485
Zu Nr. K. G. 1489. Gießen am 21. September 1852.
Betreffend: Das Vagabundircn der Schulknaben Ludwig und Heinrich Günther von Nebgeshain.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen
an
die Großh. Bürgermeister des Kreises Gießen.
Die beiden Knaben Ludwig und Heinrich Günther aus Nebgeshain ziehe» bettelnd in der Umgegend umher. Sie haben dieselben im Betretuugsfalle festzunehmen und an mich zur weiteren Verfügung abl'efern zu lassen.
K ü ch l e r.
B e k er rs n t m er ch n n g.
Es ist nöthig geworden, die regelmäßigen Botengänge im IV. Botenbezirk des Kreises Gießen von Mittwoch und Samstag auf den Donnerstag und Montag zu verlegen. Deßhalb wird der Bezirksbote Metzger zu Lich den in der Bekanntmachung vom 2. v. Mts. vorgeschriebenen Rundgaug von Donnerstag den 30. d. Mts. an jedesmal Donnerstags und Montags halten.
Gießen am 14. September 1852.
Der Großh. Kreisrath des Kreises Gießen
K ü ch l e r.
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
1837) Gießen.
Vergebung einer jährlichen Rente von 150 fl.
Aus der Löber'schen Stiftung soll eine weitere Rente von 150 fl. vergeben werden. Unter Hinweisung auf die betreffenden §§. 3 und 13 des Testaments, welche nachfolgend abgedruckt sind, ergeht an Diejenigen, welche sich hiernach berechtigt und befähigt halten, Anspruch auf jene Rente zu machen, die Aufforderung: sich binnen 4 Wochen bei der unterzeichneten Verwaltung zu melden und sich über die Erfordernisse zum Bezug der Rente auszuweisen.
Gießen den 10. September 1852.
Die Verwaltung der Löber'schen Stiftung.
In deren Namen der Bürgermeister
H ch. Ferber.
8. 3. des Testaments: Don den Zinsen meines Vermögens sollen jährlich 600 fl. an 2 arme im Wittwenstande lebende hiesige Bürger und 2 arme Bürgerswittwen bezahlt werden, so daß jede von diesen 4 Personen die Summe von 150 fl. erhält.
§. 13. Diejenigen Wittwer und Wittwen, welche von meinen Eltern abstammen, in Gießen geboren und daselbst ver- heirathet waren, sollen, insofern sie das Vcrwandschafts-Verhältniß nachweisen werden und arm sind, in den ersten 50 Jahren nach meinem Tode vorzugsweise zum Genüsse dieser Unterstützungen zugelaffen werden.
Ueberhaupt müssen alle Wittwer und Wittwen, welche zum Genüsse dieser Renten zugelassen werden wollen, in Gießen geboren sein, einen guten Ruf besitzen, fortwährend einen gesitteten Lebenswandel führen und wahrhaft dürftig sein.
Auch sollen nur Handwerker oder Wittwen von Handwerkern zu den Vortheilen meiner Stiftung zugelaffen werden.
Es versteht sich hierbei von selbst daß, wenn Personen aus meiner Verwandschaft, denen schon Legate zugesichert und bestimmt sind, zum Genüsse einer Reute von 150 fl. zugelassen sein wollen, die Legate selbst zur Masse zurückfallen.
1863) Gießen.
......Michaeli-Markt der Stadt Gießen.
Der diesjährige Michaeli-Markt wird so, wie er im Landkalendcr angegeben, nämlich
Dienstag den 12. und Mittwoch den 13. October abgehaltcn werden.
Gießen den 10. September 1852. Der Gr. Bürgermeister
__________ Hch. Ferber.
1893) Gießen. Die Pfandscheine Nr. 2557, 2571 und 2640, sind angeblich verloren worden. Da nun die Pfänder wieder eingelös't werden sollen, so werden Diejenigen, welche etwa Ansprüche an dieselben bilden könnten, aufgefordert, solche
innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst die Pfänder ohne Weiteres verabfolgt werden.
Gießen den 20. September 1852.
Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil.
1893:) Gießen. Der Pfandschein Nr. 3004 ist angeblich verloren worden. Da nun das Pfand wieder eingelös't aver- dcn soll, so werden Diejenigen, welche etwa Ansprüche an dasselbe bilden könnten, aufgefordert, solche innerhalb 14 Tagen dahier


