Ausgabe 
1.1.1851
 
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Änzeigeklatt

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Mittwoch den 1. Januar

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 R. Soft., türAuswärtige>»ol.Poftaufschlag 1 st. 42 fr.

Auswärts abonnirt man sich H allen Postämtern Zn Gießen bei der Erped. (Eanzleiberg Lu. B. Nr 1.) SinrückungSgebühr für die gespaltene EorruSzeile 2 ft.

der

Stadt und des Regierungsbezirks

Amtlicher Theil.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

Ein Geldbeutel mit einigem Gelbe, ein Sackmesser, ein Federmesser und ein Handschuh. Diese Gegenstände können von den Eigenthümern auf dem Gr. Polizeibüreau dahier in Empfang genommen werden.

Gießen den 31. December 1850. Der Gr. Polizei-Commissar

L. Nover.

Gerichtliche

und Privat - Bekanntmachungen.

Edictalladungen.

13) Gießen.

Oeffentliche Bekanntmachung.

Forderungen aller Art an daö Vermögen deS nach Amerika gegangenen Heinrich Geißler von Daubringen , über welches von Gr. Hofgcrichte da­hier der förmliche Concurs erkannt worden ist, sind so gewiß im Termin

Freitag den 81. Februar 1851, Vormittags 9 Uhr,

bei hiesigem Gerichte zu melden, als sonst ohne ein besonderes Präclusivdecret stillschweigender Ausschluß von der Masie eintreten wird.

Gießen am 19. December 1850.

Gr. Hess. Landgericht Ploch.

2614) Gießen. Alle, welche an den Nach­laß derWittwe des Wcißbindermeisters Wilhelm Bal­thasar Petri, geb. Franz dahier, Forderungen zu haben glauben, werden hierdurch aufgefordert, solche sogewiß binnen 14 Tagen bei unterzeichnetem Ge­richte anzuzeigen, alS sonst bei Vertheilung deS Nachlasses keine Rücksicht darauf genommen werden wird. Zugleich werden die Schuldner ausgefoidert, zhre schuldigen Beträge, sogewiß binnen derselben Frist

an den Vormund, Schuhmachermcister Carl Franz da­hier, zu bezahlen, als sonst gerichtlich gegen sie vor­geschritten werden wird.

Gießen am 16. December 1850.

Großh. Hess. Stadtgericht

Muhl. Haberkorn.

Besondere Bekanntmachung.

2617) Gießen. Die Arbeiten bei der Spar­kasse-Verwaltung haben sich so vermehrt, daß zur Bezahlung der Zinsen, welche für das Jahr 1850 fällig geworden sind, sowie zur Annahme von Einlagen folgender außerordentlicher Zahltag an­beraumt werden mußte:

Samstag den 4. Januar 1851.

Die Interessenten werden daher anfgesorderl die Zahlung an diesem Tage in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vorzeigung der Schuld­scheine sich zu legitimiren.

Diejenigen, welche ihre Zinsen dem Capital zugeschriebcn haben und nicht persönlich sich ein» finden wollen, werden ersucht, ihre Schuldscheine vorzcigen zu lassen, damit darin das Röihige ge­wahrt werden kann.