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von höchstens 12 Gulden (nebst 28 Zusatz -Procenten) jährlich entrichten. Dessen in Erwiederung sollen die Niederländischen Unter- thanen, welche, sei es für eigene Rechnung, sei es für Rechnung eines Niederländischen Hauses im Zollverein, reisen, für Betreibung ihres Geschäfts keine anderen Abgaben, als Patent-(Gewerbe-) Steuer von höchstens 8 Thalern jährlich in jedem Zollvereinsstaate entrichten.
Es versteht sich jedoch, daß in allen Fällen, wo in dem einen oder dem anderen der Zollvereinsstaaten die gegenwärtig für die Niederländischen Unterthancn bestehende gesetzliche Patent-(Gewerbe-) Steuer niedriger als 8 Thaler ist, diese Steuer nicht erhöht werden darf.(Fortsetzung folgt.)
Zu Nr. K. G. 1595. Gießen am 23. September 1852.
Betreffend: Den int Jahr 1852 abzuhaltenden Recrutirungsrath in der Provinz Oberheffen.
Der Großherzocsiich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen
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sämmtliche Großh. Bürgermeister des Kreises Gießen..
18. October
öffentlichen Kenntniß zu bringen und weiter bekannt zu machen, daß
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endlich diejenigen der in Ihren Gemeinden
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angenommen werden sollen.
Sie haben dies alsbald
Ich benachrichtige Sie, daß die Sitzungen des diesjährigen RecrutirungSraths in der Provinz Oberhessen den 18. Octo ber l. I. beginnen und den 22. desselben Monats endigen, und daß die Bewohner der Kreise Alsfeld und Lauterbach, Biedenkopf und Vöhl, Büdingen, Nidda und Schotten, Friedberg und Vilbel, Gießen und Grünberg,
alle zur Musterung des laufenden Jahrs gehörigen Miliiärpflichtigen des Kreises Gießen, sowohl die, welche speciell geladen werden, alö auch die, welche ohne Einladung aus freiem Willen vor dein Recrutirungsrath erscheinen und daselbst Reclamationcn vorbringen oder einer ärztlichen Untersuchung sich unterwerfen wollen, den 22- October l. I. MvrgenS halb acht Uhr auf dem Regierungsgebäude dahier, versehen mit einem versiegelten, von dem betr. Gr. Bürgermeister ansge- ftellten Signalement ihrer Person, und allen sonstigen'für ihre Reclamation sprechenden Beweismittel (Zeugnisse der Aerzte, Schullehrer, Geistlichen, Ortsvorstände, glaubhafter Privatpersonen, deren Zeugnisse jedoch gerichtlich beeidigt sein müssen) sich anzumelden haben.
Ferner haben alle bei der letzten Truppcnergänzung von den Regimentern und Corps als untauglich ic. zurückgewiesencu Recruten, welche zur definitiven Entscheidung über ihre Tauglichkeit oder Untauglichkeit bei dem Recrutirungsrath erscheinen müssen, ebenfalls mit einem verschlossenen, von dem betr. Bürgermeister ausgestellten Signalement ihrer Person und dem von dem Militär erhaltenen vorläufigen Entlassungsschein, den 22. October l. I., Morgens halb acht Ubr, in demselben Locale sich einzusinden.
Diejenigen Leute, welche ohne das vorgeschriebeue Signalement vor dem Recrutirungsrath erscheinen, haben sich der Abweisung zu gewärtigen.
Den Empfang dieses Ausschreibens und die erfolgte Bekanntmachung dessen Inhalts, haben Sie längstens bis zum 10. October d. I., berichtlich anzuzeigen..
Für den Kreisrath: E ck st e i n.
Rr. K. G. 1481. Gießen am 21. September 1852.
Betreffend: Den Ankauf der diesjährigen Remontepferdc im Lande.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen
an
die Großh. Bürgermeister des Kreises.
In der Provinz Oberhessen findet der Ankauf der diesjährigen Remontepferde für die Reiterei am 11. October zu Grünberg, \
„ 12. „ „ Homberg a. d. Ohm, j
ii 13. ii ii Romrod, |
ii 15. u ii Hirzenhain, \ Vormittags 9 Uhr,
„16. h ii Altenstadt, /
„ 18. „ „ Echzell, j
„ 19. u „ Butzbach, )
statt, was Sie alsbald zur öffentlichen Kenntniß in Ihrer Gemeinde bringen wollen.
K ü ch l e r.


