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Wegen, dem bekannten Wohltbätigkeitssinn der hiesigen Einwohner mit Wärme zu empfehlen uns erlauben, bemerken wir zugleich, daß mit dem Einsammeln der fraglichen Collecte noch im Laufe dieser Woche der Anfang gemacht werden soll.
Gießen den 5. Juli 1852.
Der evangelische Kirchenvorstand, und in dessen Namen der Dirigent
Dl-. Engel. (1414)
klaglos zu stellen, oder etwaige Einreden beim Rachtheil Eingeständnisses und der Ausschließung im Termin
den 13. August laufenden Jahres, Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichnelen Gerichte vorzubringen, und deren Beweis anzutrelen, auch im Berneinungsfalle aus der Kläger Be- weisaniretuug sich zu erklären.
Zugleich wird er benachrichligt, baß alle weiteren Verfügungen im Gerichtölocale start der Behändigung angeschlagen werden sollen.
Marburg den 16. Juni 1852.
Kurfürstliches Justizaml 111. Theis.
vdl. Ruprecht.
1428) Großen linden Ich bringe hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß künftigen Dienstag, als den 13. Juli, zu Großenlinden Vieh- und Krämermarkl ad- gehalten wird. Ich ersuche die Herren Bürgermeister und Ortsvorstände der Umgegend, dieß in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Großenlinden den 7. Juli 1852.
Der Bürgermeister Menges.
Edictalladung.
1423) Marburg.
Verfügung in Sachen der Anna Zimmermann und Catharine Zimmermann zu Oberweimar, beide minderjährig und unter Vormundschaft des Johann Peter Zimmermann zu Weuklach und des Johannes DöngeS zu Oberweimar, Kläger
gegen
den Ackermann Johannes Becker von Oberweimar, dermalen in unbekannter Ferne abwesend, Verklagten
wegen Herausgabe von Handscheinen und Ausstellung einer Ouiktung.
Dem Verklagten, dessen jetziger Aufenthaltsort nach beigebrachter Bescheinigung deS Bürgermeisters von Oberweimar unbekannt ist, wird durch diese' öffentliche Bekanntmachung die Klage
„Unser verstorbener Vaier Johannes Zimmermann war mit Anna geb. DöngeS verheirathet, und hinterließ als er starb, uns als einzige eheliche Kinder.
Unsere Mutter ging darauf eine zweite Ehe mit dem Ackermann Johannes Becker, dem Verklagten, ein, und nahm diesen in das ihr und uns gemeinschaftlich zustehende Gut auf, wogegen er vierhundert Thaler in das Gut einzuwenden und damit Schulden deS Johannes Zimmermann zu bezahlen versprach.
Es bat die solchergestalt versprochene Verwendung der vierhundert Rthlr. wirklich stattgefunden, und sind von dem Verklagten folgende Darlehnsschulden deS Johannes Zimuiermann :
1) 200 Rthlr. an Johann Conrad Beckers Wittwe zu Niederweimar,
2) 100 Rthlr. an Johannes Heuser daselbst,
3) 100 Rthlr. an Heinrich Jung zu
Oberweimar bezahlt, und die darüber lautenden Handscheine von den be- sriedigten Gläubigern ihm auSge- händigl worden.
Im Anfänge dieses JahrS (1852) haben wir nun durch unsere im Rubrum genannten Vormünder mit dem Verklagten die Verabredung getroffen, daß ihm die in das uns und unserer Mutter zustehende Gut verwandten 400 Rthlr. von uns zurückvergütet werden sollten, wogegen er die über die von ihm bezahlten oben erwähnten
Schulden ausgestellten Handscheine an un
sere Vormünder herauszugeben und alleS zum Gut gehörige Inventar zurückzuliefern habe.
Hierauf haben unser« Vormünder theilS
durch Baarzablung, lhcils durch Berichti
gung verschiedener Schuldposten des Verklagten an denselben 254 Rthlr. 9 Sqr. 8 Hlr. zurückvergütet. Der Verklagte hat Anfang des Mai 1852 mündlich anerkannt, bis zu diesem Betrage von unser» Vormündern befriedrigt zu sein, und das acccp- tirie Versprechen geleistet, eine schriftliche Quittung über den Empfang der 251 Rthlr 9 Sgr. 8 Hlr. auszustellln, auch die in seinen Händen befindlichen Handscheine alsbald auszuliefern. Unsere Vormünder haben die Quittung sowohl als Beleg zu der von ihnen demnächst abzulegenden Rechnung, als zur demnächstigen Sicherung unserer Rechte gegen verschtedeue Gläubiger deS Verklagten, welche dessen Forderung gegen unö hüben, mit Arrest bestricken lassen, dringend nöthig.
Nun hat sich aber Verklagter alsbald nach Leistung des erwähnten Versprechens von seiner Hcimath entfernt, ohne demselben Genüge zu leisten.
Wir treten Beweis über sämmtliche Klag- behauptungen durch Eidesdelaiion an, bescheinigen die Abwesenheit des Verklagten in unbekannter Ferne durch die Anlage A und bitten :
Versterqenmqen.
\ 1402) Gießen.
j Mittwoch den 14. Juli, Nachmittags 2 Uhr, : soll auf hiesigem Rathhause die dem ver- i storbenen Schneidermeister Carl Vetzberger gehörige Hofraiihe, bestehend auS Wohnhaus, Stall, Hofraum und Miststätte, einer öffentlichen Versteigerung auSgesetzt werden.
Gießen den 2. -Juli 1852
Der Bürgermeister Hck). Ferber.
1284) Gießen. Bei der unterzeichneten Stelle sollen ca. 6' ? Centner ausgeschiedene Zollpapiere im Soumisswns- wege käuflich abgegeben werden. Die Pa- i Piere selbst, sowie die Bedingungen, unter ’ welchen solche abzugeben sink, können täglich eingeseben werden und werden Gebote, ' die schriftlich und versiegelt einzureichen sind, bis zum 15. Juli l. I. entgegengenommen.
Gießen den 15. Juni 1852.
Gr. Hess Haupt-Zollamt
Diey, Martin, Walz, Oberinspector. Rendant. Hauptcontroleur.
1379) Herinannstei n.
denselben durch die öffentlichen Blätter zu einem zu bestimmenden Termin unter Androhung der gesetzlichen Rechtsnachtheile vorzuladen, und sodann zur Herausgabe der obenerwähnten Handscheine, wie zur Ausstellung der wieder versprochenen schriftlichen Quittung über den Empfang der 254 Rthlr. 9 Sgr. 8 Hlr. ref. exp. zu verurtheilen,
mit der Auflage in tgetheilt, die Kläger
Jagdverpachtung.
Mittwoch den 14. Juli d. I, Mittags gegen 1 Uhr, soll auf dem hiesigen Gemeindehause die Ausübung der Jagd in dem hiesigen Gemeindewald, circa 413 Morgen, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werkenden Bedingungen auf die Dauer von 2 Jahren öffeinlick inesstbietend verpachtet werden. Hermaunstein den 30. Juni 1852.
Der Bürgermeister Wagner.


