen bloß durch Anschlag
1) Balthasar 1. \
2) Philipp f ~ Johannes
Balthasar H die unter 1, 2 und 3 benannten in uube-


