364

Wegen, dem bekannten Wohltbätigkeitssinn der hiesigen Einwohner mit Wärme zu empfehlen uns erlauben, bemerken wir zugleich, daß mit dem Einsammeln der fraglichen Collecte noch im Laufe dieser Woche der Anfang gemacht werden soll.

Gießen den 5. Juli 1852.

Der evangelische Kirchenvorstand, und in dessen Namen der Dirigent

Dl-. Engel. (1414)

klaglos zu stellen, oder etwaige Einreden beim Rachtheil Eingeständnisses und der Ausschließung im Termin

den 13. August laufenden Jahres, Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichnelen Gerichte vorzu­bringen, und deren Beweis anzutrelen, auch im Berneinungsfalle aus der Kläger Be- weisaniretuug sich zu erklären.

Zugleich wird er benachrichligt, baß alle weiteren Verfügungen im Gerichtölocale start der Behändigung angeschlagen werden sollen.

Marburg den 16. Juni 1852.

Kurfürstliches Justizaml 111. Theis.

vdl. Ruprecht.

1428) Großen linden Ich bringe hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß künftigen Dienstag, als den 13. Juli, zu Großenlinden Vieh- und Krämermarkl ad- gehalten wird. Ich ersuche die Herren Bürgermeister und Ortsvorstände der Um­gegend, dieß in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Großenlinden den 7. Juli 1852.

Der Bürgermeister Menges.

Edictalladung.

1423) Marburg.

Verfügung in Sachen der Anna Zimmermann und Catharine Zimmermann zu Oberweimar, beide min­derjährig und unter Vormundschaft des Johann Peter Zimmermann zu Weuklach und des Johannes DöngeS zu Oberweimar, Kläger

gegen

den Ackermann Johannes Becker von Ober­weimar, dermalen in unbekannter Ferne abwesend, Verklagten

wegen Herausgabe von Handscheinen und Ausstellung einer Ouiktung.

Dem Verklagten, dessen jetziger Aufent­haltsort nach beigebrachter Bescheinigung deS Bürgermeisters von Oberweimar un­bekannt ist, wird durch diese' öffentliche Bekanntmachung die Klage

Unser verstorbener Vaier Johannes Zimmermann war mit Anna geb. DöngeS verheirathet, und hinterließ als er starb, uns als einzige eheliche Kinder.

Unsere Mutter ging darauf eine zweite Ehe mit dem Ackermann Johannes Becker, dem Verklagten, ein, und nahm diesen in das ihr und uns gemeinschaftlich zustehende Gut auf, wogegen er vierhundert Thaler in das Gut einzuwenden und damit Schul­den deS Johannes Zimmermann zu be­zahlen versprach.

Es bat die solchergestalt versprochene Verwendung der vierhundert Rthlr. wirk­lich stattgefunden, und sind von dem Ver­klagten folgende Darlehnsschulden deS Johannes Zimuiermann :

1) 200 Rthlr. an Johann Conrad Beckers Wittwe zu Niederweimar,

2) 100 Rthlr. an Johannes Heuser daselbst,

3) 100 Rthlr. an Heinrich Jung zu

Oberweimar bezahlt, und die darüber lautenden Handscheine von den be- sriedigten Gläubigern ihm auSge- händigl worden.

Im Anfänge dieses JahrS (1852) haben wir nun durch unsere im Rubrum ge­nannten Vormünder mit dem Verklagten die Verabredung getroffen, daß ihm die in das uns und unserer Mutter zustehende Gut verwandten 400 Rthlr. von uns zu­rückvergütet werden sollten, wogegen er die über die von ihm bezahlten oben erwähnten

Schulden ausgestellten Handscheine an un­

sere Vormünder herauszugeben und alleS zum Gut gehörige Inventar zurückzuliefern habe.

Hierauf haben unser« Vormünder theilS

durch Baarzablung, lhcils durch Berichti­

gung verschiedener Schuldposten des Ver­klagten an denselben 254 Rthlr. 9 Sqr. 8 Hlr. zurückvergütet. Der Verklagte hat Anfang des Mai 1852 mündlich anerkannt, bis zu diesem Betrage von unser» Vor­mündern befriedrigt zu sein, und das acccp- tirie Versprechen geleistet, eine schriftliche Quittung über den Empfang der 251 Rthlr 9 Sgr. 8 Hlr. auszustellln, auch die in seinen Händen befindlichen Handscheine als­bald auszuliefern. Unsere Vormünder haben die Quittung sowohl als Beleg zu der von ihnen demnächst abzulegenden Rech­nung, als zur demnächstigen Sicherung unserer Rechte gegen verschtedeue Gläubiger deS Verklagten, welche dessen Forderung gegen unö hüben, mit Arrest bestricken lassen, dringend nöthig.

Nun hat sich aber Verklagter alsbald nach Leistung des erwähnten Versprechens von seiner Hcimath entfernt, ohne dem­selben Genüge zu leisten.

Wir treten Beweis über sämmtliche Klag- behauptungen durch Eidesdelaiion an, be­scheinigen die Abwesenheit des Verklagten in unbekannter Ferne durch die Anlage A und bitten :

Versterqenmqen.

\ 1402) Gießen.

j Mittwoch den 14. Juli, Nachmittags 2 Uhr, : soll auf hiesigem Rathhause die dem ver- i storbenen Schneidermeister Carl Vetzberger gehörige Hofraiihe, bestehend auS Wohn­haus, Stall, Hofraum und Miststätte, einer öffentlichen Versteigerung auSgesetzt werden.

Gießen den 2. -Juli 1852

Der Bürgermeister Hck). Ferber.

1284) Gießen. Bei der unter­zeichneten Stelle sollen ca. 6' ? Centner ausgeschiedene Zollpapiere im Soumisswns- wege käuflich abgegeben werden. Die Pa- i Piere selbst, sowie die Bedingungen, unter welchen solche abzugeben sink, können täg­lich eingeseben werden und werden Gebote, ' die schriftlich und versiegelt einzureichen sind, bis zum 15. Juli l. I. entgegengenommen.

Gießen den 15. Juni 1852.

Gr. Hess Haupt-Zollamt

Diey, Martin, Walz, Oberinspector. Rendant. Hauptcontroleur.

1379) Herinannstei n.

denselben durch die öffentlichen Blätter zu einem zu bestimmenden Termin unter Androhung der gesetzlichen Rechtsnachtheile vorzuladen, und so­dann zur Herausgabe der obener­wähnten Handscheine, wie zur Aus­stellung der wieder versprochenen schriftlichen Quittung über den Em­pfang der 254 Rthlr. 9 Sgr. 8 Hlr. ref. exp. zu verurtheilen,

mit der Auflage in tgetheilt, die Kläger

Jagdverpachtung.

Mittwoch den 14. Juli d. I, Mittags gegen 1 Uhr, soll auf dem hiesigen Gemeindehause die Ausübung der Jagd in dem hiesigen Ge­meindewald, circa 413 Morgen, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht wer­kenden Bedingungen auf die Dauer von 2 Jahren öffeinlick inesstbietend verpachtet wer­den. Hermaunstein den 30. Juni 1852.

Der Bürgermeister Wagner.