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Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachung.
130) Gießen.
Bekanntmachung.
Die Vergütungen für die am 23. October, 12., 14., 16., 19., 24. und 27. November, 1. bis 7. und 9. bis 11. und 14. Decem-- ber 1850 dahier verpflegten königl. preuß. Truppen sind in den ersten 8 Tagen gegen Vorzeigung der Billette bei der Stadtkasie in Selbstperson in Empfang zu nehmen, indem Dritte vorschriftsmäßig nicht gültig qnittiren können.
Gießen am 20. Januar 1851.
Der Stadtrechner Enders.
129) Gießen.
Bekanntmachung.
Die Schulgelder vom IV. Quartal 1850 sind binnen 8 Tagen zur hiesigen Stadtkasie zu bezahlen.
Gießen den 20. Januar 1851.
Der Stadtrechner Enders.
Versteigerungen.
132) Grün berg.
Versteigerung von Straßenarbeiten.
Die zur Unterhaltung der Straßen im Baubezirk Grünberg für das Jahr 1851 erforderlichen Arbeiten, bestehend in:
1) Steinbrechen,
2) Steinsahren,
3) Stcinschlagen und
4) Handarbeiten
sollen an den nachbemerkten Tagen und Orten, jedesmal Vormittags 10 Uhr, an die Wenigst- sordernden öffentlich versteigert werden.
Mittwoch den 29. Januar, in dem Rathhaus zu Grünberg, für die Straßen von Lindenstruth über Grünberg gegen Schellnhausen, und von Grimberg gegen Hungen.
Donnerstag den 3 0. Januar, in der Wohnung des Gastwirlhs Müller zu Geilshausen, für die Straße von Grünberg über Londorf bis zur Kurhessischen Grenze.
Freitag den 31. Janu ar, in der Wohnung des Gastwirths Erb zu Atzenhain, für die Straße von Homberg nach Grünberg.
Samstag den 1. Februar, in dem Rachhaus zu Laubach, für die Straße vom Hessenbrücker Hammer über Laubach gegen Schotten.
Edictalladung.
2642) Oe
Grünberg.
öffentliche
Aufforderung.
Johannes Hönig von Lehnheim beabsichtigt nachverzeichnete Liegenschaften:
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gegen ein aufzunehmendes Capital zu verpfänden.
Er will dieselben von Heinrich Horst's Eheleute zu Lchnheim erworben haben, vermag aber Erwerbsurkunden weder auf seinen, noch der Heinr. Horlt's Eheleute Namen lautend, vorzulegen.
Eigenthums- oder sonstige Ansprüche an diese Liegenschaften sind um so gewisser binnen 60 Tagen, vom ersten Erscheinen dieses in diesen Blättern, dahier vorzubringen, als sonst Johannes Hönig als Eigenthümer angesehen, ihm die dcsfalls erforderliche ' gerichtliche Bescheinigung ertheilt, und die Schuldurkunde, worin er die Verpfändung der Liegenschaften beabsichtigt, gerichtlich bestätigt werden wird. Grünberg den 19. December 1850.
Gr. Hess. Landgericht daselbst.


