Ausgabe 
29.3.1851
 
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Dasselbe hält drei verschiedene" Comtoirs, nämlich ,

im Bahnhofsgebäude, am Altenwalle (dem Landungsplätze der Oberweser Dampf­schiffe) und am Markte, (dem Mittelpunkte der Stadt)

täqlich geöffnet. An jeder dieser Stationen fungirt ein besonderer beeidigter Beamter, der durch eine von der Handelskammer delegirten Direetion beaufsichtigt, außerdem vom Senate eontrolirt wird, fest besol­det ist, und in keinem Falle irgend eine Vergütung für seine Dienstleistungen anneh­men darf Die leüteren sind vielmehr durchaus unentgeldlich und bestehen vornehmlich dann:

1) jedem Auswanderer die Adresse eines Gastwirths und die Taxe zu behändigen, nach welcher er das Logis, die Beköstigung, und den Transport seiner Effecten zu bezahlen hat.

Die Gastwirthe stehen nicht allein unter Controle der Polizeidirection, sondern haben sich aus­serdem einer steten Aufsicht der Direetion des Nachweisungsbüreau unterworfen, welche auch festge­setzt hat, wie viele Personen in jedem Lokale ausgenommen werden dürfen. Sodann erhalten die

2)

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einErzeichniß der in Bremen obrigkeitlich concessionirten Schiffsmakler und Schiffeerpedienten unter Beifügung der Wohnungen derselben;

E Liste, enthaltend die Durchschnittspreise ihrer Hauptbedursmsse, namentlich der Matrazen, wol­lenen Decken, Blechgeschirre u. s. w>;

4) Verhaltungsregeln für ihren Aufenthalt in Bremen, in Bremerhaven und auf dem Seeschiffe;

5) Verhaltunqsreqeln bei der Ankunst am überseeischen Bestimmungsorte; ,

6) Zuverlässige Belehrung und Auskunft auf specielle Fragen, namentlich wo und wie etwaige Be­schwerden von den zuständigen Behörden rasch erledigt werden, insofern dies nicht schon durch Ver­mittlung der Direetion geschehen sollte.

Eine Aufmunterung zur Auswanderung liegt nicht im Zwecke des Nachwersungs- büreaus; auch gewährt dasselbe niemals Gelvunterstützungen.

Dagegen wird dasselbe aus das Eifrigste beflissen sein, denjenigen, die entschlossen sind, von unserem Laken aus das Vaterland zu verlassen und eine neue Heimath zu suchen , alle sonstige Erleichterungen zu verschaffen und überhaupt in dem Sinne thätig zu sein, welcher diedeutschen Gesellschaften" tn Nordame­rika belebt und der Wirksamkeit derselben so große Segnungen bereitet hat.

Wir wollen uns redlich bestreben, das vorgesetzte wichtige Ziel zu erreichen, dies wird aber nur dan möglich fein, wenn die Zwecke des Nachweisungsbüreaus zu möglichst allgemeiner Kenntnrß gelangen, und zu deren Verbreitung sollen die gegenwärtigen Zeilen auffordern.

Bremen, im Februar 18S1. $ , c Dir-ctin»

des Nachweisungsbüreau für Auswanderer. (599)

Nr R C 1664. Gießen am 18. März 1851.

'Betreffend: Beseitigung der bei Beförderung von Auswanderern bestehenden Mißbräuche.

Die Großherzoglich Hessische

Realer ungs-Commlssron

des Regierungsbezirks Gießen

(600)

an

sämmtliche Loealpolizei-Behörden des Regierungs-Bezirks.

Damit die Fürsorge, welche die Allerhöchste Verordnung vom 25. Januar l. I. Nr. 3 des Rc- aierunqsblatiö den auswandernden Unterthanen gewidmet hat, in unserem Regierungsbezirke allerwarts »r Äehuna aelanaeforbern wir Sie auf, die genaue Befolgung der Vorschriften dieser Verordnung h ÄMÄ » 3nsd.s°nd-r- haben SI- »,gt 6.u«uf IN I-H.n, dai m

^breii Gemeinden Niemand das Gewerbe eines Agenten zur Vermittlung des Transports von Aus.

Äw n dn. 4i«n« -sm werden, und daß die Ausw.ttd-,-- auch

durch Gewerblreibende oder Andere nicht übervortheilt werden.

Zuwiderhandlungen haben Sie uns alsbald zur Anzeige zu bringen.

K ü ch l e r. v. W i l l i ch. Eckstein.