Ausgabe 
14.7.1852
 
Einzelbild herunterladen

Anzeigeblatt

der

Stadt und des Regierungsbezirks Gießen.

Ä6_________________Mittwoch den 1 a. Juli 18A2.

Erscheint wöchentlich zwei Malt Mittwoch und Sonnabend. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. .30 ft., für Auswärtige ind. Poffaufschlags 1 ff 39 fr _ Au»wärtS abonnirt man sich bei allen Postämtern. Zn Gießen bei der Erpedition cCanzie.berg Lu. b. Nr. 1.) - EinrücknngSgebnhr für die gespaltene LorvuSwile 2 fr Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene EorpuSzeile 3 fr.

Amtlicher T h e L l.

Polizeiliche Bekanntmachungen.

Das Baden in der Lahn betreffend.

In diesem Sommer ist das Baden in der offenen Lahn (außerhalb der Badehäuser) an folgenden Punkten gestattet-

1. zwischen den unterhalb der Pulvermühle und oberhalb des Neumühl-Wehrs eingeschlagenen zwei Pfählen und'

2. von dem Neumühl-Wehre an bis an das s. g. Thoinasloch, auf der rechten Seite der Lahn

Das Baden in der offenen Lahn oberhalb der Pfähle, bis zum s. g. Schäferbrunnen, ist bei 5 ff. Strafe verboten son i po" ,UUter 9Zr' 1 u,lb 2 bezeichneten Plätzen ohne den Gebrauch von Badehosen badet, verfällt in eine Strafe ; Gießen am 13. Juli 1652. Der Großh. Hess. Polizei - Commissär

________________________________ L. Nover.

Brovpreise für Gießen vonl 13. Juli 1852.

4 Pfnnd Roggenbrod kosten.......12 kr. 2 pf

2 " " " ....... g

4 gemischtes Roggenbrod kosten . . 13 '' 2

2 " " " 6 3 ,,

L. Nover, -------------------------------------------------------------------------------------------------Gr. Polizei-Cominissär.

. . ., , , _ , Gefundene Gegenstände.

fiunb f'u Geldbeutelchen mit einigem Gelbe und ein weißeö Kinderschürzchen. Auch wurde ein gelber Doggen-

* XXÄXXl - **""*auf"* ®r* *****

®6' 13 2"« 'S«. D ®r. H,x.

1_____________________________ L. Nover.

Gerichtliche und -privat - Bekanntmachungen.

Edictalludung.

i)

2)

3)

bekannt ist, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung die Klage

Unser verstorbener Baler Johannes Zimmcrinann war mit Anna geb. Dönges verheiraihet, und hinterließ als er starb, uns als einckge eheliche Kinder.

Unsere Muller ging darauf eine zweite Ehe mit dem Ackermann Johannes Becker, dem Berklagien, ein, und nahm diesen in das ihr und uns gerne nschaftlich zustehende Gut auf, wogegen er vierhundert Thaler in das Gut etnzüwenven und damit Schul­den deö Johannes Zimmermann zu be­zahlen versprach.

Es hat die solchergestalt versprochene Verwendung der vierhundert Rlhlr. wirk­lich staltgefuuden, und sind von dem Ver­klagten folgende DarlchnSschulden deS Johannes Zimmermann :

200 Rlhlr. an Johann Conrad Beckers Wittwe zu Niederweimar, 100 Rlhlr. an Johannes Heuser daselbst,

100 Rlhlr. an Heinrich Jung zu Oderweimar bezahlt, und die darüber lautenden Handscheine von den be- friediglen Gläubigern ihm ausgc- hänkigl worden.

Im Anfänge dieses Jahrs (1852) haben wir nun durch unsere im Rubrum ge- nannlen Vormünder mit dem Verklagten

! Dem Verklagten, dessen jetziger Aufent­haltsort nach beigebrachter Bescheinigung des Bürgermeisters von Oberweimar un-

1Ü2S) Marburg.

V er fiigung in Sachen der Anna Zimmermann und Catharine Zimmermann zu Oberweimar, beffe min­derjährig und unter Vormundschaft des Johann Peter Zimmermann zu Wenklach und des Johannes DöngeS zu Oberweimar Kläger '

gegen

feen Ackermann Johannes Becker von Ober- weimar, dermalen in unbekannter. Ferne abwesend, Verklagin,

wegen Herausgabe von Handscheinen ' unCl ^usftkllung einer Quilmng.