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die Verabredung getroffen, daß ihm die in das uns und unserer Mutter zustchende Gut verwandten 40Q Rthlr. von uns zu- rückvergütet werden sollten, wogegen er die über die von ihm bezahlten oben erwähnten Schulden ausgestellten Handscheine an un­sere Vormünder herauszugeben und alles zum Gut gehörige Inventar zurückzuliefern habe.

Hierauf haben unsere Vormünder «Heils durch Baarzablung, theils durch Berichti­gung verschiedener Schuldposten des Ver­klagten an denselben 254 Rthlr. 9 Sgr. 8 Hlr. zurückvergütet. Der Verklagte hat Anfang des Mai 1852 mündlich anerkannt, dis zu diesem Betrage von unsern Vor­mündern befriedrigt zu sein, und das acccp- tirte Versprechen geleistet, eine schriftliche Quittung über den Empfang der 254 Rthlr 9 Sgr. 8 Hlr. auszustellen, auch die in seinen Händen befindlichen Handscheine als­bald auszuliefern. Unsere Vormünder haben die Quittung sowohl als Beleg zu der von ihnen demnächst abzulegenden Rech­nung, als zur demnächstigen Sicherung unserer Rechte gegen verschiedene Gläubiger des Verklagten, welche dessen Forderung gegen uns haben, mit Arrest bestricken lassen, dringend nölhig

Nun bat sich aber Verklagter alsbald nach Leistung des erwähnten Versprechens von seiner Heimath entfernt, ohne dem­selben Genüge zu leisten.

Wir treten Beweis über sämmtliche Klag­behauptungen durch Eidcsdelation an, be­scheinigen die Abwesenheit des Verklagten in unbekannter Ferne durch die Anlage A und bitten :

denselben durch die öffentlichen Blätter zu einem zu bestimmenden Termin unter Androhung der gesetzlichen RechtSnachtheile vorzuladen, und so­dann zur Herausgabe der obener­wähnten Handscheine, to:e zur Aus­stellung der wieder versprochenen schriftlichen Quittung über den Em­pfang der 254 Rthlr. 9 Sgr. 8 Hlr. ref. exp. zu verurtheilen,

mit der Auflage mitgetheilt, die Kläger klaglos zu stellen, oder etwaige Einreden beim Nachtheil EingeständnifieS und der Ausschließung im Termin

den 13. August laufenden JahreS, Morgens 10 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte vorzu­bringen, und deren Beweis anzutreten, auch im Verneinungsfalle auf der Kläger Be­weisantretung sich zu erklären.

Zugleich wird er benachrichtigt, daß alle weiteren Verfügungen im Gerichtslocale

statt der Behändigung angeschlagen werden sollen.

Marburg den 16. Juni 1852.

Kurfürstliches Justizamt III.

Theis.

vdt. Ruprecht.

Besondere Bekanntmachungen.

14109) Homberg a. d. O. Der Stadt Homberg a. d. O. ist höheren Orts gestattet worden, daß neben den jährlich dahier stattfindendm Märkten, künftig an dem auf Dienstag vor Jacobitag, den 20. Juli d. I. fallende Bullenmarkt, und an dem auf den 27. October d. I. fallen­den Kaltenmarkt, welcher alljährlich am zweiten Mittwoch nach dem Grünberger Gallusmarkt eintritt, Fohlen- und Pferde­märkte abgehalten werden dürfen, sowie auch, daß der s. g. Kaltenmarkt nicht wie seither an einem, sondern an zwei aufein­ander folgenden Tagen, nämlich Mittwoch und Donnerstag, statifinden darf.

Indem man dies hierdurch zur öffent­lichen Kenntniß bringt und zu recht zahl­reichem Besuche einladet, bittet man die Herren Bürgermeister in den Orten der umliegenden Bezirken, Vorstehendes im Inte­resse ihrer Gemeinden veröffentlichen lassen zu wollen.

Homberg a. d. Ohm den 1. Juli 1852. Der Bürgermeister

Repp.

14461) Steinbach. Ein Bückssen- Ranzen ist dahier gefunden worden und kann der Eigenihümer denselben gegen die Einrückungsgebühren wieder in Empfang nehmen.

Steinbach am 12. Juli 1852.

Der Bürgermeister Horn.

Versteigerungen.

1269) Gießen.

Versteigerung einer Hofraithe. Freitag den 16. Juli, Nachmittags 2 Uhr,

soll auf Stadtgericktliche Weisung durch den Unterzeichneten die dem Heinrich Käm­merer dahier gehörige Hofraithe, beste­hend in :

Wohnhaus auf dem Marktplatz neben Cour Vogt,

Stall mit Hofraum k. neben G L. Hart, öffentlich meistbietend versteigert werden.

Gießen den 20. Mai 1852.

Der Bürgermeister Hch. Ferber.

1272) Gießen.

Versteigerung von Zmmobilien.

In Auftrag Großh Stadtgerichts dahier werden auf hiesigem Rathhausc

Donnerstag den 15. Juli d. I., Nachmittags 2 Uhr, sämmtliche demP.Bergmannbahier gehörige Immobilien, wie solche später in diesem Blatte noch näher beschrieben werden, einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt.

Gießen den 28. Mai 1852.

Der Bürgermeister Hch. Ferber.

144447) Rodbcim. Folgende, der hiesigen Gemeinde gehörigen Gebäude sollen im Termin

Montag den 19. Juli d. I., Vormittags 10 Uhr, auf den Abbruch versteigert werden:

1) ein dreistöckiges Wohnhaus, 39 Fuß lang und 38 Fuß breit:

2> ein Nebcnbau, welcher sich zu einem Wohnhaus dtiricfctfii läßt, 33 Fuß lang und 23 Fuß breit;

3) eine 95 Fuß lange und 35 Fuß breite Scheuer mit zwei Tennen und Stal­lungen.

Sämmtliche Gebäude sind von Eichenholz, mit Ziegeln gedeckt und in gutem Stande.

Rodheim am 9. Juli 1852.

Der Bürgermeister Duden Höfer.

14462) S t e in b a ch.

Montag den 19. Juli 1852, Mittags 12 Ubr, sollen 3 Bütten und 1 Braukessel öffentlich meistbietend dahier versteigert werden.

Steinbach am 12. Juli 1852.

Der Bürgermeister Horn.

14453) Gießen

Montag den 19. d. M«S., Nachmittags 2 Uhr, sollen in der Wohnung des Unterzeichneten Welßzeug, Kleidungsstücke u. s. w., gegen baare Zahlung meistbietend versteigert wer­den. Gießen den 9. Juli 1852.

Chr. PH. Vogel in den Neuenbäuen.

14452) Gießen. Freitag den 16. Juli 1852, werden von Nachmittags 2 Uhr an, Wuizen und Roggen auf dem Halm, von 26 Morgen, in der Langgönser Feldmark, freiwillig versteigert werden.

Feilgehoten.

14139) Gießen. Vorzügliche weiß« und graue Wolle verkauft

Daniel Vetzberger

in der Neustadt Lit. D. 61.